BZL - Bundesverband zivile Legalwaffen

Anrufen Wegbeschreibung Website Kontaktieren Sie die Organisation

BZL - Bundesverband zivile Legalwaffen Die Interessenvertretung für Jäger, Sammler, Sportschützen und alle anderen Legalwaffenbesitzer!

Der Bundesverband zivile Legalwaffen – früher Forum Waffenrecht – hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen all derjenigen Menschen in der Zivilgesellschaft zu vertreten, die legal Waffen besitzen und verantwortungsvoll damit umgehen. Wir geben unseren Mitgliedern wertvolle Informationen und Hilfestellungen und sorgen für eine wahrheitsgetreue Darstellung des Legalwaffenbesitzes gegenüber Politik und Gesellschaft. Wir wollen Vorbehalte und Vorurteile konsequent abbauen und deutlich aufzeigen, dass Jäger, Waffensammler und Sportschützen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

14/09/2026

Thema Bedürfnisprüfung Langwaffen Jäger

14/09/2026

Thema Bedürfnisprüfung Jäger

15/08/2026

Thema Luftgewehr

Evaluierung Waffenrecht BMI-Fragebogen eröffnet 2. RundeDas Bundesinnenministerium (BMI) hat letzte Woche mit Aussendung...
14/08/2026

Evaluierung Waffenrecht BMI-Fragebogen eröffnet 2. Runde

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat letzte Woche mit Aussendung eines 36-seitigen Fragebogens die 2. Runde der Evaluierung des Waffenrechts eröffnet. Laut BMI beruht die Auswahl der Fragen im Wesentlichen auf den Rückmeldungen zur Themenabfrage der ersten Runde aus Oktober 2025. Ebenso weist das BMI darauf hin, dass nicht alle gemeldeten Themenbereiche Eingang in den Fragebogen gefunden hätten, was jedoch nicht bedeuten würde, dass diese Punkte nicht ebenfalls Gegenstand der Evaluierung wären.

Folgende Themenbereiche finden sich im Fragebogen wieder:

- Voraussetzungen für eine Erlaubnis (§ 4 WaffG), hier im Speziellen Fragen zum Abfrageprocedere bei Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung in Verbindung mit der Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses;

- Bewertung von Verstößen, die zu einer Aberkennung der Zuverlässigkeit führen (§ 5 Absatz 2 Nummer 5 i.V.m. § 5 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c WaffG) in Hinblick auf Verhältnismäßigkeit zwischen Verstoß und Ahndung.

- Feststellung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) inkl. Fragen zur evtl. Notwendigkeit einer psychologischen Begutachtung der Antragsteller;

- Altersgrenzen im Schießsport inkl. Bewertung des psychologischen Eignungstests für unter 25-jährige Großkaliber- Sportschützen (§ 6 Absatz 3 WaffG) sowie Fragen zum Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (§ 27 Absatz 3 und 4 WaffG);

- Themenkomplex SRS-Waffen – hier im Speziellen Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Führen;
Anzahl von Langwaffen für Jäger (§ 13 WaffG);

- Erwerb und Besitz durch Sportschützen, hier insbesondere Fragen zum Erwerbsstreckungsgebot sowie zum Grund- und Überkontingent (§ 14 WaffG);

- Themenkomplex Aufbewahrung mit Detailfragen zur Aufbewahrung in bewohnten sowie unbewohnten Gebäuden, zu Waffenschränken/ Waffenräumen, zur Aufbewahrung von Tresorschlüsseln, zu Aufbewahrungskontrollen sowie zur Aufbewahrung von erlaubnisfreien Druckluft- und SRS-Waffen;

-Themenkomplex Messerverbote und Messerverbotszonen, hier hauptsächlich mit Fragestellungen zur Definition des Begriffs „Messer“ sowie zu den Kontrollbefugnissen der Behörden;

- Schalldämpfer: Rechtliche Einordnung, Erwerb, Besitz und Aufbewahrung;

- Themenkomplex Nachtzieltechnik, mit Fragen nach Erforderlichkeit der Freigabe weiterer technischer Lösungen;

- Handel, Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von „High-Cap-Magazinen“;

- Themenkomplex Paintball mit Schwerpunkt bzgl. der bestehenden 7,5 Joule-Grenze;

- Fragenkatalog zu Erwerb und Besitz, Führen, Handel, Herstellung sowie Verbringen und Mitnahme von Armbrüsten;

- Themenkomplex Wechselsysteme/Modulare Waffen/Einsteckläufe – hier insbesondere Fragestellungen nach Praxistauglichkeit der bestehenden Regelungen;

- Themenkomplex „Anscheinswaffen“, insbesondere Fragen zu kurzläufigen Revolvern, Bullpup-Gewehren und kriegswaffenähnlichen Halbautomaten (§ 6 AWaffV);

- Technische und ablauforganisatorische Fragen zum Nationalen Waffenregister (NWR);

Die Auswahl der Themen selbst überrascht dabei weniger als die Formulierung mancher Fragen bzw. der „dramaturgische“ Aufbau des Fragenkatalogs zu bestimmten Aspekten. Denn das eine oder andere Mal kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Befragten zu Antworten verleitet werden sollen, die ein bestimmtes – von wem auch immer gewünschtes – Meinungs- und Stimmungsbild befördern. So beispielsweise beim Thema Langwaffen für Jäger: Hier müssen mitnichten diejenigen Rede und Antwort stehen, die ohne Grund und ohne irgendeine Deliktrelevanz einer Mengendeckelung das Wort reden. Vielmehr werden die Befürworter des jahrzehntelang bewährten unbegrenzten Erwerbs und Besitzes aus unterschiedlichen Blickwinkeln und mit unterschiedlichen rhetorischen Stilmitteln dazu gedrängt, sich zu irgendwelchen konkreten Zahlen und Höchstmengen von Langwaffen zu versteigen. Ein mehr als unglückliches Schema, das sich auch an anderen Stellen im Fragebogen wiederfindet. Angesichts des erklärten Willens der Koalitionäre nach einem anwenderfreundlicheren, praxistauglicheren, effizienteren und die Verhältnismäßigkeit wahrenden Waffengesetz nicht wirklich eine vertrauensbildende Maßnahme.

Nichtsdestotrotz zeugen aber der Umfang des Fragebogens und die grundsätzliche Auswahl der darin aufgenommenen Themen davon, dass das BMI die Evaluierung ernst nimmt. Denn anders als bei der Schein-Evaluierung unter der Ampel-Koalition, als die Interessenverbände in einer Art „Alibi-Beteiligung“ wegignoriert wurden, finden sich jetzt annähernd alle vom BZL in seiner Broschüre „Gemeinsam für ein besseres Waffenrecht“ vorgebrachten Themenkreise wieder. Somit ist der Fragebogen absolut auch als Chance zu sehen, wenngleich man nicht verleugnen darf, dass an fast jeder Stelle gleichermaßen eine Bedrohung lauert.

Als Abgabetermin für die Antworten ist der 30. September 2026 festgesetzt. Der BZL wird bis dahin zusammen mit seinen angeschlossenen Verbänden und deren ausgewiesenen Experten stichhaltige Argumente zu Papier bringen. So werden wir deutlich aufzeigen, welche Verbesserungen im Waffengesetz die innere Sicherheit erhöhen, die Bürokratie drastisch entlasten und nennenswerte Kapazitäten freischaufeln, die sich dann endlich der eigentlichen Gefahr für unser Gemeinwesen zuwenden können: den illegalen Waffen und deren Besitzern. Und genau die will Schwarz/Rot laut Koalitionsvertrag ja primär bekämpfen.

www.bzl.net

Bundesrat legt Gesetzentwurf zu halbautomatischen Kurzwaffen vor - BMI muss fundamentalen Denkfehler heilen.Bereits im J...
14/08/2026

Bundesrat legt Gesetzentwurf zu halbautomatischen Kurzwaffen vor - BMI muss fundamentalen Denkfehler heilen.

Bereits im Juni hatte der Berliner Senat (wir berichteten am 17. 06. darüber) beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts in den Bundesrat einzubringen, in dem der unerlaubte Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechenstatbestand auszugestalten sei, was im Regelfall mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht werde. Zudem sollten die Strafverfolgungsbehörden zukünftig in die Lage versetzt werden, bei entsprechenden Taten Telekommunikationsüberwachungen durchzuführen.

Die Berliner Initiative mündete jetzt in einem gleichlautenden Gesetzentwurf des Bundesrates, der gestern offiziell an den Deutschen Bundestag übergeben wurde. Die Bundesregierung hat dazu wie folgt Stellung genommen: „Die Bundesregierung wird den im Entwurf enthaltenen Vorschlag, die bisher durch § 52 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, c und d Waffengesetz (WaffG) erfassten Formen des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig zu einem Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG zu qualifizieren, prüfen und in die derzeit laufende Evaluierung des gesamten Waffenrechts einbeziehen.“

Jetzt ist das Bundesinnenministerium (BMI) gefordert, einen fundamentalen Denk- und somit Entwurfsfehler der Länderkammer zu heilen. Denn mit dem vorliegenden Vorschlag würden nicht nur Akteure aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität erfasst, sondern auch zuverlässige Legwalwaffenbesitzer – und zwar zum Beispiel dann, wenn eine geerbte halbautomatische Pistole noch nicht in die WBK eingetragen worden ist, irgendeine Frist versäumt wurde oder eine Vereinswaffe nur kurzzeitig geliehen wurde. Genau solche Bagatellverstöße fielen aber nun in den Tatbestand des Verbrechens, was nach dem Waffengesetz zwingend die Unzuverlässigkeit nach sich zieht. Zugleich entfiele für solche Fälle die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.

Wenn also die organisierte Kriminalität getroffen werden soll – und es sei unterstellt, dass es den Urhebern aus Berlin und den Vertretern im Bundesrat zweifellos ausschließlich um diese Gruppe geht – dann muss eine Ausnahme für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse in den Entwurf hineinformuliert werden, die sicherstellt, dass geringfügige Vergehen aus dem Verbrechenstatbestand herausgenommen werden. Zwar bliebe dann das Vergehen weiterhin in vollem Umfang strafbar, jedoch würde die unverhältnismäßige Einstufung als Verbrechen mit allen überbordenden Konsequenzen entfallen. Ein weiterer Punkt also, den es in den kommenden Wochen und Monaten zu beachten gilt. Denn so begrüßenswert es ist, dass der illegale Sektor konkret adressiert wird, so inakzeptabel ist es, dass Legalwaffenbesitzer quasi als „Kollateralschaden“ aufgrund von harmlosen Versäumnissen zu Verbrechern abgestempelt werden.

www.bzl.net

27/07/2026

Jahresbericht der Bundespolizei 2025 - Messerverbotszonen gegen Kriminelle wirkungslos.

25/07/2026

Zum Urteil des VGH München

25/07/2026

Urteil VGH München .net

Heute startet das Geartester Festival in Coesfeld! ☀️Natürlich sind wir vom BZL wieder mit dabei und freuen uns auf viel...
19/06/2026

Heute startet das Geartester Festival in Coesfeld! ☀️

Natürlich sind wir vom BZL wieder mit dabei und freuen uns auf viele spannende Gespräche, bekannte Gesichter und jede Menge Austausch rund um unser gemeinsames Hobby – und das bei bestem Sommerwetter.

Kommt vorbei, besucht uns am Stand und lasst uns ins Gespräch kommen.

„Gemeinsam für ein besseres Waffenrecht“

19/06/2026

Anschauen, folgen und weitere angesagte Inhalte entdecken.

Adresse

Chausseestraße 37
Berlin
10115

Benachrichtigungen

Erfahren Sie als Erste/r von Neuigkeiten und Aktionen: Wir schicken Ihnen eine E-Mail, wenn BZL - Bundesverband zivile Legalwaffen etwas veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird für keinen anderen Zweck verwendet, und Sie können sich jederzeit abmelden.

Kontaktieren Sie Die Organisation

Nachricht an BZL - Bundesverband zivile Legalwaffen senden:

Verknüpfungen

Teilen