29/05/2026
Kommt die Ausweitung der Rahmenanwesenheitszeit? In den vergangenen Hitzeperioden wurde die Rahmenanwesenheitszeit zur freiwilligen Nutzung ausgeweitet. Eine dauerhafte Umsetzung ist im Gespräch und könnte bald kommen.
Laut Auskunft von SenFin soll in der Arbeitszeitverordnung keine Festlegung einer Rahmenanwesenheitszeit mehr enthalten sein. Ziel sei es, den Dienstbehörden einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der flexiblen Arbeitszeiten einzuräumen.
Aus BDK-Sicht ist dabei wichtig, dass analog zu den temporären Ausweitungen der Rahmenanwesenheitszeit bei einsatzbedingter dienstlicher Notwendigkeit für eine Dienstaufnahme vor 06:00 Uhr (z.B. Durchsuchungsmaßnahmen) weiter die DuZ-Zulage (DuZ = Dienst zu ungünstigen Zeiten) gewährt werden muss, während bei freiwilliger Nutzung der erweiterten Rahmenanwesenheitszeit die DuZ-Zulage wohl entfallen wird.
Senatsverwaltung für Finanzen beantwortet BDK-Anfrage zu einer möglichen Ausweitung der Rahmenanwesenheitszeit