Aktion Kinderschuhe Sorgerecht

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Aktion Kinderschuhe Sorgerecht Aktion die Kindern BEIDE ELTERNTEILE im Leben erhält. Reform Sorgerecht, Betreuungsrecht, Unterhaltsrecht usw. Weltvatertag jeden 3. Sonntag im Juni

Unsere Geschichte: Aktion Kinderschuhe Sorgerecht
Aktion Kinderschuhe Sorgerecht·Dienstag, 2. Oktober 2018·
https://InternationalerVatertag.de

Der erste Internationale Vatertag in Deutschland wurde am 17.6.2012 auf dem Platz des Vaters/Platz der Republik vor dem Bundestag/Reichstag ausgerufen. Zur Kundgebung wurden Deutschlandweit bei der “Aktion Kinderschuhe Sorgerecht” Kinderschuhe als Paar gesammelt symbolisch, weil jedes Kind seinen Papa und seine Mama genauso braucht wie den Linken und den Rechten Schuh fürs Leben. Diese Kinderschuhe wurden der Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesjustizministerium, dem Bundesfamilienministerium und dem Bundestag zusammen mit einer Petition überreicht die fordert: Das Väter als gleichberechtigte und gleichwichtige Elterteile das Sorgerecht, ihre Sorgepflicht ab Vaterschaftsanerkennung ausüben und sich die Betreuung des gemeinsamen Kindes teilen sollten. Wir setzen uns für ein neues Vaterschaftsbewußtsein, den Wandel zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gemeinsame Elternschaft ab Vaterschaftsanerkennung und für gleiche Betreuung der Kinder von Vater und Mutter nach einer Trennung ein. Ein volkstümlicher Vatertag wird in Deutschland vielerorts am christlichen Feiertag Christi Himmelfahrt veranstaltet. Das halten wir für unangemessen. Das wollen wir ändern. Väter wollen und sollen sich genauso wie Mütter in die Erziehung einbringen. Prinzipiell sind sich auch alle einig, dass jeder Mensch gleichberechtigt ist und das es für die Kinder am besten ist, wenn sie die gleiche Zeit mit Vater und Mutter verbringen. Aber die Elternrealität der Väter sieht dramatisch schlecht aus, sie werden massiv und systematisch ausgenutzt und diskriminiert. Seit Jahrzehten sind wirkliche Reformen im Kindschaftsrecht überfällig.

notwendig: paritätisches
: https://InternationalerVatertag.de/

"Alleinerziehung" wird Staatlich erzwungen! Es gibt überhaupt KEINE gesetzliche Grundlage dafür das Väter Papa bleiben dürfen. Dann würden ja alle Eltern gleichberechtigt sein, was sie nicht sind. Die Kinder würden bei 😍 BEIDEN leben. 😍 👨‍👧‍👦 Die Väter werden die Treppe runter geschuppt und noch frech nachgefragt "Warum sie so schnell stolpern". Einfach nur eine Schmierenkomödie. Die Folgen nennen, die Ursache verschweigen. Ganz üble Masche! 👿

Der alltägliche Wahnsinn: Väterdiskriminierung 😥😠. Es darf KEINE Einteilung der Eltern in Unterhaltszahler und Betreuerin mehr geben! Erstrangig hat jeder Vater sein Kind zu betreuen. Jedes Jahr sind laut Experten rund 200 000 Kinder von einer Trennung betroffen. „In acht von zehn Fällen entstehen massive Konflikte nach der Trennung“. Die meisten Kinder leben bei der Mutter und haben nur am Wochenende "Kontakt" zum Vater. „In fast allen Fällen entscheidet nur die Mutter, ob der Vater Papa sein darf“, sagt Hans-Peter Dürr. Am Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Tübingen leitet der Gesundheitswissenschaftler das „KiMissProjekt“. Eine Studie, die die Frage untersucht, in welchem Ausmaß das Getrenntleben der Eltern zu einer Sorgerechtsproblematik, einer Eltern-Kind-Entfremdung oder zum Sorgerechtsmissbrauch führt. „20 Prozent der Trennungen in Deutschland verlaufen hochstrittig. Die Auswirkungen auf die betroffenen Kinder sind gravierend. Teilweise muss man sich fragen, ob es sich dabei nicht sogar um Kindesmisshandlung handelt“, sagt Dürr. Der Gesetzgeber hat den Streit vorgeschrieben, er diffamiert und diskriminiert Väter, die einen kostenpflichtigen Antrag bei Gericht stellen müssen, wenn sie ihrer elterlichen Pflicht aus Artikel § 1+2+6 Grundgesetz zur paritätischen Betreuung ihrer eigenen Kinder nachkommen wollen. In 93% aller Anträge verwehrt das Gericht diese Selbstverständlichkeit, was ein Menschenrechtsverbrechen und Kindesmisshandlung ist. UN - Kinder- und Menschenrechtskonvention: Jeder Vater hat sein Recht auf Familienleben mit seinem Kind, jedes Kind hat sein Recht bei beiden Eltern aufzuwachsen, die Bindungen zu den leiblichen Eltern darf kein Staat oder Dritte vorsätzlich zerstören. Studie, Wissenschaft, Europaratsbeschluss: Family Report Doppelresidenz: https://www.youtube.com/watch?v=-mSC3S8lFJQ


BMJV BMFSFJ Sorgerecht Sorgerechtsreform 2018/2019 "Father's Day"

       15. Internationaler Vatertag in Deutschland am 21. Juni 2026Vierzehn Jahre nach Berlin: Hat Deutschland das Kind ...
12/06/2026


15. Internationaler Vatertag in Deutschland am 21. Juni 2026
Vierzehn Jahre nach Berlin: Hat Deutschland das Kind nach Trennung endlich im Blick?

Am 17. Juni 2012 wurde vor dem Reichstag in Berlin der Internationale Vatertag in Deutschland ausgerufen. Nicht als Bollerwagen-Tag. Nicht als Männertag. Sondern als Tag der Vaterliebe, der Verantwortung und der schmerzhaften Frage, warum so viele Kinder nach der Trennung ihrer Eltern einen Elternteil verlieren – fast immer den Vater.

Am 21. Juni 2026 wird dieser Internationale Vatertag in Deutschland zum 15. Mal begangen. Weltweit steht der dritte Sonntag im Juni für Anerkennung von Vätern und für gelebte Elternschaft. In Deutschland steht er bis heute zusätzlich für eine offene Wunde: Trennungskinder sollen Vater und Mutter weiterhin lieben, erleben und von beiden betreut werden können. Nicht als Ausnahme. Nicht als Gnadenrecht. Sondern als gesellschaftliche Selbstverständlichkeit.

Die zentrale Frage lautet deshalb: Hat sich seit 2012 wirklich etwas geändert?
2012: Die Forderung war klar

Die Forderung des Internationalen Vatertages war von Anfang an eindeutig: Gemeinsames Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung, gleiche Verantwortung beider Eltern und ein Familienbild nach Trennung, das nicht auf Sieg und Niederlage setzt, sondern auf Miteinander.

Denn ein Kind trennt sich nicht. Eltern trennen sich. Das Kind bleibt Kind von Mutter und Vater.

Genau daran krankt das deutsche Familienrecht bis heute. Es spricht zwar vom Kindeswohl, hält aber praktisch oft an Strukturen fest, in denen ein Elternteil betreut und der andere „Umgang“ hat. Schon dieses Wort zeigt das Problem: Ein Vater ist kein Besucher. Eine Mutter ist keine Gatekeeperin. Beide bleiben Eltern.
Was sich seit 2012 tatsächlich geändert hat

Es wäre falsch zu sagen, es sei gar nichts passiert. Seit 2012 gab es einzelne Fortschritte.

2013 wurde das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern reformiert. Unverheiratete Väter können seitdem leichter gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das war ein Schritt nach vorn, aber kein Durchbruch. Denn das gemeinsame Sorgerecht entsteht nicht selbstverständlich mit der Anerkennung der Vaterschaft. Der Vater muss weiterhin in bestimmten Fällen den Weg über Behörden und Gericht gehen.

2017 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass ein Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht – auch gegen den Willen eines Elternteils. Auch das war wichtig. Aber es blieb Rechtsprechung für den Einzelfall, kein gesetzliches Leitbild.

2024 stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte leiblicher Väter im Abstammungsrecht. 2026 wurde daraufhin die Vaterschaftsanfechtung neu geregelt. Leibliche Väter haben nun bessere Chancen, rechtlich als Vater anerkannt zu werden, wenn ein anderer Mann bereits als rechtlicher Vater eingetragen ist. Auch das ist ein Fortschritt. Aber es betrifft nur einen Teilbereich: Abstammung, nicht die alltägliche Betreuung nach Trennung.

Das Fazit nach vierzehn Jahren lautet daher: Ja, es gab Bewegung. Aber Deutschland hat noch immer keinen klaren gesetzlichen Regelfall gemeinsamer Elternschaft nach Trennung.
Die große Leerstelle: Betreuung statt „Umgang“

Das eigentliche Thema des Internationalen Vatertages ist nicht nur Sorgerecht. Es ist Lebenszeit.

Kinder brauchen nicht nur Unterschriften unter Schulformularen. Sie brauchen Frühstück, Abendrituale, Trost, Hausaufgaben, Krankheitstage, Ferien, Alltag. Sie brauchen Mutter und Vater nicht als Aktenzeichen, sondern als Menschen in ihrem Leben.

Genau deshalb reicht ein bloßes Umgangsrecht nicht aus. Wer sein Kind nur jedes zweite Wochenende sieht, bleibt rechtlich vielleicht Elternteil – im Alltag des Kindes wird er aber oft an den Rand gedrängt.

Ein modernes Familienrecht muss deshalb vom Kind aus denken: Welches Modell erhält dem Kind beide Eltern? Welche Regel reduziert Streit? Welche Struktur verhindert, dass ein Elternteil den anderen verdrängen kann? Welche finanzielle Ordnung belohnt Betreuung statt Konflikt?

Die Antwort kann nicht lauten: Einer gewinnt das Kind, der andere zahlt und besucht.
Regierungspolitik 2026: Fortschritt mit angezogener Handbremse

Die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag familienrechtliche Reformen angekündigt. Maßstab soll das Kindeswohl sein. Häusliche Gewalt soll im Sorge- und Umgangsrecht stärker berücksichtigt werden. Änderungen im Unterhaltsrecht sollen nicht zulasten der Kinder oder des hauptlasttragenden Elternteils gehen.

Im Mai 2026 legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Referentenentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vor. Der Entwurf enthält wichtige Punkte: besserer Schutz vor häuslicher Gewalt, stärkere Kinderrechte, einfacheres gemeinsames Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern und mehr Raum für partnerschaftliche Kinderbetreuung nach Trennung.

Das ist ernst zu nehmen. Kein Kind darf Gewalt erleben. Kein Elternteil darf Schutz verlieren, weil Elternschaft als Druckmittel missbraucht wird. Gewaltschutz und gemeinsame Elternschaft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Aber der entscheidende Punkt bleibt offen: Wird gemeinsame Betreuung nach Trennung endlich gesetzliches Leitbild? Oder bleibt sie eine Möglichkeit unter vielen, abhängig von Gericht, Gutachten, Konfliktniveau, Wohnort und finanzieller Kraft?

Solange das Wechselmodell nicht klar als bevorzugt zu prüfendes Modell verankert ist, bleibt das deutsche Recht halbherzig. Es modernisiert Sprache und Verfahren, aber es verändert nicht konsequent das Grundbild: Trennungskinder sollen bei Vater und Mutter weiter aufwachsen können.
Die Opposition: unterschiedliche Schwerpunkte, kein gemeinsamer Durchbruch

Die Grünen setzen aktuell vor allem auf den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht. Ihr eigener Gesetzentwurf aus 2026 zielt darauf, häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren klarer zu berücksichtigen. Das ist ein notwendiger Beitrag, beantwortet aber die Grundfrage gemeinsamer Elternschaft nur teilweise.

Die AfD betont stärker das klassische Familienbild aus Vater, Mutter und Kind und spricht Väterrechte deutlicher an als viele andere Parteien. Allerdings bleibt offen, ob daraus ein rechtsstaatlich tragfähiges, differenziertes und mehrheitsfähiges Reformkonzept für Trennungsfamilien entsteht.

Die Linke konzentriert sich familienpolitisch vor allem auf soziale Absicherung, Armut, Entlastung und staatliche Unterstützung. Das sind wichtige Themen, gerade für Kinder. Doch die spezifische Frage, wie Trennungskinder strukturell beide Eltern behalten, steht nicht im Zentrum.

Die FDP ist seit der Bundestagswahl 2025 nicht mehr im Bundestag vertreten, bleibt programmatisch aber relevant: Sie fordert ausdrücklich, das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild zu etablieren. Politisch fehlt ihr derzeit jedoch die parlamentarische Durchsetzungskraft.

Insgesamt zeigt sich: Das Thema gemeinsame Elternschaft nach Trennung ist parteipolitisch zersplittert. Es wird mal als Väterthema, mal als Gewaltschutzthema, mal als Unterhaltsthema, mal als Sozialthema behandelt. Was fehlt, ist der gemeinsame Ausgangspunkt: das Recht des Kindes auf beide Eltern.
Das politische Fazit 2026

Seit 2012 hat Deutschland kleine Schritte gemacht. Aber der große Paradigmenwechsel ist ausgeblieben.

Noch immer ist das deutsche Familienrecht stärker auf Streitverwaltung als auf Streitvermeidung ausgerichtet. Noch immer entstehen Verfahren, in denen Eltern gegeneinander antreten. Noch immer kann derjenige, der Betreuung blockiert, faktisch Vorteile haben. Noch immer werden Väter zu oft auf „Umgang“ reduziert. Noch immer verlieren Kinder nach Trennung den Alltag mit einem Elternteil.

Das ist nicht zeitgemäß.

Ein Familienbild des 21. Jahrhunderts muss anerkennen: Auch getrennte Eltern bleiben gemeinsam verantwortlich. Vater und Mutter sind für das Kind keine austauschbaren Randfiguren. Sie sind Herkunft, Bindung, Liebe, Identität und Alltag.
Forderungen zum 15. Internationalen Vatertag

Zum 15. Internationalen Vatertag in Deutschland braucht es keine neuen Sonntagsreden. Es braucht klare, einfühlsame und kindzentrierte Reformen.

Erstens: Gemeinsame elterliche Sorge muss ab Anerkennung der Vaterschaft selbstverständlich werden, sofern keine konkrete Kindeswohlgefährdung entgegensteht.

Zweitens: Das Wechselmodell beziehungsweise die Doppelresidenz muss gesetzlich als bevorzugt zu prüfendes Leitbild nach Trennung verankert werden – altersgerecht, kindgerecht und mit Ausnahmen für Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung oder unzumutbare Lebensumstände.

Drittens: Der Begriff „Umgang“ gehört überwunden. Kinder haben kein Umgangsverhältnis zu Vater oder Mutter. Sie haben Familienleben. Sie haben Elternzeit. Sie haben ein Recht auf Alltag mit beiden.

Viertens: Unterhalt, Sozialrecht und Steuerrecht müssen Betreuung anerkennen. Wer Verantwortung übernimmt, darf nicht so behandelt werden, als sei er bloß Zahlstelle. Getrennte Eltern, die beide betreuen, müssen auch beide rechtlich und finanziell als betreuende Eltern sichtbar werden.

Fünftens: Familiengerichte müssen früher befrieden statt später entscheiden. Verpflichtende Beratung, Mediation und schnelle Verfahren sollten Eltern helfen, Lösungen zu finden, bevor aus Schmerz ein jahrelanger Krieg wird.

Sechstens: Kontaktabbrüche müssen ernst genommen werden. Wenn ein Kind ohne schwerwiegenden Grund einen Elternteil verliert, ist das kein Randproblem. Es ist ein tiefgreifender Einschnitt in die kindliche Entwicklung.

Siebtens: Gewaltschutz muss klar, wirksam und missbrauchssicher geregelt werden. Echte Gewalt muss schützen, nicht relativieren. Falsche Instrumentalisierung darf aber ebenfalls kein Weg sein, Elternschaft auszulöschen.
Kein Kind soll Vater oder Mutter verlieren

Der Internationale Vatertag in Deutschland erinnert seit 2012 daran, dass Vaterschaft mehr ist als Biologie und mehr als Unterhalt. Vaterschaft ist Verantwortung, Nähe, Schutz, Alltag und Liebe.

Am 21. Juni 2026 muss die Botschaft deshalb lauten:

Trennungskinder müssen bei Vater und Mutter weiter aufwachsen können. Das darf kein Sonderfall für friedliche, wohlhabende oder besonders durchsetzungsstarke Eltern bleiben. Es muss zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden.

Kein Vater darf mehr sein Kind verlieren.
Kein Kind darf mehr seinen Vater verlieren.
Und kein Familienrecht darf länger Strukturen schaffen, in denen aus Trennung Entfremdung wird.
Ein modernes Deutschland braucht ein Familienrecht des Miteinanders – nicht des Gegeneinanders.

Der 15. Internationale Vatertag am 21.06.2026 erinnert daran, dass Trennungskinder Vater und Mutter nicht verlieren dürfen. Gemeinsame Elternschaft nach Trennung muss zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden.

https://internationalervatertag.de/vatertag-jahrestage/15-21-06-202615. Internationaler Vatertag in Deutschland am 21. J...
12/06/2026

https://internationalervatertag.de/vatertag-jahrestage/15-21-06-2026
15. Internationaler Vatertag in Deutschland am 21. Juni 2026
Vierzehn Jahre nach Berlin: Hat Deutschland das Kind nach Trennung endlich im Blick?

Am 17. Juni 2012 wurde vor dem Reichstag in Berlin der Internationale Vatertag in Deutschland ausgerufen. Nicht als Bollerwagen-Tag. Nicht als Männertag. Sondern als Tag der Vaterliebe, der Verantwortung und der schmerzhaften Frage, warum so viele Kinder nach der Trennung ihrer Eltern einen Elternteil verlieren – fast immer den Vater.

Am 21. Juni 2026 wird dieser Internationale Vatertag in Deutschland zum 15. Mal begangen. Weltweit steht der dritte Sonntag im Juni für Anerkennung von Vätern und für gelebte Elternschaft. In Deutschland steht er bis heute zusätzlich für eine offene Wunde: Trennungskinder sollen Vater und Mutter weiterhin lieben, erleben und von beiden betreut werden können. Nicht als Ausnahme. Nicht als Gnadenrecht. Sondern als gesellschaftliche Selbstverständlichkeit.

Die zentrale Frage lautet deshalb: Hat sich seit 2012 wirklich etwas geändert?
2012: Die Forderung war klar

Die Forderung des Internationalen Vatertages war von Anfang an eindeutig: Gemeinsames Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung, gleiche Verantwortung beider Eltern und ein Familienbild nach Trennung, das nicht auf Sieg und Niederlage setzt, sondern auf Miteinander.

Denn ein Kind trennt sich nicht. Eltern trennen sich. Das Kind bleibt Kind von Mutter und Vater.

Genau daran krankt das deutsche Familienrecht bis heute. Es spricht zwar vom Kindeswohl, hält aber praktisch oft an Strukturen fest, in denen ein Elternteil betreut und der andere „Umgang“ hat. Schon dieses Wort zeigt das Problem: Ein Vater ist kein Besucher. Eine Mutter ist keine Gatekeeperin. Beide bleiben Eltern.
Was sich seit 2012 tatsächlich geändert hat

Es wäre falsch zu sagen, es sei gar nichts passiert. Seit 2012 gab es einzelne Fortschritte.

2013 wurde das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern reformiert. Unverheiratete Väter können seitdem leichter gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das war ein Schritt nach vorn, aber kein Durchbruch. Denn das gemeinsame Sorgerecht entsteht nicht selbstverständlich mit der Anerkennung der Vaterschaft. Der Vater muss weiterhin in bestimmten Fällen den Weg über Behörden und Gericht gehen.

2017 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass ein Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht – auch gegen den Willen eines Elternteils. Auch das war wichtig. Aber es blieb Rechtsprechung für den Einzelfall, kein gesetzliches Leitbild.

2024 stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte leiblicher Väter im Abstammungsrecht. 2026 wurde daraufhin die Vaterschaftsanfechtung neu geregelt. Leibliche Väter haben nun bessere Chancen, rechtlich als Vater anerkannt zu werden, wenn ein anderer Mann bereits als rechtlicher Vater eingetragen ist. Auch das ist ein Fortschritt. Aber es betrifft nur einen Teilbereich: Abstammung, nicht die alltägliche Betreuung nach Trennung.

Das Fazit nach vierzehn Jahren lautet daher: Ja, es gab Bewegung. Aber Deutschland hat noch immer keinen klaren gesetzlichen Regelfall gemeinsamer Elternschaft nach Trennung.
Die große Leerstelle: Betreuung statt „Umgang“

Das eigentliche Thema des Internationalen Vatertages ist nicht nur Sorgerecht. Es ist Lebenszeit.

Kinder brauchen nicht nur Unterschriften unter Schulformularen. Sie brauchen Frühstück, Abendrituale, Trost, Hausaufgaben, Krankheitstage, Ferien, Alltag. Sie brauchen Mutter und Vater nicht als Aktenzeichen, sondern als Menschen in ihrem Leben.

Genau deshalb reicht ein bloßes Umgangsrecht nicht aus. Wer sein Kind nur jedes zweite Wochenende sieht, bleibt rechtlich vielleicht Elternteil – im Alltag des Kindes wird er aber oft an den Rand gedrängt.

Ein modernes Familienrecht muss deshalb vom Kind aus denken: Welches Modell erhält dem Kind beide Eltern? Welche Regel reduziert Streit? Welche Struktur verhindert, dass ein Elternteil den anderen verdrängen kann? Welche finanzielle Ordnung belohnt Betreuung statt Konflikt?

Die Antwort kann nicht lauten: Einer gewinnt das Kind, der andere zahlt und besucht.
Regierungspolitik 2026: Fortschritt mit angezogener Handbremse

Die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag familienrechtliche Reformen angekündigt. Maßstab soll das Kindeswohl sein. Häusliche Gewalt soll im Sorge- und Umgangsrecht stärker berücksichtigt werden. Änderungen im Unterhaltsrecht sollen nicht zulasten der Kinder oder des hauptlasttragenden Elternteils gehen.

Im Mai 2026 legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Referentenentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vor. Der Entwurf enthält wichtige Punkte: besserer Schutz vor häuslicher Gewalt, stärkere Kinderrechte, einfacheres gemeinsames Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern und mehr Raum für partnerschaftliche Kinderbetreuung nach Trennung.

Das ist ernst zu nehmen. Kein Kind darf Gewalt erleben. Kein Elternteil darf Schutz verlieren, weil Elternschaft als Druckmittel missbraucht wird. Gewaltschutz und gemeinsame Elternschaft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Aber der entscheidende Punkt bleibt offen: Wird gemeinsame Betreuung nach Trennung endlich gesetzliches Leitbild? Oder bleibt sie eine Möglichkeit unter vielen, abhängig von Gericht, Gutachten, Konfliktniveau, Wohnort und finanzieller Kraft?

Solange das Wechselmodell nicht klar als bevorzugt zu prüfendes Modell verankert ist, bleibt das deutsche Recht halbherzig. Es modernisiert Sprache und Verfahren, aber es verändert nicht konsequent das Grundbild: Trennungskinder sollen bei Vater und Mutter weiter aufwachsen können.
Die Opposition: unterschiedliche Schwerpunkte, kein gemeinsamer Durchbruch

Die Grünen setzen aktuell vor allem auf den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht. Ihr eigener Gesetzentwurf aus 2026 zielt darauf, häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren klarer zu berücksichtigen. Das ist ein notwendiger Beitrag, beantwortet aber die Grundfrage gemeinsamer Elternschaft nur teilweise.

Die AfD betont stärker das klassische Familienbild aus Vater, Mutter und Kind und spricht Väterrechte deutlicher an als viele andere Parteien. Allerdings bleibt offen, ob daraus ein rechtsstaatlich tragfähiges, differenziertes und mehrheitsfähiges Reformkonzept für Trennungsfamilien entsteht.

Die Linke konzentriert sich familienpolitisch vor allem auf soziale Absicherung, Armut, Entlastung und staatliche Unterstützung. Das sind wichtige Themen, gerade für Kinder. Doch die spezifische Frage, wie Trennungskinder strukturell beide Eltern behalten, steht nicht im Zentrum.

Die FDP ist seit der Bundestagswahl 2025 nicht mehr im Bundestag vertreten, bleibt programmatisch aber relevant: Sie fordert ausdrücklich, das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild zu etablieren. Politisch fehlt ihr derzeit jedoch die parlamentarische Durchsetzungskraft.

Insgesamt zeigt sich: Das Thema gemeinsame Elternschaft nach Trennung ist parteipolitisch zersplittert. Es wird mal als Väterthema, mal als Gewaltschutzthema, mal als Unterhaltsthema, mal als Sozialthema behandelt. Was fehlt, ist der gemeinsame Ausgangspunkt: das Recht des Kindes auf beide Eltern.
Das politische Fazit 2026

Seit 2012 hat Deutschland kleine Schritte gemacht. Aber der große Paradigmenwechsel ist ausgeblieben.

Noch immer ist das deutsche Familienrecht stärker auf Streitverwaltung als auf Streitvermeidung ausgerichtet. Noch immer entstehen Verfahren, in denen Eltern gegeneinander antreten. Noch immer kann derjenige, der Betreuung blockiert, faktisch Vorteile haben. Noch immer werden Väter zu oft auf „Umgang“ reduziert. Noch immer verlieren Kinder nach Trennung den Alltag mit einem Elternteil.

Das ist nicht zeitgemäß.

Ein Familienbild des 21. Jahrhunderts muss anerkennen: Auch getrennte Eltern bleiben gemeinsam verantwortlich. Vater und Mutter sind für das Kind keine austauschbaren Randfiguren. Sie sind Herkunft, Bindung, Liebe, Identität und Alltag.
Forderungen zum 15. Internationalen Vatertag

Zum 15. Internationalen Vatertag in Deutschland braucht es keine neuen Sonntagsreden. Es braucht klare, einfühlsame und kindzentrierte Reformen.

Erstens: Gemeinsame elterliche Sorge muss ab Anerkennung der Vaterschaft selbstverständlich werden, sofern keine konkrete Kindeswohlgefährdung entgegensteht.

Zweitens: Das Wechselmodell beziehungsweise die Doppelresidenz muss gesetzlich als bevorzugt zu prüfendes Leitbild nach Trennung verankert werden – altersgerecht, kindgerecht und mit Ausnahmen für Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung oder unzumutbare Lebensumstände.

Drittens: Der Begriff „Umgang“ gehört überwunden. Kinder haben kein Umgangsverhältnis zu Vater oder Mutter. Sie haben Familienleben. Sie haben Elternzeit. Sie haben ein Recht auf Alltag mit beiden.

Viertens: Unterhalt, Sozialrecht und Steuerrecht müssen Betreuung anerkennen. Wer Verantwortung übernimmt, darf nicht so behandelt werden, als sei er bloß Zahlstelle. Getrennte Eltern, die beide betreuen, müssen auch beide rechtlich und finanziell als betreuende Eltern sichtbar werden.

Fünftens: Familiengerichte müssen früher befrieden statt später entscheiden. Verpflichtende Beratung, Mediation und schnelle Verfahren sollten Eltern helfen, Lösungen zu finden, bevor aus Schmerz ein jahrelanger Krieg wird.

Sechstens: Kontaktabbrüche müssen ernst genommen werden. Wenn ein Kind ohne schwerwiegenden Grund einen Elternteil verliert, ist das kein Randproblem. Es ist ein tiefgreifender Einschnitt in die kindliche Entwicklung.

Siebtens: Gewaltschutz muss klar, wirksam und missbrauchssicher geregelt werden. Echte Gewalt muss schützen, nicht relativieren. Falsche Instrumentalisierung darf aber ebenfalls kein Weg sein, Elternschaft auszulöschen.
Kein Kind soll Vater oder Mutter verlieren

Der Internationale Vatertag in Deutschland erinnert seit 2012 daran, dass Vaterschaft mehr ist als Biologie und mehr als Unterhalt. Vaterschaft ist Verantwortung, Nähe, Schutz, Alltag und Liebe.

Am 21. Juni 2026 muss die Botschaft deshalb lauten:

Trennungskinder müssen bei Vater und Mutter weiter aufwachsen können. Das darf kein Sonderfall für friedliche, wohlhabende oder besonders durchsetzungsstarke Eltern bleiben. Es muss zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden.

Kein Vater darf mehr sein Kind verlieren.
Kein Kind darf mehr seinen Vater verlieren.
Und kein Familienrecht darf länger Strukturen schaffen, in denen aus Trennung Entfremdung wird.
Ein modernes Deutschland braucht ein Familienrecht des Miteinanders – nicht des Gegeneinanders.

Der 15. Internationale Vatertag am 21.06.2026 erinnert daran, dass Trennungskinder Vater und Mutter nicht verlieren dürfen. Gemeinsame Elternschaft nach Trennung muss zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden.

Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. ...
10/04/2024

Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) unvereinbar, Pressemitteilung Nr. 35/2024, Urteil vom 09. April 2024, 1 BvR 2017/21
Der Gesetzgeber wird aufgefordert die der leiblichen Väter zu beenden, sofort, spätestens bis zum 30.6.25 die Gesetze so zu erneuern, dass leibliche Väter von Geburt an erstrangig rechtlicher Vater ihrer Kinder sind. ❤
Vater ist wer das Kind gezeugt hat, nicht der vergängliche Liebhaber der Mutter. Kindern ihre männlichen Wurzeln zu nehmen war und ist menschenunwürdig.

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrun...

Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben kein Familienleben mit ihren Vätern, manchmal Müttern, weil der andere Elt...
08/02/2024

Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben kein Familienleben mit ihren Vätern, manchmal Müttern, weil der andere Elternteil dies nicht zulässt. Die Doku “Das Kind bekommst du nicht – Eltern im Scheidungskampf ” erzählt vom Schicksal der Eltern, die nach der Trennung von Partnerin oder Partner ihre Kinder gar nicht oder nur sehr selten sehen dürfen. 👉

Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben keinen Umgang mit ihren Vätern oder Müttern, weil der andere Elternteil dies nicht zulässt. Die Doku “Das Kind bekommst du nicht – Eltern im Scheidungskampf ” erzählt vom Schicksal der Eltern, die nach der Trennung von Partnerin oder Partner ihre Kinder gar nicht oder nur sehr selten sehen dürfen. 👉
https://1.ard.de/Das_Kind_kriegst_du_nicht

DAV-Fachanwältin Eva Becker, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltverein kritisiert falschen Fokus im Kindschaftsrec...
24/01/2024

DAV-Fachanwältin Eva Becker, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltverein kritisiert falschen Fokus im Kindschaftsrecht
Hinsichtlich der geplanten Änderungen im Kindschaftsrecht kritisierte die Familienrechtlerin, dass die "wesentliche Thematik" nicht angegangen worden sei: So bleibe es bei einem Vetorecht der Mutter bei der Anerkennung der Vaterschaft, sodass Väter den Weg über eine gerichtliche Entscheidung gehen müssten, wenn sie das Sorgerecht erlangen wollen. (Antrag auf Menschenrechte, wie die Erziehung und das Leben mit dem eigenen Kind, sind bekanntlich verfassungswidrig!) Eine Vereinfachung soll es nur geben, wenn ein gemeinsamer Wohnsitz mit der Mutter besteht. Diese Konstellation treffe aber nicht die Hauptanwendungsfälle, so Becker. "Es hat den Anschein, dass Kinder nun neben der Geburtsmutter mehr 'Mutter' bekommen, aber nicht mehr 'Vater und Mutter'". Großeltern und Regelungen für Kinder in Regebogenfamilien, so erfreulich der Regelungsansatz dort auch sei, seien NICHT die Hauptanwendungsfälle!
Leibliche Väter haben mit Vaterschaftsanerkennung rechtlicher Vater zu sein ohne Antrag!


Um sage und schreibe 13% steigen die Zahlbeträge des Mindestunterhaltes. Das ist mehr als dreimal so hoch wie die Inflation im November. Wenn jemand also von Transferzahlungen überproportional profitiert, dann Alleinerziehende. Die Erhöhung des Mindestunterhaltes wird -wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen- nichts an der Kinderarmut verändern. Obwohl der Gesetzgeber bspw. mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung alle Hürden in Richtung Arbeitsmarkt abgebaut hat, findet Kinderarmut bei Alleinerziehenden ihre Ursache nach wie vor in einer mangelhaften Erwerbspartizipation. Auch die Unterhaltszahler leisten ihren Beitrag durch die Ausweitung ihrer Betreuungsanteile, sodass die formaljuristisch „Alleinerziehenden“ durch Erwerbseinkommen Kinderarmut beenden könnten. Die Alleinerziehenden werden also auch zum Jahreswechsel überproportional bedacht. Das sollte uns dankbar ggü. Unterhaltszahler und netto-Steuerzahler machen.

Daneben muss auch allen klar sein, dass Elternteile aktuell auch dann als „alleinerziehend“ gelten, wenn das andere Elternteil 40% mitbetreut, wie der aktuelle Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt
Quelle: BVerwG 5 C 9.22 - Urteil vom 12. Dezember 2023

Deshalb setzen wir uns für folgende Änderungen ein:

1. Eine neue Legaldefinition von „alleinerziehend (mehr als 95% Betreuung)“ und Einführung von „getrennterziehend (mehr als 5% Betreuung)“ im Sozialrecht, um den Unterschied zwischen Witwen mit Kindern und „Getrennterziehenden“ besser zu berücksichtigen.
2. mehrere Hauptwohnsitze im Melderecht für Kinder, um die Schulwege in Trennungskonstellationen berücksichtigen zu können.
3. Betreuungsvorrang im Trennungsfall, denn die gleichwertige Betreuung durch beide Eltern schneidet in internationalen Studien deutlich besser ab, als die in Deutschland systematisch bevorzugte erzwungene Alleinerziehung. Einerseits profitieren die Kinder vom Familienleben mit beiden Eltern und andererseits ist die Armutsgefährdung wegen der besseren Erwerbstätigkeit deutlich geringer. Und das ist seit vielen Jahren allen beteiligten bekannt.
Deshalb ist es im Grunde sozialpolitisch geboten die erhöhte Erwerbsobliegenheit gegen alle Elternteile zu richten und nicht nur gegen den Vater.

Das Familienrecht soll entstaubt und an die Realität des Familienlebens angepasst werden. Dazu hat das BMJ zwei Eckpunktepapiere zur Diskussion gestellt.

Revolution in der Schweiz:       wird gesetzlicher    Ein selbstverständlicher Schritt, den schon viele andere Länder se...
12/11/2023

Revolution in der Schweiz: wird gesetzlicher
Ein selbstverständlicher Schritt, den schon viele andere Länder seit Jahrzehnten vollzogen haben. Der Nationalrat hat mit 112 gegen 42 Stimmen das "Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung ihrer Eltern" befürwortet & die Regierung beauftragt, dieses Leitbild ins Gesetz zu schreiben. 50:50

Der Nationalrat will, dass Kinder bei beiden Elternteilen gleich viel Zeit verbringen. Das sei im Interesse des Kindes. Doch nicht alle sehen das so.

24.10.2023 Deutschland vom EGMR schon wieder wegen Väterdiskriminierung & Kindesmisshandlung verurteiltSelbst bei kurzem...
03/11/2023

24.10.2023 Deutschland vom EGMR schon wieder wegen Väterdiskriminierung & Kindesmisshandlung verurteilt

Selbst bei kurzem ist eine Eltern-Kind-Entfremdung oft die Folge.
Die Leidtragenden sind in den meisten Fällen die Kinder. Oft geschieht der Ausschluß ohne konkrete Begründung. Der Fakt "ein Elternteil will nicht" reicht oft aus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem aktuellen Urteil der BRD hier Fehlverhalten nachgewiesen.
In dem Urteil wurde die BRD zu Schadensersatz verurteilt.
Allerdings kann kein Geld den Schaden am Kind und dem Vater wieder gutmachen.

Europäischer Gerichtshof für MENSCHENRECHTE, European Court Of Human Rights (ECHR)
Application no. 48698/21 Quelle: https://hudoc.echr.coe.int/eng #{%22itemid%22:[%22001-228366%22]}

Bundesverfassungsgericht: §1592 ist abzuschaffen bzw. umzudrehen. Vater ist nur der Leibliche!Es gibt nur einen Vater! D...
29/09/2023

Bundesverfassungsgericht: §1592 ist abzuschaffen bzw. umzudrehen. Vater ist nur der Leibliche!
Es gibt nur einen Vater! Das ist immer der Leibliche. Alles andere können nur ergänzende Freunde sein. Der Liebhaber der Mutter ist es nicht! Vater des Kindes ist nicht wer gerade neben der Mutter im Bett liegt. Diese unmenschliche, unnatürliche, erzwungene Entväterung gehört sofort beendet. Der Freund der Mutter hat grundsätzlich weniger Rechte zu haben als der leibliche Vater!

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