03/07/2026
DREI JAHRE HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ: EIN ANFANG, KEIN ZIEL
Vor drei Jahren, am 2. Juli 2023, trat das Hinweisgeberschutzgesetz ( ) in Kraft. Für den -Schutz in Deutschland war das ein historischer Schritt. Doch drei Jahre Praxiserfahrung zeigen: Der Schutzschirm hat noch gewaltige Löcher.
Die Fortschritte
✅ Wahlfreiheit: Beschäftigte können frei zwischen internen und externen Meldestellen wählen. Das hat einen gesunden Wettbewerb um das Vertrauen der Whistleblower ausgelöst.
✅ Beweislastumkehr: Wer nach einer Meldung benachteiligt wird, ist geschützt – der Arbeitgeber muss beweisen, dass es keine Vergeltungsmaßnahme war.
✅ Ein klares gesellschaftliches Signal: Whistleblowing liegt im öffentlichen Interesse.
Wo die Wirklichkeit hinter den Erwartungen zurückbleibt
Die Praxis zeigt: Ein Gesetz auf dem Papier garantiert noch keinen wirksamen Schutz im Alltag. DAX-40-Unternehmen erhalten deutlich weniger Meldungen als der internationale Durchschnitt – ein Hinweis, dass in vielen Organisationen eine echte „Kultur des Hinschauens“ und/oder Vertrauen in die Meldestelle fehlt.
Zudem stoßen wir in unserer täglichen Beratungsarbeit beim Whistleblower-Netzwerk e.V. immer wieder auf gravierende gesetzliche Baustellen:
❌ Wer gravierende, aber (noch) nicht strafbare Missstände meldet, findet keinen Schutz.
❌ Wer sich direkt an eine Ermittlungsbehörde oder die Fachaufsicht wendet, verliert paradoxerweise oft jeglichen Schutz.
❌ Der Gang an die Öffentlichkeit ist massiv erschwert – hier braucht es dringend eine Anpassung an die liberalere Rechtsprechung des EGMR (Halet gegen Luxemburg).
❌ Immaterielle Schäden durch Repressalien werden nicht entschädigt, ein Anspruch auf Beschäftigung oder Aufstieg bleibt ausgeschlossen.
❌ Die nationale Sicherheit wird als pauschaler Vorwand genutzt, der beispielsweise Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur oder in Nachrichtendiensten schutzlos stellt.
❌ Wer sich vor einer Meldung bei einer Organisation wie WBN beraten lässt, bewegt sich rechtlich in einer Grauzone.
EU-Evaluation als Chance auf Nachbesserung
Wirksamer Hinweisgeberschutz ist kein einmaliger gesetzgeberischer Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Die derzeit laufende Evaluation der Whistleblowing-Richtlinie durch die Europäische Kommission sollte entschlossen genutzt werden, um dringend notwendige Nachbesserungen an der Richtlinie und ihrer deutschen Umsetzung zu erreichen.
Artikel: https://whistleblower-net.de/online-magazin/2026/07/02/drei-jahre-hinweisgeberschutzgesetz-ein-anfang-kein-ziel/
Stellungnahme für EU-Evaluation:https://whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2026/05/Drs.-7-9657-Stellungnahme-Whistleblower-Netzwerk.pdf