06/03/2026
Der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) kritisiert die Ausübung politischer Einflussnahme auf den Deutschen Buchhandlungspreis und die Entfernung dreier Buchhandlungen aus der von der unabhängigen Förderjury kuratierten Liste durch den Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer.
"Kulturförderung darf nicht auf dem Altar der Extremismusbekämpfung geopfert werden. Das ist einer freien und pluralen Zivilgesellschaft unwürdig", sagt Prof. Lena Falkenhagen, die Bundesvorsitzende des Verbandes deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di).
Buchhandlungen bieten Literatur an. Zur Meinungsbildung in einer freien demokratisch organisierten Gesellschaft gehört auch die Auseinandersetzung mit Meinungen, die nicht dem eigenen Spektrum angehören.
Die meisten Buchhandlungen bieten das volle Meinungsspektrum des politischen Diskurses an. Spezialisierte Buchhandlungen ermöglichen eine grundlegend andere und besondere Form der Beratung.
Die Meinungsbildung zu beschneiden heißt, die Meinungspluralität zu beschneiden. Das setzt in einer Demokratie, die von der freien und öffentlichen Diskussion abhängig ist, ein gefährliches Beispiel.
Bücher, deren Inhalte sich innerhalb der Rechtsordnung befinden, müssen in Deutschland ohne staatliche Bevorzugung und Behinderung vertrieben werden dürfen. Buchhandlungen, die sie vertreiben, müssen an einer Kulturförderung teilhaben können, ohne, dass eine Diskriminierung aufgrund einer möglicherweise vorhandenen politischen Kuratierung stattfindet.
"Die Bundesregierung ist durch das Grundgesetz verpflichtet, die freie und plurale Meinungsbildung mit größtmöglichen Anstrengungen zu erhalten und zu fördern und nicht zu hindern", so Falkenhagen. "Der Verband deutscher Schriftsteller*innen fordert sie dazu auf, dieser Pflicht nachzukommen."