Unsere Ziele
* Mitwirkung bei der Durchsetzung und Gewährleistung der Steuerehrlichkeit in einem wesentlichen Bereich des Akkumulations- und Finanzprozesses der deutschen Volkswirtschaft, der Hotellerie, Gastronomie und des Einzelhandels;
* Umsetzung einer allgemeinen Kassenpflicht in Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel;
* Gründung einer hard- und softwaretechnischen Zulassungs- und Prü
fstelle für Registrierkassen- und Abrechnungssystemprozesse zur Gewährleistung und Absicherung der Vorgaben des Gesetzgebers bei vollständiger und kontinuierlicher Funktionstüchtigkeit;
* Einführung einer zyklischen Überwachungspflicht zur Absicherung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Abrechnungsprozesse sowie Datensicherheit zum Nachweis bilanz- und steuerrelevanter Datenprozesse;
* Aufbau einer Gutachterlichen Berater- und Schiedskommissarischen Fachabteilung zur Analyse, Klärung und Definition von Fehl- und Havariesituationen sowie Ermittlung von Schadensursachen.
* Aufbau einer bundesweiten Verbandsstruktur zur Vereinheitlichung der Kassen- und Abrechnungsprozesse im Bilanzgeschehen wie auch in Kooperation mit den zuständigen Behörden.
* Verbesserung und Stabilisierung der Rechtssicherheit durch qualifizierte Prozessaufbereitung und -betreuung in den bargeld- und bargeldlosen Zahlungs- und Verrechnungsprozessen (anteilige Unternehmens- und Steuerberatung);
* Ausbildung, Qualifizierung und Zertifizierung von Fachbetrieben in Kooperation den ministriellen Fachabteilungen und –Akademien zur Absicherung der logistischen Beratungskompetenzen in Übereinstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden und steuerberatenden Berufsgruppen;
* Vereinheitlichung der Kassen- und Abrechnungsprozesse in Hard- und Software durch stärkere Definition und Spezifizierung der Systemabläufe zur Erhöhung der betriebswirtschaftlichen Transparenz durch einen kompetenten Berufsstand des Kassen-, Waagen- und Messgeräte – Fachhandwerks einschl. Software-Entwicklungseinrichtungen.
* Hinreichende Mitwirkung und Gestaltung an den Anforderungen und Vorgaben des Gesetzgebers bei der ideelen und praxisnahen Entwicklung der technischen (Hardware) und technologischen (Software) Abläufe, Um- und Ausrüstungen.
* Einheitliche Umsetzung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und Bestimmungen in den Bundesländern soweit möglich auch EU-weit seitens der zuständigen Finanzbehörden.