vertritt die siedlungs- und wohnungspolitischen Zielsetzungen seiner Mitglieder auf der Grundlage umweltpolitischer Grundsätze gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung, Organisationen und Öffentlichkeit. ist dem Gemeinwohl verpflichtet, trägt Mitverantwortung für die allgemeine Wohnungspolitik, hier vor allem für das selbstgenutzte Wohneigentum. Er ist bestrebt, immer die Interessen derer zu vertreten,
die ein Familienheim haben oder anstreben. Der Bundesverband hat sich durch großartige Gemeinschaftsleistungen durchgesetzt und allseitige Anerkennung und Achtung erlangt. Durch eine sachliche und fachkundige Arbeit ist er den Mitgliedsverbänden immer ein zuverlässiger Interessenvertreter und Helfer. An unzähligen Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen hat der Eigenheimerverband Deutschland e.V als Spitzenverband der Wohnungswirtschaft durch seine sachlich fundierten Stellungnahmen und machbaren Vorschläge stets beratend mitgewirkt. An den regelmäßigen Mitgliederversammlungen nahmen wiederholt auch prominente Vertreter aus Politik und Gesetzgebung teil. Derzeit vertritt der Eigenheimerverband Deutschland e.V die Interessen von ca. 120.000 Mitgliedern. vertritt die siedlungs- und wohnungspolitischen Zielsetzungen auf der Grundlage umweltpolitischer Grundsätze gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung, Organisationen und Öffentlichkeit und setzt sich in jeder zweckdienlichen Weise für die Förderung und Erhaltung des selbstgenutzten Familienheims (Kleinsiedlung und Eigenheim) ein. Er fördert das selbstgenutzte Familienheim und damit die soziale Eigentumsbildung. Der Verband pflegt und aktiviert den Gedanken der Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Er tritt für familiäre und nachbarschaftliche Verbundenheit und Gemeinschaft ein. Wir treten für ein gesundes Bauen und Wohnen ein. Der Verband pflegt die auf das selbstgenutzte Familienheim und den Garten bezogene Verbraucherberatung der Kleinsiedler und Eigenheimer mit der Zielsetzung eines wirksamen Verbraucherschutzes. Er koordiniert die Gartenfachberatung mit den Mitgliedsverbänden und fördert dabei insbesondere die Anlage und Pflege von Gärten im Sinne einer ökologischen Landschaftspflege unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes.