12/06/2026
Die GEAS-Reform ist da. Und damit die Möglichkeit, Asylverfahren unter Haft, Zeitdruck, und mit sehr eingeschränktem Zugang zu Beratung durchzuführen.
Aus fachlicher Sicht bereitet uns die Reform große Sorgen. Gerade die sogenannten "Vulnerabilitäten", wie Queerness, psychische Krankheiten oder wenn jemand Folter oder andere schwere Gewalt erfahren hat, sind Dinge, die sehr schwer zu erzählen sind, erst recht in der Ausnahmesituation Grenzverfahren. Wir fürchten, dass gerade psychisch belastete Menschen durchs Raster fallen:
Wenn ihre besonderen Schutzbedarfe nicht erkannt werden und sie keine diesen Bedarfen entsprechende Unterstützung erhalten, werden viele von ihnen auch ihre Schutzgründe schlechter geltend machen können.
Trotz aller Entrechtungen: unsere Klient*innen haben immer Wege gefunden, weiterzukommen. Wenn Sie auf dem Weg nach Europa sind, und Sie gehören zu einer Gruppe, die das Gesetz als "besonders vulnerabel" anerkennt, dann haben Sie ein Recht auf besonderen Schutz. Bestehen Sie auf Ihr Recht - dabei wünschen wir viel Erfolg!
Zum Nachlesen: Beispiele für besondere Schutzbedarfe findet man in der Richtlinie (EU) 2024/1346, Artikel 24