19/10/2026
Inklusion steht im Gesetz. Das Personal dafür nicht unbedingt. 🧩⚖️
Forderung 3: Ressourcen für Kinder mit Bedarfen über den wesentlich erhöhten Förderbedarf hinaus. 📈
Auf dem Papier: §6 KitaFöG verpflichtet Kitas, jedes Kind mit Behinderung aufzunehmen. §16 VOKitaFöG gibt 0,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bei erhöhtem Bedarf (Typ A) und 0,5 bei wesentlich erhöhtem Bedarf (Typ B) – mehr ist nicht vorgesehen. 🛑
Im Alltag decken 0,5 VZÄ nur die halbe Anwesenheitszeit. Für Kinder mit 1:1-Begleitbedarf bleibt eine Lücke: Überlastung, Einschränkungen, abgelehnte Plätze. 📉🏚️
Unterhalb von B hakt es auch: Der Antrag braucht ein ärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der Kita, beim B-Status zusätzlich einen Förderausschuss. Die Bearbeitung dauert oft Wochen; wird sie nicht bewilligt, endet die vorläufige Hilfe automatisch. Im Krippenalter ist eine sichere Diagnose oft nicht möglich – und viele Familien scheuen das Verfahren, weil ein Status etikettiert. 📋
Einen Status oberhalb von Typ B gibt es bis heute nicht. ⚠️
Unsere Forderungen: ✊
• Ressourcen über 0,5 VZÄ hinaus, bedarfsgerecht finanziert 💶
• Personenzentrierte Bedarfsermittlung nach BTHG / SGB IX 🧭
• Fachkräfte für Integration in jeder Gruppe 👩🏫
• Geschützte Zeit für Integration ⏳
UN-BRK Art. 24 verpflichtet zu inklusiver Bildung – ohne Personal eine halbe Zusage. 📜
Inklusion braucht Personal – nicht nur gute Absichten. 💛✨
➡️ Petition auf Change.org unterschreiben und Teil unseres Fachkräfteverbands werden: www.erzieherverband.de 🔗
Quellen: 📚
• §6 KitaFöG; §16 VOKitaFöG (gesetze.berlin.de)
• AG B-Plus / SenBJF, Dokumentation 2020; Drs. 19/11045 und 19/2559
• Antragsverfahren-KitaInfo, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg (10/2025); DaKS Berlin
• Leitfaden zur Begutachtung für die Eingliederungshilfe
• UN-BRK Art. 24; BTHG / SGB IX