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🌱 Industriehanf: Rohstoff der Zukunft mit großem Potenzial für DeutschlandZum Auftakt der Mary Jane Berlin, Europas größ...
11/06/2026

🌱 Industriehanf: Rohstoff der Zukunft mit großem Potenzial für Deutschland

Zum Auftakt der Mary Jane Berlin, Europas größter Cannabis-Fachmesse, war unser Präsident Dirk Heitepriem bei radioeins zu Gast und sprach über die Chancen von Industriehanf für Landwirtschaft, Klimaschutz und die heimische Wirtschaft.

Industriehanf kann fossile und energieintensive Rohstoffe in zahlreichen Bereichen ersetzen – von Kunststoffen über Baustoffe bis hin zu biobasierten Materialien. Gleichzeitig bietet die Kulturpflanze Landwirten eine zusätzliche Anbauoption mit positiven Effekten für Boden und Fruchtfolge.

Dennoch wird die Entwicklung dieses Zukunftsmarktes in Deutschland weiterhin durch bürokratische Hürden, wie der "Rauschklausel", gebremst.

Dirk Heitepriem dazu:
„Ich glaube wir werden es wirklich als Plastikersatz, als nachwachsender Rohstoff im Baubereich und vor allem, als Symbiose für den Landwirt, der eine Alternative im Anbau hat, der was gutes für seinen Boden tun kann.“

Wir als BvCW setzen uns dafür ein, die Potenziale von Industriehanf stärker zu nutzen und die regulatorischen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass Landwirtschaft und Wirtschaft gleichermaßen profitieren können.

🎧 Vielen Dank an radioeins für die Berichterstattung und die Möglichkeit, die Bedeutung von Industriehanf einem breiten Publikum näherzubringen.

👉🏻 Den Beitrag von radioeins gibt es hier zu hören: https://www.radioeins.de/programm/sendungen/der_schoene_morgen/_/mary-jane-berlin---cannabis-messe-2026.html

Zum Auftakt der europaweit größten Cannabis-Fachmesse rückt die ökonomische und ökologische Bedeutung der Nutzpflanze jenseits des Freizeitkonsums in den Fokus. Doch bürokratische Hürden bremsen die deutsche Landwirtschaft aus. Warum das so ist, darüber sprechen wir mit Dirk Heitepriem, Prä...

🔬 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin kündigt neue klinische Studien zu Cannabis in der Schmerzmedizin an💬 Dr. Chri...
09/06/2026

🔬 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin kündigt neue klinische Studien zu Cannabis in der Schmerzmedizin an
💬 Dr. Christos Pantazis: Wirksame Cannabispolitik auf Grundlage belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse
💰 12,7 Milliarden Dollar – Gewaltiges Marktvolumen für medizinisches Cannabis bis 2033 erwartet
🏅 FDA gewährt Cannabis-Schmerzmittel von VERTANICAL den Status einer Breakthrough-Therapie
🩺 70 Prozent der Fibromyalgie-Patienten erfahren Schmerzlinderung durch Cannabisöl
⚠️ Versandverbot wird als größte Bedrohung für Medizinalcannabis-Geschäftsmodelle gesehen

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🧪 Cannabiswirtschaft unterstützt Forderung des Bundesdrogenbeauftragten Streeck (CDU) für wissenschaftliche Cannabis-Mod...
02/06/2026

🧪 Cannabiswirtschaft unterstützt Forderung des Bundesdrogenbeauftragten Streeck (CDU) für wissenschaftliche Cannabis-Modellprojekte
💬 Kirsten Müller-Vahl: Cannabisproduzenten sind keine Big Pharma
🌱 300–400 Mrd. US-Dollar-Futtermittelmarkt: Hanf als nachhaltige Alternative zu Soja
🌿 Canopy Growth bringt Marke „Tweed“ zurück nach Deutschland
🧬 Studie: Junge Männer mit Cannabiskonsum haben höheren Testosteronspiegel
👍 Modellprojekte zur Cannabisabgabe stoßen mehrheitlich auf Zustimmung

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Cannabiswirtschaft unterstützt Forderung des Bundesdrogenbeauftragten Streeck (CDU) für wissenschaftliche Cannabis-Model...
29/05/2026

Cannabiswirtschaft unterstützt Forderung des Bundesdrogenbeauftragten Streeck (CDU) für wissenschaftliche Cannabis-Modellprojekte
Projekte zur Erprobung der regulierten Abgabe von Genusscannabis benötigen Genehmigungen

Berlin, 29.05.2026: Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) begrüßt die jüngsten Aussagen des Bundesdrogenbeauftragten Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU) bezüglich der Notwendigkeit wissenschaftlich begleiteter Modellvorhaben für eine regulierte Cannabisabgabe im RND - RedaktionsNetzwerk Deutschland ausdrücklich. Dass innerhalb der politischen Debatte zunehmend auch Fragen der praktischen Umsetzbarkeit, des Jugendschutzes sowie möglicher Ausweichstrukturen in andere Märkte diskutiert werden, ist aus Sicht des Verbands ein wichtiger Schritt hin zu einer sachorientierten und evidenzbasierten Betrachtung.

Mehrere Mitgliedsunternehmen des BvCW haben auf Basis von § 2 Abs. 4 KCanG gemeinsam mit renommierten wissenschaftlichen Partnern professionell ausgearbeitete Modellvorhaben vorbereitet und entsprechende Forschungsanträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht. Ziel dieser Projekte ist es, fundierte Erkenntnisse zu Verbraucher- und Jugendschutz, Produktsicherheit und zur Verdrängung des illegalen Marktes zu gewinnen.

Aus Sicht des Verbands können wissenschaftlich begleitete Modellprojekte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die derzeit häufig diskutierten Spannungsfelder zwischen Schwarzmarkt, Medizinalcannabis, Prävention und kontrollierten Bezugswegen faktenbasiert zu untersuchen. Dass solche wissenschaftlichen Vorhaben in der Praxis reibungslos funktionieren und wertvolle Erkenntnisse liefern, zeigen bereits erfolgreiche Pilotprojekte in europäischen Nachbarländern wie der Schweiz und den Niederlanden. Gerade vor dem Hintergrund oftmals stark zugespitzter Debatten braucht es aus Sicht des BvCW mehr faktenbasierte Erkenntnisse darüber, welche Regulierungsansätze in der Praxis tatsächlich funktionieren und welche unbeabsichtigten Nebeneffekte entstehen können.

Der BvCW teilt ausdrücklich die gesundheitspolitische Auffassung, dass medizinische Versorgung und Freizeitkonsum klar voneinander getrennt bleiben müssen. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Debatte aus Sicht des Verbands, wie wichtig praktikable, rechtssichere und kontrollierte Regulierungsmodelle sind, um problematische Ausweichstrukturen möglichst gering zu halten und die ursprünglichen Ziele des Cannabisgesetzes vollständig zu erreichen.

Bezüglich der Modellprojekte wünscht die Cannabiswirtschaft Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung, wie sie unter der Bezeichnung “Säule 2” im Eckpunktepapier aus dem Jahr 2022 vom Bundesgesundheitsministerium vorgesehen wurde.

Zur Pressemitteilung: https://cannabiswirtschaft.de/cannabiswirtschaft-unterstuetzt-forderung-des-bundesdrogenbeauftragten-streeck-cdu-fuer-wissenschaftliche-cannabis-modellprojekte/

🧪 Drogenbeauftragter  Streeck befürwortet Cannabis-Modellprojekte💬 Burkhard Blienert: Rahmenbedingungen für legalen Zuga...
28/05/2026

🧪 Drogenbeauftragter Streeck befürwortet Cannabis-Modellprojekte
💬 Burkhard Blienert: Rahmenbedingungen für legalen Zugang zu Cannabis schaffen
📄 BvCW-Positionspapier: 4,7 Mrd. €-Legalisierung als Werkzeug gegen Organisierte Kriminalität
🔗 Canify plant Start von Catharos und Merger mit MG Health
🍬 Ältere Generation setzt bei Altersbeschwerden zunehmend auf Cannabis-Edibles
📊 80 % sehen Cannabisblüten als absolut oder eher nicht ersetzbar durch Extrakte
📘 BPC-Fachbroschüre zur Aufklärung über Schizophrenie und die Rolle von Cannabinoiden

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👨‍⚕️ Ärztetag fordert striktes Vorgehen gegen Online-Rezepte und Telemedizin📉 Demecan-Chef Adrian Fischer: Teillegalisie...
19/05/2026

👨‍⚕️ Ärztetag fordert striktes Vorgehen gegen Online-Rezepte und Telemedizin
📉 Demecan-Chef Adrian Fischer: Teillegalisierung drängt Schwarzmarkt erfolgreich zurück
💰 Bioxyne und adrexpharma GmbH schließen 50-Millionen-Dollar-Vertrag für den deutschen Markt
🧬 Aurora Cannabis Inc. sichert sich Sortenschutzrechte für proprietäre Genetik
👴 Ältere US-Bürger nutzen Cannabis zunehmend als Medikamenten-Alternative
📘 Handreichung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) zur Therapie mit Cannabinoiden
📊 78 % erwarten steigende Kosten für Krankenkassen durch die geplante Streichung der Kostenerstattung für Medizinalcannabisblüten

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🏛️ Bundesregierung verteidigt geplanten Erstattungsstopp für Cannabisblüten💬 Carolin Wagner: Cannabis zu Heilungszwecken...
13/05/2026

🏛️ Bundesregierung verteidigt geplanten Erstattungsstopp für Cannabisblüten
💬 Carolin Wagner: Cannabis zu Heilungszwecken sollte nicht einschränkt oder verteuert werden
📉 BfArM-Zahlen: Cannabis-Importe (50,5 Tonnen) nach Deutschland erstmals rückläufig
🩺 MedCanOneStop: Beratungsgremium für hybride Cannabisversorgung
🔬 Universität Basel: Legale Cannabis-Abgabe reduziert problematischen Konsum
❌ Deutliche Ablehnung des Kabinettsbeschlusses zur Kostenerstattung

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⚖️ Justiz schränkt Praktiken von Telemedizin-Plattformen für Cannabis ein👮 BDK-Vorsitzender Peglow: Markt nicht OK überl...
06/05/2026

⚖️ Justiz schränkt Praktiken von Telemedizin-Plattformen für Cannabis ein
👮 BDK-Vorsitzender Peglow: Markt nicht OK überlassen
📊 Weed.de-Daten: 300 % der Cannabis-Rezeptabgaben in nur vier Monaten
🏙️ Bielefeld unterstützt Cannabis-Modellprojektantrag der Eurocan Research UG
💨 Vaporisierung reduziert Schadstoffbelastung um 99 Prozent
📘 Aktualisierte Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)-Leitlinie: Suchtprävention in der modernen Arbeitswelt
👃 Geruchswahrnehmung: Cannabis stört weniger als Tabak

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⚠️ Verbändebündnis warnt vor Streichung der GKV-Erstattung von Cannabisblüten: Versorgungseinschnitte ohne Einsparwirkun...
30/04/2026

⚠️ Verbändebündnis warnt vor Streichung der GKV-Erstattung von Cannabisblüten: Versorgungseinschnitte ohne Einsparwirkung
🌆 Parlamentarischer Abend des BvCW: Branche fordert klare Markttrennung und Ende der Rauschklausel
🍺 Dr. Stephan Pilsinger (CSU) über THC-freies Hanfbier
📊 Bloomwell-Umfrage: Medizinalcannabis reduziere Medikamentenverbrauch um 85 Prozent
🤝 Vayamed wird exklusiver Großhandelspartner für Bedrocan-Produkte in Deutschland
🧬 Cannabis-Konsum korreliere mit geringerem Risiko für Stoffwechselerkrankungen
❌ Klare Ablehnung der geplanten Streichung aus der Kostenerstattung

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Verbändebündnis warnt vor Streichung der GKV-Erstattung von Cannabisblüten: Versorgungseinschnitte ohne EinsparwirkungBe...
29/04/2026

Verbändebündnis warnt vor Streichung der GKV-Erstattung von Cannabisblüten: Versorgungseinschnitte ohne Einsparwirkung

Berlin, 29.04.2026: Die führenden Fachverbände im Bereich sprechen sich entschieden gegen die im heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum -Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung der Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V aus.

Die geplante Neuregelung, wonach künftig ausschließlich Cannabisextrakte, Fertigarzneimittel sowie Dronabinol und Nabilon zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig bleiben sollen, wird von den Verbänden als versorgungspolitisch riskant, rechtlich problematisch und gesundheitsökonomisch nicht tragfähig bewertet.

Gezielter Leistungsausschluss statt effizienter Steuerung
Der Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V ist bereits heute streng begrenzt. Cannabisarzneimittel werden ausschließlich bei schwerwiegenden Erkrankungen und nur dann verordnet, wenn anerkannte Standardtherapien nicht zur Verfügung stehen oder im Einzelfall nicht wirksam oder nicht verträglich sind. Die geplante Streichung würde daher keine breite Versichertengruppe, sondern gezielt besonders vulnerable, chronisch schwerkranke und teils palliative Patientinnen und Patienten treffen.
„Für viele schwerkranke Patientinnen und Patienten sind Cannabisblüten kein ‚Lifestyle-Produkt‘, sondern die Therapie, die ihnen überhaupt erst ein Stück Lebensqualität ermöglicht. Wer diese Option aus der Erstattung streicht, nimmt Betroffenen nicht nur ein Arzneimittel, sondern zwingt sie entweder zum Therapieabbruch oder in die Selbstzahlung – für viele schlicht keine realistische Alternative“, betont Daniela Joachim als Vertretung von Cannabispatient:innen im Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan).

Therapeutische Gleichwertigkeit nicht gegeben
Die Annahme, Cannabisblüten seien durch Extrakte oder Fertigarzneimittel therapeutisch gleichwertig ersetzbar, wird von den Verbänden einhellig zurückgewiesen. In der Versorgungspraxis bestehen relevante pharmakokinetische Unterschiede: Insbesondere der schnelle Wirkeintritt inhalierter Cannabisblüten ist für bestimmte Indikationen – etwa bei akuten Schmerzspitzen, Spastiken, Übelkeit oder Migräneattacken – medizinisch erforderlich und durch oral applizierte Zubereitungen nicht adäquat substituierbar.
Versorgungsdaten aus der vom Gesetzgeber selbst veranlassten Begleiterhebung zeigen zudem, dass Cannabisblüten in der Praxis mit geringeren Therapieabbruchraten und weniger berichteten Nebenwirkungen verbunden sind als andere Cannabisarzneimittel. Dies spricht gegen ihre pauschale Herausnahme aus dem Leistungskatalog.
„Cannabisblüten sind für einen relevanten Teil der Patientinnen und Patienten medizinisch nicht durch orale Präparate ersetzbar. Besonders bei akuten Schmerzspitzen oder Spastiken ist der schnelle Wirkeintritt entscheidend. Eine Streichung verschlechtert die Versorgung – ohne medizinischen Mehrwert“, kritisiert Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM).

Sucht- und Standardisierungsargumente nicht evidenzbasiert
Die im Referentenentwurf angeführte erhöhte Suchtgefahr aufgrund des schnellen Anflutens bei inhalativer Anwendung wird von den Verbänden als wissenschaftlich nicht belegt bewertet. Daten aus der ärztlich begleiteten Versorgung zeigen Missbrauchs- oder Abhängigkeitsentwicklungen nur in einem verschwindend geringen Anteil der Fälle.
Auch das häufig verwendete Argument mangelnder Standardisierung greift nach Ansicht der Verbände zu kurz. Medizinische Cannabisblüten unterliegen strengen GACP- und GMP-Standards und verfügen über definierte Wirkstoffgehalte sowie eng begrenzte Toleranzbereiche. Geringfügige natürliche Schwankungen sind klinisch irrelevant und in der ärztlichen Praxis etabliert.
„Die Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten erfolgt heute über etablierte, hochqualifizierte Apothekenstrukturen mit speziellen Qualitäts-, Dokumentations- und Beratungsprozessen. Diese Strukturen wurden über Jahre aufgebaut und sichern eine verantwortungsvolle, kontrollierte und fachgerechte Versorgung. Ihre faktische Entwertung durch einen pauschalen Leistungsausschluss ist gesundheitspolitisch kurzsichtig“, erklärt die Geschäftsführerin des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken e. V. (VCA), Dr. Christiane Neubaur.

Kein relevantes Einsparpotenzial – erhebliche Folgerisiken
Das im Kabinettsentwurf genannte Einsparpotenzial steht aus Sicht der Verbände in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Versorgungsfolgen. Die Kalkulation berücksichtigt weder Verlagerungseffekte auf teurere Fertigarzneimittel noch zusätzliche Kosten durch Therapiewechsel oder Folgeschäden.
Da sich viele schwerkranke Patientinnen und Patienten eine Selbstzahlung nicht leisten können, drohen darüber hinaus Versorgungsabbrüche oder ein Ausweichen auf unsichere Beschaffungswege, was die gesundheitspolitischen Ziele des Cannabisrechts konterkarieren würde.
„Das behauptete Einsparpotenzial ist methodisch nicht belastbar. Tatsächlich drohen Kostenverlagerungen, Therapieabbrüche und neue Risiken – zulasten der Patientinnen und Patienten und am Ende auch zulasten des Gesundheitssystems“, warnt Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW).

Eingriff in ärztliche Therapiehoheit und verfassungsrechtliche Bedenken
Die Verbände sehen in der geplanten Regelung einen systematischen Bruch mit der seit 2017 geltenden gesetzlichen Konzeption sowie mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur individuellen Therapiealternativität. Ein pauschaler Ausschluss einer Darreichungsform greift unmittelbar in die ärztliche Therapiehoheit ein.
Darüber hinaus wirft die geplante Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten aus Sicht des Verbändebündnisses erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Wird schwerkranken Patientinnen und Patienten der Zugang zu einer für sie wirksamen Therapie allein aus fiskalischen Gründen verwehrt, droht eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes.
„Die geplante Regelung unterstellt eine therapeutische Austauschbarkeit, die weder evidenzbasiert noch rechtlich haltbar ist. Sie steht im Widerspruch zur Intention des § 31 Abs. 6 SGB V und zur höchstrichterlichen Rechtsprechung“, stellt Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC), klar.

Forderung des Verbändebündnisses
Die unterzeichnenden Verbände fordern die Bundesregierung auf, die geplante Streichung der Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung nicht weiterzuverfolgen.
Statt eines pauschalen Leistungsausschlusses bedarf es einer differenzierten, evidenzbasierten Weiterentwicklung der Versorgung, die therapeutische Realität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen berücksichtigt.

Die Pressemitteilung finden Sie hier:

Vor Anhörung im Bundestag: Fachverbände aus Industrie und Apotheken sowie Ärzteschaft und Patient:innen fordern zeitgemäße Regulierung statt Rückschritt bei Telemedizin und Versand.

Adresse

LuisenStr. 54
Berlin
10117

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