23/05/2026
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz, unsere Verfassung, in Kraft – heute vor 77 Jahren. Erst 45 Jahre später, 1994, wurde das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung ins Grundgesetz aufgenommen. Der entscheidende Satz lautet seitdem in Artikel 3 Absatz 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Inklusion bedeutet mehr als Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung: Menschen mit Behinderungen haben nach dem Deutschen Grundgesetz die gleichen grundlegenden Rechte wie alle Menschen in Deutschland. Aus dem Benachteiligungsverbot ergibt sich auch die Aufgabe des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ihre gleichen Rechte und Teilhabechancen auch leben können.
Also müssen auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden! Der aktuelle Gesetzentwurf zur Aktualisierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird dem Benachteiligungsgebot des Grundgesetzes nicht gerecht. Wir brauchen Barrierefreiheit, damit Menschen mit Behinderungen keine Benachteiligung erfahren – etwa bei der Wahl ihrer Ärztin oder ihres Arztes, beim Zugang zu Lokalen, Kinos oder Theatern, in die auch ihre Freundinnen und Freunde gehen oder mit der Deutschen Bahn problemlos in den Urlaub fahren und dort im Hotel ihrer Wahl absteigen können.
Der BGG-Gesetzentwurf enthält zwar das Recht auf Bereitstellung sogenannter angemessener Vorkehrungen. Diese allein werden die Barrierefreiheit in Deutschland nicht substanziell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem aktuellen Entwurf umfasst das BGG jedoch keine baulichen Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls.
So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen!
77 Jahre Grundgesetz – und noch viel zu tun.