ABiD-Institut Behinderung & Partizipation e.V. - IB&P

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ABiD-Institut Behinderung & Partizipation e.V. - IB&P IB&P hat es sich zur Aufgabe gemacht die Selbstvertretungs- und Selbsthilfefunktionen des ABiD e.V.

Das ABiD-Institut Behinderung & Partizipation e.V. - IB&P dankt als An-Institut dem bisherigen Präsidium für die bisheri...
01/10/2026

Das ABiD-Institut Behinderung & Partizipation e.V. - IB&P dankt als An-Institut dem bisherigen Präsidium für die bisherige Zusammenarbeit und wünscht dem neuen Präsidium einen guten Start.

14/09/2026
Wir nehmen teil und weisen gern auf die Veranstaltung hin,
05/09/2026

Wir nehmen teil und weisen gern auf die Veranstaltung hin,

Logo: bezevFoto: bezevBerlin (kobinet)

04/09/2026
01/09/2026

Bild von Ilja Seifert, lächelnd, mit erhobener Faust, von weiteren Demonstranten umgebenFoto: Siegurd Seifert / inclusio tvBerlin (kobinet) Anlässlich des 4. Todestages lädt das ABiD-Institut Behinderung & Partizipation am 11. September 2026 um 15 Uhr zum Gedenken an Dr. Ilja Seifert an seinem Gr...

13/08/2026

Blick auf die Bühne während des FestivalsFoto: André NowakBERLIN (kobinet) Eine vierköpfige Delegation des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland

Es wird Zeit, dass das Wort „Reform“ nicht für die Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Menschen, vor allem fü...
13/08/2026

Es wird Zeit, dass das Wort „Reform“ nicht für die Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Menschen, vor allem für vulnerable Gruppen, steht, sondern für positive Entwicklungen und Fortschritt.
Deshalb wird sich das ABiD-Institut Behinderung & Partizipation e.V. - IB&P am Widerstand gegen die sogenannte Reformpolitik der jetzigen Bundesregierung beteiligen.

Unser Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Rock über den Kabinettsbeschlusses zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe:

„Die Bundesregierung tritt mit dem Anspruch an, die Kinder- und Jugendhilfe endlich zukunftsfest und inklusiv aufzustellen. Davon ist der Kabinettsbeschluss so weit entfernt wie nie zuvor. Die Regierung verspricht Teilhabe für alle. Herausgekommen ist das Gegenteil. Unterm Strich bleibt eine Verwaltungslogik, die an Akten und Zuständigkeiten denkt und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht. Dieses Gesetz überzeugt im Kabinett, aber scheitert im Alltag der Familien.

Die größte Enttäuschung: Die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird komplett aufgegeben, und mit ihr die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Familien mit einem Kind mit Behinderung müssen sich weiterhin durch zwei Sozialgesetzbücher kämpfen, je nachdem, ob die Behinderung als seelisch, geistig oder körperlich gilt. Zwar wird eine Experimentierklausel für inklusive Leistungen behauptet; doch die kleinteilige juristische Regelung erstickt jede echte Erprobung im Keim.

Auch beim Thema Bildungsassistenz zeigt sich Realitätsferne: Ausgerechnet Kindern mit seelischer Behinderung, deren Bedarfe höchst unterschiedlich sind, wird künftig zuerst ein Gruppenangebot zugemutet, bevor überhaupt ein Einzelantrag möglich ist. Hier wird nicht nach Bedarf entschieden, sondern nach Kassenlage aussortiert.

Und auch bei den klassischen Hilfen zur Erziehung wird an der falschen Stelle gespart. Familienhilfe wird durch einen Kita-Platz ersetzt, häusliche Probleme am Abend und am Wochenende bleiben ungelöst. Aus der betreuten Wohngruppe wird ein WG-Zimmer, weil es vermeintlich weniger kostet. Dabei ist gerade frühzeitige, ausreichend intensive Begleitung auf Dauer günstiger ist als spätere Wohnungslosigkeit, abgebrochene Ausbildungen oder Jugendkriminalität."

Wichtige Initiative, die wir gern unterstützen.
08/08/2026

Wichtige Initiative, die wir gern unterstützen.

Weitere Informationen über unsere Mitgliederversammlung stehen demnächst auf unserer Homepage www.abid-Institut.de
08/06/2026

Weitere Informationen über unsere Mitgliederversammlung stehen demnächst auf unserer Homepage www.abid-Institut.de

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23/05/2026

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz, unsere Verfassung, in Kraft – heute vor 77 Jahren. Erst 45 Jahre später, 1994, wurde das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung ins Grundgesetz aufgenommen. Der entscheidende Satz lautet seitdem in Artikel 3 Absatz 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Inklusion bedeutet mehr als Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung: Menschen mit Behinderungen haben nach dem Deutschen Grundgesetz die gleichen grundlegenden Rechte wie alle Menschen in Deutschland. Aus dem Benachteiligungsverbot ergibt sich auch die Aufgabe des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ihre gleichen Rechte und Teilhabechancen auch leben können.

Also müssen auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden! Der aktuelle Gesetzentwurf zur Aktualisierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird dem Benachteiligungsgebot des Grundgesetzes nicht gerecht. Wir brauchen Barrierefreiheit, damit Menschen mit Behinderungen keine Benachteiligung erfahren – etwa bei der Wahl ihrer Ärztin oder ihres Arztes, beim Zugang zu Lokalen, Kinos oder Theatern, in die auch ihre Freundinnen und Freunde gehen oder mit der Deutschen Bahn problemlos in den Urlaub fahren und dort im Hotel ihrer Wahl absteigen können.

Der BGG-Gesetzentwurf enthält zwar das Recht auf Bereitstellung sogenannter angemessener Vorkehrungen. Diese allein werden die Barrierefreiheit in Deutschland nicht substanziell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem aktuellen Entwurf umfasst das BGG jedoch keine baulichen Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls.

So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen!

77 Jahre Grundgesetz – und noch viel zu tun.

Adresse

Friedrichstraße 95
Berlin
10117

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