15/10/2026
Ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen? Richtig und wichtig. Gut ist vor allem, dass sich das eng an den europäischen Vorgaben orientiert und auf nationale Sonderregelungen verzichtet.
Aber: Den Anspruch aus seinem Titel löst der Entwurf nur teilweise ein. Bei datengestützter Versorgung, digitalen Versorgungslösungen und smartem Monitoring bleibt er weit hinter den Möglichkeiten zurück. Bei ePA und digitaler Infrastruktur fehlen Tempo und Ambition.
Wir fordern daher Anpassungen bei den Hilfsmittel-Regelungen:
➡️ E-Verordnung für Hilfsmittel verbindlich ab 1. Juli 2028 einführen
➡️ Praxistaugliche Hilfsmittel- und Implantate-Schnittstelle sicherstellen
➡️ Doppelprüfungen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden
Und mehr Mut bei zukunftsweisenden Innovationen:
➡️ Daten besser verfügbar machen
➡️ Marktzugang für digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko erleichtern
➡️ Telemonitoring zu smartem Monitoring weiterentwickeln
➡️ Eigene Zulassungs- und Nutzenbewertung für digitale Versorgungspfade etablieren
Zur Pressemeldung: bvmed.de/pm7526
Zur Stellungnahme: bvmed.de/stellungnahme-gedig-anhoerung