09/11/2025
Wichtiger Hinweis an unsere Pächter
Beim Austausch der Stromzähler ist auf ein gültiges Eichdatum zu achten.
Es dürfen auch gerne generall überholte Zähler verwendet werden.
Den Austausch bitte per E-Mail oder WhatsApp mitteilen, bitte mit
Foto vom alten und neuen Zähler.
Auch Zähler, die in den letzten Jahren ausgetauscht wurden und kein gültiges Eichdatum haben, müssen demnach ausgetauscht werden.
Auszug aus einem Rundschreiben vom Stadtverband
„Gültigkeitsdauer geeichter Geräte
Die Gültigkeitsdauer des Messgerätes ist anhand eines Eichkennzeichens, gelbe Klebemarke, einem Schriftzug oder einer Plombe zu erkennen. Zählt man zu dieser Jahreszahl die Eichfrist hinzu, bekommt man das Jahr, in dem das Messgerät neu geeicht werden muss. Bei neueren Geräten kann das Gültigkeitsdatum abgelesen werden.
• Stromzähler mit Läuferscheibe müssen nach 16 Jahren neu geeicht werden
• Bei Zählern mit elektronischem Messwerk ist eine Eichung nach acht Jahren notwendig
• Bei Kaltwasserzählern ist eine Eichung nach sechs Jahren notwendig
Bei einer Eichfrist von mindestens einem Jahr endet die Eichfrist am Ende des Jahres, in dem sie rein rechnerisch enden würde (Tag des Beginns plus y Jahre).
Der Gesetzgeber unterscheidet im Eichgesetz nicht zwischen „Hauptzähler“ und „Unterzähler“.
Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant des Wassers oder des Stroms ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob der Verein intern weiterverteilt. Fazit: Sobald der mit einem Messgerät bzw. Zähler ermittelte Verbrauch von Wasser und Strom Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist oder in sonstiger Weise Einfluss auf die Höhe des vom Gartenbesitzer zu entrichtenden Entgelts hat, besteht Eichpflicht!“
Falls ihr noch Fragen dazu habt, könnt Ihr euch gerne melden.
Mit freundlichem Gruß
Ivonne Conrad