BeFAB Berufsverband der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung

Aufgabe des BeFAB ist die berufsbezogene und berufspolitische Vertretung seiner Mitglieder und die Umsetzung des Berufsbildes der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung ( FAB ) in den Einrichtungen. Darüber hinaus setzt er sich besonders für die Fortbildung seiner Mitglieder ein und wirkt mit bei Entwicklung der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation. Er strebt eine enge Zusammenarbeit mit d

en Verbänden und Organisationen an, die in Berührung mit den in der Satzung von BeFAB aufgeführten Bereichen stehen.

Die neue Orientierungshilfe Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist da!https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de...
06/06/2019

Die neue Orientierungshilfe Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist da!
https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/10161
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Das Seminar für Prüferinnen und Prüfer „Arbeits- und Berufsförderung“ ist geplant: 24.-26. August 2018, in der ver.di Bi...
21/11/2017

Das Seminar für Prüferinnen und Prüfer „Arbeits- und Berufsförderung“ ist geplant: 24.-26. August 2018, in der ver.di Bildungsstätte Berlin Wannsee. Die Einladung füge ich meiner E-Mail an. Bei Rückfragen bitte ich dich, mit mir direkt Kontakt aufzunehmen [email protected]

… ist eine Plattform für alle, die Prüfer/in sind, die Prüfer/in werden wollen, die sich für das berufliche Prüfungswesen interessieren, und für alle, die verantwortlich für Ausbildung und Prüfunge…

15/09/2017

Wozu brauchen wir Dich als Mitglied?
Wir brauchen Dich als Ideengeber, der mit anderen Veränderungen für unsere Menschen mit Hilfebedarf angehen will.

28/08/2017

Wir handeln als Experten für Arbeit und berufliche Förderung - als Unterstützer in diesem Weiterentwicklungsprozess, suchen und begleiten Kooperationen und Austauschmöglichkeiten.😀

28/06/2017

Wir handeln als Experten für Arbeit und berufliche Förderung - als Unterstützer n diesem Weiterentwicklungsprozess - wir suchen noch neue Mitglieder - www.befab.eu

29/01/2012

Übersicht der neuen Entgeltordnung

Die neue Entgeltordnung knüpft weitgehend an die bisherige Vergütungsordnung und an das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb-O an. Die bisherigen Tatbestandsmerkmale wurden redaktionell überarbeitet, überholte Tat­bestandsmerkmale gestrichen und neue eingefügt. Die neue Entgeltordnung gliedert sich voraussichtlich in 4 Teile. Der Teil I nimmt die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst auf (bisherige Fallgruppen 1), der Teil II besitzt voraus­sichtlich 26 alphabetisch geordnete Abschnitte für bestimmte Be­schäftigungs­gruppen. Die ehemaligen Tätigkeitsmerkmale der Arbeiter werden in Teil III in die Entgeltordnung integriert. Für sie gelten aber nach wie vor besondere Re­gelungen auch im Verhältnis zu den anderen Teilen der Entgeltordnung. Der Teil IV (Beschäftigte im Pflegedienst) bleibt gegenüber dem BAT/BAT-O unverändert und wird lediglich redaktionell überarbeitet.

Der Bereich der Lehrkräfte wird – wie bisher – nur in soweit von der Entgeltordnung erfasst, als ein besonderes Tätigkeitsmerkmal in Teil II vereinbart ist. Dies betrifft Lehrkräfte in den Gesundheits-, Pflege- und technischen Berufen. Bzgl. der übrigen Lehrkräfte insbesondere an Allgemein- und berufsbildenden Schulen konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Daher verbleibt es bis auf Weiteres bei den bisherigen an das Beamtenrecht angelehnten Regelungen der Eingruppierung in den Lehrer-Richtlinien der TdL (West und Ost). Im Gegensatz zum Tarifgebiet West sind die diesbezüglichen Regelungen für das Tarifgebiet Ost in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 als Nr. 1 zum BAT-O vom 8.5.1991 tarifvertraglich festgeschrieben worden. Diese Regelungen gelten über § 17 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder fort. Daher wurde auf Verlangen der Gewerkschaften diesbezüglich in Ziff. III Punkt 5 der Tarifeinigung vom 10.03.2011 ein Sonderkündigungsrecht zum 1.1.2012, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung, vereinbart

26/12/2011

http://www.befab.eu/images/stories/Ausschreibung_BR_in_der_WfbM.pdf

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96052

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