22/06/2026
Die NOZ berichtete und kommentierte über die Entscheidung über den Finanzierungsbeitrag der Gemeinde Badbergen für den Bürgerbus. Leider wurden dabei nicht alle Fakten richtig dargestellt, andere blieben unerwähnt.
Wie wir alle leidvoll feststellen müssen, hat sich Situation in der Zeit seit 2023 für alle, egal ob Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine, deutlich verändert. Das gilt auch für den Bürgerbus Badbergen. Somit sind Vergleiche zwischen dem Antrag des Bürgerbusses von 2023 und 2026 nicht schlüssig und vernachlässigen besonders die wirtschaftlichen Veränderungen.
Fakt ist, der Bürgerbus ist aktuell wirtschaftlich gut aufgestellt und der Betrieb für das laufende Jahr ist gesichert. Dabei sind die für dieses Jahr bereitstehenden Gelder der Gemeinde im vollen Umfang berücksichtigt. Überlegungen hinsichtlich einer Übertragung dieser Finanzmittel in das kommende Jahr erübrigen sich somit.
Um auch für 2027 und die folgenden Jahre den Betrieb durchführen zu können benötigen wir als Bürgerbus-Verein, wie bisher, von der Gemeinde und der Samtgemeinde eine verbindliche Zusage für die beantragten Fördergelder. Es ist absehbar, dass nur mit diesen Geldern dem Verein ein ausgeglichener Etat zur Verfügung stehen wird. Eine solche Zusage stellt ein Beschluss des Rates dar. Dabei sei darauf hingewiesen, dass der Bürgerbus eine Aufgabe des ÖPNV wahrnimmt, für die die sogenannte öffentliche Hand ansonsten Busunternehmen beauftragen müsste, um die Mobilität für die Menschen zu ermöglichen.
Es kann niemand erwarten, dass der Bürgerbus ohne die verbindlich zugesicherten Gelder in das neue Jahr starten wird, oder die Vereinsverantwortlichen das Finanzrisiko übernehmen. Was das in der Konsequenz für den Betrieb Anfang Januar 2027 bedeutet sollte allen klar sein.
Ein solches Worst-Case-Szenario muss jedoch mit sehr viel zeitlichem Vorlauf bei den diversen Stellen des öffentlichen Personennahverkehrs angezeigt werden, damit Alternativen organisiert könnten. Deshalb auch der früh gewählte Zeitpunkt für die Antragsstellung bei Gemeinde und Samtgemeinde.
Aus dem vorgenannten Sachverhalt ergibt sich für jeden erkennbar, welche Folgen ein Aufschub der Entscheidung über die Unterstützung der Gemeinde Badbergen gehabt hätte.
Ist unter diesen Aspekten das Stellen der in der Überschrift formulierten Frage des SPD-Posts wirklich so völlig abwegig?
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass über den dargelegten Sachverhalt sowohl der Vorsitzende der Mehrheitsgruppe, als auch der Badberger Bürgermeister von mir frühzeitig informiert wurden. Warum von ihnen, ebenso wie von der Redakteurin, die bei ihrem Anruf darüber ebenfalls Kenntnis gesetzt wurde, die Informationen unberücksichtigt blieben, könnte man mit dem herannahenden Wahlkampf vermuten. Als Vorsitzender des Vereins Bürgerbus Badbergen hatte ich gehofft, dass die kommunale Unterstützung auch diesmal – wie bisher immer - „geräuschlos“ beschlossen wird. Leider haben einige das scheinbar nicht gewollt.
Als Auslöser der politischen Auseinandersetzung muss gesehen werden, dass die Verwaltung der Gemeinde Badbergen den Antrag des Vereins, anders als die Samtgemeinde, nicht als Beschlussvorlage in den Rat eingebracht hat, sondern lediglich als Mitteilungsvorlage. Die im Antrag deutliche gemachte zeitliche Notwendigkeit blieb damit jedoch vom dafür verantwortlichen Verwaltungsvertreter des Badberger Bürgermeisters unberücksichtigt. Ob dies aus Nachlässigkeit oder bewusst erfolgt ist, bleibt offen. Eine tatsächliche Bereitschaft zur Unterstützung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements lässt sich m.E. in diesem Fall daraus jedoch nicht ableiten.