Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V.

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Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V. Alles rund um das Cochlea Implantat in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland! Sie haben Fragen? Wir helfen! Der Cochlear Implant Verband Hessen - Rhein-Main e.V.

ist eine Selbsthilfe-Organisation und hervorgegangen aus der CI-SHG (CI-Selbsthilfegruppe Hessen, Kontaktstelle Frankfurt am Main e.V.), die 1989 gegründet wurde. Der Verband ist ein Regionalverband der Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. (DCIG) und arbeitet zusammen mit den implantierenden Kliniken im Einzugsgebiet (u.a der HNO-Abteilung des Frankfurter Universitäts-Klinikums), den lokalen Rehabilitationseinrichtungen (u.a. dem CIC-Rhein-Main in Friedberg) und den Akustikern an der Förderung und Akzeptanz des Cochlea Implantates. Fast alle Mitglieder tragen selbst Cochlea Implantate und berichten unabhängig von ihrer persönlichen Situation.

Das hessische Landesgehörlosengeld und Ertaubung nach Meningitis„Wir können nicht alles auf einmal schaffen“, sagen Sie,...
13/10/2026

Das hessische Landesgehörlosengeld und Ertaubung nach Meningitis

„Wir können nicht alles auf einmal schaffen“, sagen Sie, Frau Ministerin Hofmann. Diese junge Frau musste aber alles auf einmal verkraften.

Sie war Arzthelferin, jung, mit einem Leben voller Möglichkeiten. Sie war für Menschen da, die Hilfe brauchten. Dann erkrankte sie an Meningitis, fiel ins Koma und überlebte nur knapp.

Als sie wieder aufwacht, ist sie auf beiden Ohren taub. Die Menschen, die um sie gebangt haben, sind noch da. Ihre Stimmen hört sie nicht mehr. Sie hat überlebt, doch sie muss erst herausfinden, wie sie mit dem weiterleben kann, was die Krankheit ihr genommen hat.

Ein Cochlea Implantat ermöglicht ihr, wieder hören zu lernen, aber neurologische Ausfälle bleiben, darunter Sprachstörungen. Sie kämpft darum, andere zu verstehen und darum, selbst verstanden zu werden.

Die Frau, die anderen Halt gegeben hat, braucht jetzt selbst welchen. Sie muss ihre Zukunft neu denken und gegen depressive Zustände ankämpfen. Die Erleichterung, überlebt zu haben, nimmt ihr die Trauer um das verlorene Leben nicht ab.

Dann kommt ein weiterer Kampf hinzu: um die Anerkennung ihrer Behinderung. Erst nach dem Gang durch die Instanzen erhält sie das Merkzeichen Gl und einen GdB von 90. Was sie jeden Tag erlebt, steht endlich auch im Bescheid.

Amtlich anerkannt gehörlos, aber kein Gehörlosengeld. Dafür verlangt Hessen einen GdB von 100.

Und nun trifft sie die volle Härte des LGlGG, denn diese Ausgrenzung soll mit Ihrem Gesetzentwurf bis Ende 2033 fortgeschrieben werden.

Frau Hofmann, das ist kein „nicht alles auf einmal“. Sieben weitere Jahre sind ein Stück Leben. Jahre, in denen diese junge Frau ihren Alltag bewältigen, Zuversicht finden und wieder Fuß fassen muss, ohne diesen Nachteilsausgleich.

Wie erklären Sie ihr, dass sie jeden Tag die Kraft zum Weitermachen finden soll, während die Politik ihre Unterstützung auf unbestimmte Zeit vertagt? Sie hat um ihr Leben gekämpft, dann um die Anerkennung ihrer Behinderung. Muss sie nun auch noch jahrelang darum kämpfen, dass diese Anerkennung beim Gehörlosengeld zählt?

Das Merkzeichen Gl muss für den Zugang genügen. Frau Ministerin, ihr Leben findet heute statt. Lassen Sie sie nicht bis 2033 vor der Tür stehen.

Chiara (21) berichtet über ihre Hörreise – von der angeborenen Gehörlosigkeit zum Cochlea Implantat und darüber, warum e...
12/10/2026

Chiara (21) berichtet über ihre Hörreise – von der angeborenen Gehörlosigkeit zum Cochlea Implantat und darüber, warum es für einen Neuanfang nie zu spät ist.

Chiara wurde gehörlos geboren. Weil ihre Hörschnecken nicht vollständig ausgebildet sind, konnte sie von Anfang an kaum hören. Festgestellt wurde das erst mit etwa zwei Jahren. Es folgten Hörgeräte, Logopädie und viele Therapien. Ihre Eltern gaben nie auf.

Chiara besuchte zunächst eine Schule für Hören und Kommunikation, später eine Regelschule. Dort erlebte sie auch Mobbing und Ausgrenzung. Rückblickend schreibt sie: „Gleichzeitig hätte ich mir manchmal gewünscht, früher einen stärkeren Zugang zur Gehörlosengemeinschaft und zur Gebärdensprache gehabt zu haben.“

Durch eine Freundin lernte sie das Cochlea Implantat kennen. Doch kurz vor ihrem 18. Geburtstag wurde ihr nach Untersuchungen davon abgeraten. Man erwartete keinen ausreichenden Hörerfolg.

Als ihre Hörgeräte zunehmend weniger halfen, suchte Chiara erneut Rat. Im CI-Zentrum Essen wurde sie gründlich untersucht. Diesmal fiel die Entscheidung anders aus: Sie konnte ein CI bekommen!

Chiara beschreibt ihre Ängste vor der Operation, aber auch die Erleichterung danach. Bei der Erstanpassung begann das neue Hören zunächst mit ungewohnten Klängen. Vier Monate später folgte ein schwerer Rückschlag: Ihr Implantat entzündete sich. Sie musste stationär behandelt werden und ihre Reha unterbrechen.

Heute, ein halbes Jahr nach der Operation, hört Chiara bereits deutlich mehr. Das anfängliche „Micky-Maus-Hören“ ist verschwunden, ihr Sprachverstehen entwickelt sich weiter. Sie schreibt: „Denn jedes neue Geräusch bedeutet auch: Mein Gehirn lernt gerade etwas Neues.“

Doch ihre Hörreise hat noch eine andere Seite. Chiara beschäftigt sich heute intensiver mit der Gehörlosenkultur, lernt Gebärdensprache und hat neue Freundschaften geschlossen. Auch während ihrer Ausbildung zur Erzieherin erfährt sie viel Unterstützung.

Sie fasst ihre Erfahrungen wunderbar zusammen: „Ich kann CI-Trägerin sein. Ich kann gehörlos sein. Ich kann Gebärdensprache lernen. Ich kann in der hörenden Welt leben. Und ich darf trotzdem einfach ich selbst sein.“

Besonders dankbar ist Chiara ihrer Familie, ihrem Freund und einer CI-Trägerin, die sie über Instagram kennenlernte und die ihr bei ihrer Entscheidung half.

Heute möchte sie anderen Mut machen: „Du bist nicht allein.“ Danke Chiara für diesen wunderbaren Erfahrungsbericht!

Den vollständigen Bericht lesen Sie unter:
https://ohrenseite.info/2026/687-meine-hoerreise-mit-dem-ci-es-gibt-kein-zu-spaet

Wir kämpfen in Hessen. Unterstützung ist aus allen Bundesländern willkommen.Für unsere jahrelange Arbeit zum hessischen ...
11/10/2026

Wir kämpfen in Hessen. Unterstützung ist aus allen Bundesländern willkommen.

Für unsere jahrelange Arbeit zum hessischen Landesgehörlosengeld bekommen wir viel Zuspruch. Dafür danken wir euch herzlich! Es tut gut, wenn Menschen mit uns diskutieren, unsere Beiträge teilen und unserem Anliegen eine Stimme geben.

Immer wieder lesen wir aber auch: „Bei uns in Baden-Württemberg gibt es überhaupt kein Gehörlosengeld.“ Wahlweise werden Bayern oder andere Bundesländer genannt.

Wir verstehen den Frust dahinter. Wer selbst keine Unterstützung bekommt, empfindet solche Unterschiede verständlicherweise als ungerecht. Doch der wiederholte Hinweis darauf hilft uns bei der anstehenden Novelle in Hessen nicht weiter.

Wir leben in einem föderalen System. Über das hessische Landesgehörlosengeld entscheidet der Hessische Landtag. Genau dort steht jetzt eine Entscheidung an. Genau dort müssen wir etwas bewegen. Deshalb geht es in unseren Beiträgen zum LGlGG ausschließlich um Hessen und um die Menschen, die hier weiterhin ausgeschlossen werden sollen.

Dass Menschen anderswo keine Leistung erhalten, ist kein Argument dafür, berechtigte Forderungen in Hessen zurückzustellen. Genauso wenig macht unser Einsatz eure Anliegen weniger wichtig.

Wir sind ein Selbsthilfeverband mit begrenzten Kräften. Wir können nicht gleichzeitig die Gesetzgebung aller Bundesländer verändern. Unsere Zeit und Energie brauchen wir jetzt für die politische Arbeit hier vor Ort.

Deshalb unsere freundliche, aber klare Bitte: Bleibt bei diesen Beiträgen beim Thema Hessen. Unterstützt uns durch Teilen, sachliche Argumente und Gespräche mit hessischen Abgeordneten. Bringt den Wunsch nach Gehörlosengeld zugleich in die Politik eures eigenen Bundeslandes ein.

Solidarität heißt für uns: einander Fortschritte ermöglichen. Jeder Erfolg kann auch anderen Mut machen.

Das hessische Landesgehörlosengeld und Morbus MenièreBei der ersten Lesung zum LGlGG hörten wir, irgendwo müsse man eine...
10/10/2026

Das hessische Landesgehörlosengeld und Morbus Menière

Bei der ersten Lesung zum LGlGG hörten wir, irgendwo müsse man eine Grenze ziehen. Reden wir darüber, wen diese Grenze mit voller Härte trifft.

Einen Mann Anfang 30, Berufskraftfahrer. Durch Morbus Menière beidseitig gehörlos, mit einem Cochlea Implantat versorgt, dazu wiederkehrende, unberechenbare Drehschwindelanfälle und Sprachstörungen bereits seit früher Kindheit.

Am Steuer seines schweren Lkw trägt er Verantwortung. Doch die Anfälle machen sicheres Fahren unmöglich. Er verliert seinen Arbeitsplatz. Mit 30 liegt das Berufsleben eigentlich noch vor einem, für ihn endet der vertraute Weg.

Weil sich seine Sprachstörung durch zeitweise fehlende auditive Rückkopplung verstärkt hat, bezahlt er Logopädiestunden selbst. Er kämpft darum, andere zu verstehen – und selbst verstanden zu werden.

Das Cochlea Implantat ermöglicht ihm wieder zu hören. Die Sicherheit über seinen Körper gibt es ihm nicht zurück. Der nächste Schwindelanfall lässt sich nicht ausschalten. Wenn sich alles dreht, braucht er Halt. Er, der beruflich ständig unterwegs war, benötigt unterwegs nun selbst Hilfe.

Mit der Arbeit verliert er mehr als sein Einkommen: seine tägliche Aufgabe, Zugehörigkeit und das Gefühl, für sich sorgen zu können. Bei der Suche nach einer neuen Perspektive bleibt die Sorge: Was lässt meine chronische Erkrankung noch zu?

Seine beidseitige Taubheit, die Sprachstörung und die Schwindelbelastung sind mit GdB 90 berücksichtigt. Das Merkzeichen GL bestätigt seine beidseitige und vollständige Gehörlosigkeit. Hessen verweigert ihm dennoch das Gehörlosengeld. Es fehlen zehn Punkte. Nicht zehn Prozent Gehör. Er ist auf beiden Ohren vollständig taub.

Der Nachteilsausgleich würde keinen Anfall verhindern und ihm seinen Beruf nicht zurückgeben. Aber es könnte helfen, die zusätzlichen Belastungen seiner Gehörlosigkeit zu tragen. Gerade jetzt.

An die Abgeordneten, die sagen, irgendwo müsse man eine Grenze ziehen: Sehen Sie diesen Menschen an. Seine Gehörlosigkeit ist anerkannt. Seine zusätzliche Erkrankung ebenfalls.

Was muss er noch verlieren, damit Hessen ihm diesen Nachteilsausgleich zugesteht?

Merkzeichen GL muss genügen. Auch in Hessen.

Das Hessische Landesgehörlosengeld und das Usher-SyndromLiebe Abgeordnete des hessischen Landtags!Stellen wir uns eine j...
07/10/2026

Das Hessische Landesgehörlosengeld und das Usher-Syndrom

Liebe Abgeordnete des hessischen Landtags!
Stellen wir uns eine junge Frau vor. Ausbildung, erste eigene Wohnung, Liebe, Reisen: Sie hat ihr ganzes Leben noch vor sich. Sie ist gehörlos, mit Cochlea Implantaten hat sie hören gelernt. Vieles hat sie sich erarbeitet, manches gegen Widerstände. Sie möchte ihren eigenen Weg gehen.

Doch sie lebt mit dem Usher-Syndrom. Diese seltene Erbkrankheit betrifft Hören und Sehen. Durch eine fortschreitende Netzhauterkrankung, die Retinitis pigmentosa, sterben lichtempfindliche Zellen ab. Wann der Sehverlust beginnt und wie schnell er voranschreitet, ist unterschiedlich. Er kann bis zur Erblindung führen.

Anfangs findet sie sich in der Dämmerung schlechter zurecht. Dann wird ihr Gesichtsfeld enger. Menschen, die seitlich auf sie zukommen, bemerkt sie nicht. Eine Treppenstufe übersieht sie. Irgendwann bleibt vielleicht nur ein schmaler Tunnelblick.

Im fortgeschrittenen Stadium hilft ihr unter Umständen ein Langstock, Hindernisse und Stufen zu ertasten. Mit entsprechendem Training ermöglicht er ihr, weiterhin selbstständig unterwegs zu sein. Doch jeder Weg verlangt nun Aufmerksamkeit für Dinge, über die Gleichaltrige nicht einmal nachdenken.

Während andere ihre Zukunft planen, fragt sie sich: Wie viel davon werde ich noch sehen können?

Ihre Cochlea Implantate helfen weiterhin beim Hören. Aber der ergänzende Blick auf Mund und Mimik wird schwieriger. Ausgerechnet das Sehen, das ihr beim Verstehen hilft, lässt sie zunehmend im Stich.

Und dann trifft diese junge Frau auf die volle Härte des Landesgehörlosengeldgesetzes!

Sind bei ihr Gl und ein Gesamt-GdB von 80 oder 90 festgestellt, erhält sie in Hessen kein Gehörlosengeld. Dafür verlangt das Land GdB 100. Für Taubblindengeld muss allein die Sehbehinderung GdB 100 erreichen, zusätzlich zu mindestens GdB 70 fürs Hören. Solange aber beide Anspruchsschwellen verfehlt werden, bleibt sie von beiden Leistungen ausgeschlossen.

Wie viel muss diese junge Frau noch verlieren? Sie ist längst gehörlos, nun verliert sie zusätzlich schleichend ihr Sehvermögen. Was muss noch passieren, bevor Hessen ihr wenigstens den Nachteilsausgleich für ihre Gehörlosigkeit zugesteht, bevor ihre längst amtlich anerkannte Gehörlosigkeit für das Gehörlosengeld genügt?

Die Maus erklärt das Cochlea ImplantatWenn die Maus sich mit einem Thema beschäftigt, schauen viele hin. Umso schöner, d...
03/10/2026

Die Maus erklärt das Cochlea Implantat

Wenn die Maus sich mit einem Thema beschäftigt, schauen viele hin. Umso schöner, dass das Cochlea Implantat 2026 gleich mehrfach beim WDR vorkommt.

Und dieser Beitrag ist wirklich klasse: verständlich, anschaulich und kindgerecht erklärt die Maus, wie ein Cochlea Implantat funktioniert und wie aus elektrischen Signalen wieder Höreindrücke entstehen.

Besonders wichtig finden wir: Es wird nicht der Eindruck vermittelt, dass mit der Operation einfach alles erledigt ist. Das Cochlea Implantat kann Hören ermöglichen – aber das Gehirn muss lernen, die neuen Signale zu verstehen. Hören mit Cochlea Implantat ist ein Prozess. Und jeder Mensch erlebt diesen Weg ein bisschen anders.

Genau deshalb sagen wir seit Jahren: Das Cochlea Implantat muss so bekannt werden wie der Herzschrittmacher. Denn jeder sollte wissen, dass es für Menschen mit bestimmten Formen von Hörverlust diese etablierte medizinische Möglichkeit gibt.
Mehr Wissen schafft mehr Möglichkeiten. Und genau dafür brauchen wir solche Beiträge.

Ein ganz lieber Gruß geht deshalb an Helene, ihre Familie und natürlich an die Maus: Danke, dass ihr das Cochlea Implantat so vielen Kindern und Familien näherbringt!

Taub und trotzdem hören. Mehr Aufklärung über das Cochlea Implantat kann es gar nicht geben.

Zum Beitrag geht es hier: https://youtu.be/RT7JOguN6zo?feature=shared

Helene bekommt ein Cochlea-Implantat. Das Gerät kann Hörinformation...

Burgi berichtet über ihre persönliche Hörreise – von einer spät erkannten hochgradigen Schwerhörigkeit über einen plötzl...
03/10/2026

Burgi berichtet über ihre persönliche Hörreise – von einer spät erkannten hochgradigen Schwerhörigkeit über einen plötzlichen Hörsturz bis zu ihrer Entscheidung für ein Cochlea Implantat.

Burgi wurde vor rund 60 Jahren als Frühchen mit nur 900 Gramm geboren. Ihre Sehbehinderung stand zunächst im Vordergrund, die hochgradige Schwerhörigkeit wurde erst mit 17 Jahren festgestellt. Mit den ersten Hörgeräten kam sie kaum zurecht: „Doch die Geräte verstärkten einfach alles: Stimmen, Geschirrklappern und sämtliche Nebengeräusche.“

Trotz ihrer Seh- und Hörbehinderung machte Burgi ihre Ausbildung zur Heilmasseurin, bekam Kinder und arbeitete später wieder. Viele Situationen wurden zur Herausforderung. Erst neue Hörgeräte brachten ihr einen besonderen Moment: „Ich hörte plötzlich Vögel. Ich konnte mich gar nicht mehr daran erinnern, wann ich zuletzt Vogelstimmen gehört hatte.“

Dann kam 2021 der Hörsturz – ohne jede Vorwarnung. Von einem Morgen auf den anderen hörte Burgi rechts nichts mehr. Besonders dramatisch: Auf dieser Seite ist sie auch blind. „Plötzlich fehlte mir die gesamte rechte Körperseite: Ich sah dort nichts und hörte dort nichts.“

Schon damals wusste Burgi, was sie wollte: „Wenn das nicht mehr wird, brauche ich ein Cochlea Implantat.“ Doch zunächst waren ihre Hörwerte noch knapp zu gut. Sie musste warten. Erst als sich ihr Gehör weiter verschlechterte, war die Entscheidung eindeutig.
Im Oktober 2023 wurde sie implantiert. Bei der Erstanpassung verstand sie zunächst nichts – „aber da war ein Ton“. Burgi trainierte konsequent, kehrte nach sieben Wochen in ihren Beruf zurück und lernte sogar, mit dem CI zu telefonieren.

Besonders die Musik blieb lange schwierig. Ein ABBA-Song klang zunächst so fremd, dass sie dachte: „Das wird nichts mehr.“ Doch sie blieb dran. Heute hört sie bimodal, erkennt wieder einzelne Instrumente sowie Bass und Schlagzeug. „Solche Momente bringen mich selbst heute noch zum Staunen.“

Ihr Fazit nach drei Jahren mit CI könnte klarer kaum sein: „Es war eine der besten Entscheidungen meines Lebens. Ich habe keine einzige Sekunde daran gezweifelt.“

Danke Burgi für diesen offenen und Mut machenden Erfahrungsbericht!

Den vollständigen Bericht lesen Sie unter: https://ohrenseite.info/2026/679-meine-persoenliche-hoerreise

Wenn Du morgens deinen Prozessor suchst und DAS hier findest...😆 In diesem Sinne: Wir wünschen euch einen schönen Intern...
02/10/2026

Wenn Du morgens deinen Prozessor suchst und DAS hier findest...😆 In diesem Sinne: Wir wünschen euch einen schönen Internationalen Tag des Lächelns! 😊🦻🦻

Gleiche Rechte. Vielfältige Lebenswege. Das Merkzeichen GL zählt.Der CIV HRM e.V. unterstützt die Forderung des Hessisch...
29/09/2026

Gleiche Rechte. Vielfältige Lebenswege. Das Merkzeichen GL zählt.

Der CIV HRM e.V. unterstützt die Forderung des Hessischen Verbandes für Gehörlose und Hörbehinderte Menschen e.V. (HVGHM), das Landesgehörlosengeld allen Menschen mit Merkzeichen GL zugänglich zu machen – ausdrücklich auch mit GdB 80 oder 90. Für diesen Nachteilsausgleich muss das Merkzeichen GL ausschlaggebend sein. Die zusätzliche GdB-Hürde gehört abgeschafft.

Unsere Forderung umfasst früh und später ertaubte Menschen, mit und ohne Cochlea Implantat und andere Hörhilfen, unabhängig davon, ob sie in Lautsprache oder Gebärdensprache kommunizieren: Entscheidend ist GL, denn uns verbindet alle, dass wir im medizinischen Sinne vollständig gehörlos sind.

Dafür sprechen drei weitere handfeste Gründe:
1. Zusätzliche Behinderungen können den Gesamt-GdB auf 100 anheben und damit den Zugang zum Gehörlosengeld eröffnen. Menschen mit vergleichbarer Hörbehinderung bleiben ohne diese zusätzlichen Erkrankungen ausgeschlossen, weil sie in der Regel nur GdB 80 erhalten. Dass eine weitere, vom Hören unabhängige Behinderung über den Zugang entscheidet, zeigt die Schwäche dieses Kriteriums besonders deutlich.
2. Junge gehörlose Menschen, häufig mit Cochlea Implantat versorgt, können nach ihrem 18. Geburtstag durch eine Herabstufung des GdB ihren Anspruch verlieren, obwohl das Merkzeichen GL bestehen bleibt. Ihre Hörbehinderung verschwindet nicht mit der Volljährigkeit.
3. Ältere gehörlose Menschen, deren GdB früher zu niedrig festgestellt wurde, bleiben ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen und hohe Hürden bei einer erneuten Überprüfung können diesen Zustand verfestigen. Das bereits zuerkannte Merkzeichen GL muss demnach als Nachweis genügen.

Der Darstellung gehörloser Menschen als „pauschal beruflich chancenlos, an leichten kognitiven Einschränkungen leidend, unzureichend beraten und dauerhaft von Armut und psychischen Belastungen bedroht“ schließen wir uns nicht an. Insbesondere die generelle Behauptung, Gehörlose hätten „nie eine berufliche Aufstiegschance“ gehabt, wird der Vielfalt ihrer Lebenswege nicht gerecht.
Wir kennen viele gehörlose Menschen, die beruflich und privat erfolgreich sind, Verantwortung übernehmen und zu Recht stolz auf das Erreichte sein können. Ebenso kennen wir Menschen, deren Lebenswege durch erhebliche Barrieren und Benachteiligungen erschwert wurden. Eine verantwortungsvolle Interessenvertretung muss beidem gerecht werden.

Unser Anliegen braucht keine pauschale Darstellung von Hilflosigkeit. Hörbedingte Nachteile bestehen auch bei Menschen, die ihr Leben erfolgreich und selbstbestimmt gestalten. Deshalb fordern wir einen gleichberechtigten Zugang zum Nachteilsausgleich für alle Menschen mit Merkzeichen GL – ohne zusätzliche GdB-Hürde, denn ein Nachteilsausgleich braucht keine Geschichte des Scheiterns.

Michael Schwaninger
Vorsitzender CIV HRM e.V.

Das Geld war da. Die Betroffenen, die es dringend brauchen, auch.Als Hessen 2021 das Landesgehörlosengeld einführte, wur...
27/09/2026

Das Geld war da. Die Betroffenen, die es dringend brauchen, auch.

Als Hessen 2021 das Landesgehörlosengeld einführte, wurde nicht nur ein Gesetz beschlossen. Es wurde gerechnet.

Rund 3.900 Menschen sollten Gehörlosengeld erhalten, sagte der damalige hessische Sozialminister Kai Klose. Hinzu kamen 100 Fälle beim Taubblindengeld. Dafür plante das Land jährlich in Summe 8 Millionen Euro ein. Das war die politische Kalkulation und sie fusste auf sehr belastbaren Zahlen.

Heute wissen wir: Die tatsächliche Zahl der Leistungsfälle blieb deutlich darunter, die im Haushalt geplanten Mittel wurden bei weitem NIE abgerufen. Und was geschieht mit dem Geld, das deshalb nicht ausgezahlt wird?

Es erreicht die Menschen nicht, für deren Nachteilsausgleich dieses Finanzvolumen ursprünglich kalkuliert wurde, es verschwindet in einem schwarz/roten Haushaltsloch.

Gleichzeitig sagt die Politik gehörlosen Menschen mit Merkzeichen Gl und einem GdB von 80 oder 90: Für euch reicht es nicht. Das ist schwer zu vermitteln, denn
da sind junge Menschen, die Gehörlosengeld erhalten – und es nach einer Herabstufung ihres GdB mit 18 Jahren wieder verlieren.
da sind ältere gehörlose Menschen, die primär Gebärdensprache nutzen, die seit Jahrzehnten mit denselben Barrieren leben wie andere Gehörlose – aber keinen Anspruch haben, weil in ihrem Ausweis eine 80 oder 90 statt einer 100 steht.
und da sind natürlich auch Menschen mit Cochlea Implantat, die medizinisch gleich gehörlos sind, aber anders behandelt werden, weil sie ebenfalls GdB 100 nur mit weiteren Behinderungen erreichen können.

Und gleichzeitig bleibt die Zahl der tatsächlichen Leistungsfälle weit hinter der ursprünglichen Planung zurück. Das Geld war eingeplant. Die Betroffenen sind da. Aber beides wird nicht zusammengebracht.

Wir fragen uns: Warum also wird ein ursprünglich für diesen Nachteilsausgleich kalkuliertes Finanzvolumen nicht genutzt, um heute bestehende Ungleichbehandlungen zu beseitigen?

Wer Haushaltsnot als Argument gegen eine Erweiterung des Berechtigtenkreises anführt, muss erklären, warum die ursprüngliche Kalkulation von rund 3.900 Gehörlosengeldfällen heute keine Rolle mehr spielen soll.

Dass Geld, das für den Nachteilsausgleich gehörloser Menschen kalkuliert wurde, muss zuerst darauf geprüft werden, ob damit noch immer ausgeschlossene gehörlose Menschen erreicht werden können.

Alles andere fühlt sich für die Betroffenen an wie eine politische dauerhafte Zweckentfremdung eines explizit für gehörlose Menschen eingeplanten Nachteilsausgleichs. Schämt Euch!

Das Geld war da. Die Menschen, die es brauchen sind da. Was fehlt, ist die politische Entscheidung, beides zusammenzubringen.

Adresse

Hügelstrasse 6
Bad Nauheim
61231

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