Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V.

Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V. Alles rund um das Cochlea Implantat in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland! Sie haben Fragen? Wir helfen! Der Cochlear Implant Verband Hessen - Rhein-Main e.V.

ist eine Selbsthilfe-Organisation und hervorgegangen aus der CI-SHG (CI-Selbsthilfegruppe Hessen, Kontaktstelle Frankfurt am Main e.V.), die 1989 gegründet wurde. Der Verband ist ein Regionalverband der Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. (DCIG) und arbeitet zusammen mit den implantierenden Kliniken im Einzugsgebiet (u.a der HNO-Abteilung des Frankfurter Universitäts-Klinikums), den loka

len Rehabilitationseinrichtungen (u.a. dem CIC-Rhein-Main in Friedberg) und den Akustikern an der Förderung und Akzeptanz des Cochlea Implantates. Fast alle Mitglieder tragen selbst Cochlea Implantate und berichten unabhängig von ihrer persönlichen Situation.

Liebe Abgeordnete des hessischen Landtags,ist Ihnen gestern bei der 1. Lesung zum Gehörlosengeld der offensichtliche KON...
03/09/2026

Liebe Abgeordnete des hessischen Landtags,

ist Ihnen gestern bei der 1. Lesung zum Gehörlosengeld der offensichtliche KONSTRUKTIONSFEHLER aufgefallen?

Statt endlich ALLEN Gehörlosen das Gehörlosengeld zugänglich zu machen, sollen einige gehörlose Betroffene weiter exkludiert werden. Man sagt uns damit:

„Du bist zwar gehörlos. Aber nicht gehörlos genug fürs Gehörlosengeld.“

DIE FOLGE: Ein klarer Bruch des Koalitionsvertrags - und massiver Vertrauensverlust bei Menschen mit Hörbehinderung:

DAS ist der einzige HOHE PREIS, den die Sozialministerin dafür zahlt.

Und das offenbar aus UNKENNTNIS:

Gefragt nach den konkreten Mehrkosten und der Anzahl der neu Anspruchsberechtigten bei Absenkung des GdB von 100 auf 80, wusste Heike Hofmann offenbar keine Antwort.

Liebe Frau Hofmann, da helfen wir gern:

Das Gehörlosengeld war von Anfang an fiskalisch mit 8 Mio. € ausgestattet. Und das hätte für 4000 Personen gereicht - nämlich jene, die 2021 das Merkzeichen „GL“ = gehörlos hatten.

Nach über sechs Jahren haben wir nun maximal 2700 Empfänger beim Gehörlosengeld.

Mit dem bisher „gesparten“ Geld von ca. 15-17 Mio. € könnte man ohne Weiteres JETZT die 400-500 gehörlosen Betroffenen, um die es geht, einbeziehen.

Es geht hier nicht um Reichtümer. Das „Gesparte“ reicht für mehr als 15 Jahre Gehörlosengeld für jene, die GdB 80 oder 90 haben.

„ZU TEUER?“ - Nein, es ist schlicht UNKENNTNIS, wenn man jetzt behauptet, das sei nicht finanzierbar!

Wie kann es sein, dass Ihre Haushälter nicht rechnen können?

Mit UNS müssen Sie RECHNEN!

Es ist machbar. Daher korrigieren Sie bitte endlich die bestehende Ungleichbehandlung!

Gehörlos + GdB 80 = Gehörlosengeld!
Einfach. Gerecht. NACHGERECHNET!

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwaninger

Cochlear Implant Verband Hessen - Rhein-Main e.V.
(CIV HRM e.V.) -Selbsthilfe und Beratung für Menschen mit Hörbehinderung-

Offener Brief des CIV HRM e.V. an die Abgeordneten des hessischen LandtagsSehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,in d...
01/09/2026

Offener Brief des CIV HRM e.V. an die Abgeordneten des hessischen Landtags

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in den vergangenen Tagen haben sich vermehrt besorgte Eltern an uns gewandt. Ihre Schilderungen machen deutlich, welche ganz konkreten Folgen die geplante Fortführung der bisherigen Anspruchsvoraussetzungen beim hessischen Gehörlosengeld haben kann.

Es geht um Kinder mit Cochlea Implantat.

Viele dieser Kinder haben vom Versorgungsamt einen GdB von 100 und das Merkzeichen GL zuerkannt bekommen – häufig befristet bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Damit haben sie aktuell Anspruch auf Gehörlosengeld in Hessen.

Mit dem 18. Geburtstag erfolgt eine Neubewertung. Und dann kann etwas passieren, das den Widersinn der heutigen Regelung geradezu mathematisch auf den Punkt bringt:

100 → 80 = 0

Vor dem 18. Geburtstag: GdB 100 + GL = volles Gehörlosengeld.

Nach dem 18. Geburtstag: GdB 80 + GL = 0 Euro Gehörlosengeld.

Was hat sich in dieser einen Nacht geändert?

Nichts.

Der junge Mensch ist weiterhin gehörlos. Das Cochlea Implantat hat seine medizinische Ausgangssituation nicht verändert. Es ersetzt kein natürliches Gehör. Die kommunikativen Herausforderungen verschwinden nicht mit dem 18. Geburtstag. Das Merkzeichen GL bestätigt weiterhin die Gehörlosigkeit.

Nur eine Zahl im Bescheid hat sich geändert. Und genau diese Zahl entscheidet darüber, ob ein Nachteilsausgleich weitergezahlt oder vollständig gestrichen wird.

Nach den uns vorliegenden Zahlen beziehen derzeit rund 350 Kinder mit Cochlea Implantat in Hessen Gehörlosengeld. Für diese Kinder und ihre Familien ist die geplante Verlängerung der Kombination aus Merkzeichen GL und GdB 100 deshalb keine abstrakte juristische Frage. Sie kann spätestens mit dem Erwachsenwerden zu einer sehr konkreten finanziellen Härte werden.

Wir halten es für nicht vermittelbar, dass Hessen einem Menschen das Merkzeichen GL – gehörlos zuerkennt und gleichzeitig sagt: Für das Gehörlosengeld bist du nicht gehörlos genug.

Und wir fragen Sie:

Welchen sachlichen Grund gibt es dafür, dass derselbe gehörlose Mensch mit 17 Jahren anspruchsberechtigt ist und mit 18 Jahren trotz unveränderter Hörbehinderung seinen Anspruch verlieren kann?

Die vorgesehene Fortführung dieser Regelung bis 2033 würde diesen Widerspruch nicht lösen. Sie würde ihn für weitere Jahre gesetzlich festschreiben. Deshalb bitten wir Sie persönlich um Ihre Unterstützung im Hessischen Landtag:

Machen Sie Schluss mit dieser widersprüchlichen Regelung.

Das Merkzeichen GL muss als eindeutiges Kriterium der Gehörlosigkeit ernst genommen werden. Zumindest muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung auf GdB 80 in Verbindung mit dem Merkzeichen GL umgesetzt werden.

Es geht hier nicht um Zahlen auf einem Bescheid. Es geht um junge Menschen, die mit 18 nicht plötzlich besser hören.

Ein Geburtstag darf aus 100 nicht 80 machen – und aus einem bestehenden Nachteilsausgleich nicht 0.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schwaninger
Vorsitzender
Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V.

CIV HRM e.V. - Selbsthilfe für Menschen mit Hörbehinderung

Liebe Mitglieder des hessischen Landtags, IHR könnt das ändern! In Kürze entscheidet ihr darüber, ob diese offensichtlic...
30/08/2026

Liebe Mitglieder des hessischen Landtags, IHR könnt das ändern!

In Kürze entscheidet ihr darüber, ob diese offensichtliche Ungerechtigkeit weiter im Gesetz bestehen soll - oder ENDLICH korrigiert wird!

Wir fordern: Merkzeichen „GL“ (GEHÖRLOS) = Gehörlosengeld!

Einfach. Sozial. Gerecht!💪

Stellungnahme des CIV HRM e.V.GdB 80 versprochen. GdB 100 soll bleiben. Noch kann die Landesregierung ihren Wortbruch ko...
28/08/2026

Stellungnahme des CIV HRM e.V.

GdB 80 versprochen. GdB 100 soll bleiben. Noch kann die Landesregierung ihren Wortbruch korrigieren.

Am Mittwoch, 2. September 2026, wird der Hessische Landtag unter TOP 10 ab etwa 16 Uhr in erster Lesung über das „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen“, Drucksache 21/5075, beraten.

Der Titel verspricht mehr Teilhabe. Beim Gehörlosengeld soll jedoch die bestehende Ungleichbehandlung bis 2033 fortgeschrieben werden. Geradezu zynisch klingt es für uns Betroffene, wenn die Ministerin in der hauseigenen Pressemitteilung das Wort „zunächst“ verwendet bei einem Gesetz was bis 2033 gelten wird!

Besonders deutlich steht der Widerspruch im Gesetzentwurf selbst: Die Landesregierung bestätigt, dass die Forderung nach Gehörlosengeld für Menschen mit Merkzeichen GL und GdB 80 oder 90 vom Koalitionsvertrag gestützt wird. Dort war ausdrücklich vorgesehen, das Gehörlosengeld bereits ab GdB 80 zu gewähren.

Nun soll es bei GdB 100 bleiben. Als entscheidenden Grund nennt die Landesregierung „erhebliche Mehrausgaben“, die angesichts der Haushaltslage nicht tragbar seien.

Aber wie hoch sind diese Mehrausgaben überhaupt? Genau diese Zahl bleibt die Landesregierung bislang schuldig.

Die verfügbaren statistischen Daten sprechen jedenfalls dafür, dass wir über wenige hundert möglicherweise zusätzlich anspruchsberechtigte Menschen reden. Solange die Landesregierung keine eigene belastbare Berechnung vorlegt, gehen wir deshalb von einem zusätzlichen Aufwand in einer mittleren sechsstelligen Größenordnung pro Jahr aus.

Wir fordern die Hessische Landesregierung auf: Legen Sie die Zahlen auf den Tisch. Wie viele Menschen in Hessen besitzen das Merkzeichen GL und einen GdB von 80 oder 90? Wie viele davon wären tatsächlich zusätzlich anspruchsberechtigt? Und welche jährlichen Mehrkosten entstehen daraus?

Wer gegenüber Menschen mit Behinderungen erklärt, die Umsetzung eines eigenen Koalitionsversprechens, die Achtung des Art. 3 GG und die Umsetzung der UN-BRK sei finanziell „nicht tragbar“, muss diese Behauptung mit Zahlen belegen.

Noch schwerer wiegt für uns die grundsätzliche Frage: Das Merkzeichen GL bestätigt bereits eine spezifische, außerordentlich schwere Hör- und Kommunikationsbehinderung. Warum soll ein gehörloser Mensch mit Merkzeichen GL und GdB 80 beim Gehörlosengeld anders behandelt werden als ein gleichermaßen gehörloser Mensch mit Merkzeichen GL und GdB 100? Wie gehörlos muss man sein, um in Hessen Gehörlosengeld zu bekommen?

Die Regierung stellt zudem eine völlig sinnfreie Behauptung auf, nach der „mit einem höheren GdB in der Regel ein höherer Teilhabebedarf einhergeht.“ Wer auch immer die Regierung bei diesem Gesetz berät, hat von der Lebenswirklichkeit der betroffenen Personengruppe keinerlei Ahnung!

Der CIV HRM e.V. fordert deshalb: Korrigieren Sie den Gesetzentwurf. Halten Sie Ihr Versprechen. Setzen Sie mindestens GdB 80 um – konsequenter wäre das Merkzeichen GL als entscheidendes Kriterium.

Die Gleichbehandlung nach Art. 3 GG und die Verpflichtungen der UN-BRK dürfen nicht für einen bislang nicht einmal bezifferten Haushaltsposten zur Disposition gestellt werden. Die Regierung hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, unserer ausführlichen juristischen Stellungnahme inhaltlich etwas zu entgegnen.

Wir wollen etwas viel Grundsätzlicheres: Wir wollen ausdrücklich, dass Hessen Gleichbehandlung nicht nur verspricht, sondern praktiziert.

Und deshalb appellieren wir an die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen:

Verkaufen Sie nicht die Seele des Grundgesetzes und der UN-BRK für einen Haushaltsbetrag, dessen tatsächliche Höhe die Landesregierung bislang nicht einmal transparent beziffert hat.

Halten Sie Wort. Prüfen Sie GdB 80. Besser noch: Machen Sie das Merkzeichen GL zum entscheidenden Kriterium. Gleich gehörlos darf nicht länger ungleich behandelt werden.

An unsere Mitglieder und alle Interessierten: Verfolgt am 2. September ab etwa 16 Uhr die erste Lesung live – oder später auf YouTube.

Hört genau hin, wie begründet wird und vom wem, warum aus dem versprochenen GdB 80 nun wieder GdB 100 werden soll. Und wenn Ihr mögt, schreibt gerne den beiden Unterzeichnenden dieses Gesetzentwurfes Eure geschätzte Meinung.

Noch kann aus einem gebrochenen Versprechen eine politische Korrektur werden.

„Und was, wenn mir ein Cochlea Implantat nichts bringt?“Diese Frage ist berechtigt. Niemand sollte sie mit einem leichtf...
22/08/2026

„Und was, wenn mir ein Cochlea Implantat nichts bringt?“

Diese Frage ist berechtigt. Niemand sollte sie mit einem leichtfertigen „Das wird schon“ beantworten. Schauen wir deshalb nicht in die Glaskugel, sondern zurück auf viele Jahre Schweizer Registerdaten.

Von 100 Menschen mit dokumentierter subjektiver Bewertung berichten mehr als 92 von einem Nutzen ihres Cochlea Implantats.

Weniger als 8 von 100 berichten von geringem oder keinem Nutzen.

Noch bemerkenswerter: Dieses Verhältnis zeigt sich über Jahre erstaunlich stabil. Das bedeutet nicht, dass jeder gleich gut hört. Es bedeutet nicht, dass Rehabilitation einfach ist. Und selbstverständlich gibt es Menschen, deren Erwartungen sich nicht erfüllen.

Aber wer eine Entscheidung treffen muss, verdient das ganze Bild – nicht nur die Erfolgsgeschichten und nicht nur die Geschichten, bei denen es schlecht lief.

Die historischen Daten sagen ziemlich deutlich: Die große Mehrheit berichtet von einem subjektiven Nutzen durch ihr Cochlea Implantat.

Keine Garantie für den Einzelnen. Aber eine starke Antwort auf die Frage: „Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass es mir etwas bringt?“

Selbst betroffen. Selbst erfahren. Gemeinsam stark.Wir wissen, wie es ist, wenn Hören immer schwieriger wird. Wenn Gespr...
20/08/2026

Selbst betroffen. Selbst erfahren. Gemeinsam stark.

Wir wissen, wie es ist, wenn Hören immer schwieriger wird. Wenn Gespräche Kraft kosten. Wenn die Entscheidung für ein Cochlea Implantat ansteht. Und wie es sich anfühlt, wenn aus ungewohnten Signalen langsam wieder Sprache, Stimmen und Alltag werden.

Wir wissen es, weil wir es selbst erlebt haben.

Der CIV HRM e.V. ist ein Selbsthilfeverband von Betroffenen für Betroffene. Fast alle unsere Mitglieder tragen selbst Cochlea Implantate. Unterschiedliche Hörbiografien, unterschiedliche Systeme, unterschiedliche Erfahrungen – und genau darin liegt unsere Stärke.

Selbst betroffen.

Bei uns begegnen sich Menschen auf Augenhöhe. Menschen vor der Entscheidung für ein Cochlea Implantat treffen auf Menschen, die diesen Weg bereits gegangen sind. Neu Implantierte auf langjährig Erfahrene. Eltern auf andere Familien.

Wir sagen nicht: So musst du es machen. Wir sagen: Das haben wir erlebt. Das hat uns geholfen. Finde deinen eigenen Weg.

Selbst erfahren.

Medizinische und audiologische Fachleute sind unverzichtbar. Wir ergänzen ihre Expertise um etwas, das keine Ausbildung ersetzen kann: gelebte Erfahrung.

Wir kennen Erwartungen und Zweifel, Erfolgserlebnisse und Rückschläge. Wir wissen auch: Mit einem Cochlea Implantat besser zu hören bedeutet nicht, dass alle Hörbarrieren verschwunden sind. Dieses Erfahrungswissen teilen wir.

Gemeinsam stark.

Selbsthilfe bedeutet für uns mehr als Erfahrungsaustausch. Wir informieren und vernetzen, organisieren Veranstaltungen, unterstützen Selbsthilfegruppen und bringen Betroffene mit Fachleuten zusammen.
Und wir vertreten unsere Interessen gegenüber Gesellschaft und Politik. Denn wer Teilhabe will, muss manchmal auch laut werden. Unsere Wurzeln reichen bis 1989 zurück. Vieles hat sich seitdem verändert. Unser Grundgedanke nicht:

Menschen helfen Menschen. Aus eigener Erfahrung. Auf Augenhöhe.

CIV HRM e.V.
Selbst betroffen. Selbst erfahren. Gemeinsam stark.

Zum „Bad Poetry Day“ aus Bad Nauheim 😀
18/08/2026

Zum „Bad Poetry Day“ aus Bad Nauheim 😀

Wenn wir Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung messen können – warum messen wir nicht, an welcher Stelle s...
16/08/2026

Wenn wir Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung messen können – warum messen wir nicht, an welcher Stelle sie im Bewerbungsprozess aussortiert werden?

Wir wissen sehr genau, monatlich statistisch aufbereitet, wie viele Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos sind. Wir wissen aber auch, dass ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt trotz Fachkräftemangel alles andere als selbstverständlich ist.

Was wir viel zu wenig wissen: An welcher Stelle beginnt die Ausgrenzung?

Wie viele Menschen mit Schwerbehinderung bewerben sich – und wie viele werden zum Gespräch eingeladen? Wie sehen diese Quoten bei Menschen mit Hörbehinderung aus?

Wie viele schaffen es vom Bewerbungseingang über das Vorstellungsgespräch bis zum konkreten Jobangebot? Und wie unterscheiden sich diese Zahlen von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Behinderung?

Wir diskutieren viel über Inklusion, Diversity und Fachkräftemangel. Aber ohne solche Daten bleibt eine entscheidende Frage unbeantwortet:

Haben Menschen mit Schwerbehinderung tatsächlich die gleichen Chancen, ihre Qualifikation überhaupt unter Beweis zu stellen?

Gerade eine Hörbehinderung ist häufig unsichtbar. Sie sagt nichts über Intelligenz, Qualifikation, Leistungsfähigkeit oder berufliche Erfahrung aus. Trotzdem können schon vermeintliche Kommunikationshürden, ein Telefoninterview oder Vorurteile dazu führen, dass eine Bewerbung früh aussortiert wird.

Deshalb brauchen wir mehr Transparenz. Nicht um Unternehmen an den Pranger zu stellen, sondern um sichtbar zu machen, wo Teilhabe funktioniert – und wo nicht.

Was wir messen, können wir verändern.

Bewerbungen. Einladungsquoten. Jobangebote. Jeweils mit und ohne Schwerbehinderung.

Vielleicht würden uns die Zahlen überraschen. Vielleicht aber auch erschrecken.

Unsere Stimme ist größer, als manche vielleicht glauben.Eine Nische muss nicht leise sein.Wir sind ein regionaler Selbst...
09/08/2026

Unsere Stimme ist größer, als manche vielleicht glauben.
Eine Nische muss nicht leise sein.

Wir sind ein regionaler Selbsthilfeverband. Wir beschäftigen uns mit einem Thema, das für viele Menschen eine Nische ist: Hörschädigung, Cochlea Implantat, Selbsthilfe und Teilhabe.

Und genau deshalb sind wir ein bisschen stolz auf das, was aus dieser Nische entstanden ist.

Mehr als 35.000 Follower-Verbindungen über unsere verschiedenen Social-Media-Kanäle. Rund 77.000 Aufrufe allein auf Facebook und Instagram in einem aktuellen Monatszeitraum. Einzelne Beiträge erreichen 25.000, 30.000 oder sogar mehr als 35.000 Aufrufe. Nicht weniger erfolgreich spielen wir in anderen sozialen Netzwerken mit.

Und natürlich unsere beiden Homepages civhrm.de und ohrenseite.info. Gerade die Ohrenseite mit annähernd 500 persönlichen Erfahrungsberichten sorgt dafür, dass viele Menschen über Suchmaschinen zu uns finden.

Aus Selbsthilfe ist so über viele Jahre etwas Größeres entstanden: eine digitale Öffentlichkeit rund ums Hören.

Wir informieren, erklären, diskutieren und manchmal widersprechen wir auch. Wir machen Themen sichtbar, die sonst leicht unter dem Radar bleiben. Und wir erreichen dabei längst nicht mehr nur unsere Mitglieder oder Menschen aus Hessen.

In normalen Monaten kommen unsere unterschiedlichen digitalen Angebote auf eine Größenordnung von rund 100.000 Sichtkontakten und mehr. Wenn ein aktuelles Thema Menschen besonders bewegt, kann es deutlich mehr werden.

Für eine Nische finden wir das ziemlich großartig.

Und Reichweite ist für uns kein Selbstzweck. Sie gibt Menschen mit Hörschädigung eine Stimme. Sie ermöglicht Austausch. Sie transportiert Erfahrungen. Sie schafft Aufmerksamkeit dort, wo Entscheidungen getroffen werden.

Das erleben wir gerade bei der Diskussion um das Landesgehörlosengeldgesetz in Hessen.

Wir werden deshalb auch weiterhin genau hinschauen, nachfragen, Positionen dokumentieren und darüber berichten, was aus politischen Ankündigungen und Versprechen tatsächlich geworden ist.

Nicht nur heute. Auch morgen. Und selbstverständlich auch dann, wenn in Hessen irgendwann wieder gewählt wird. Digital reicht unsere Stimme inzwischen weit über Hessen hinaus. Und diese Stimme werden wir nutzen.

Für Gleichbehandlung. Für Teilhabe. Gleich taub? Gleich behandeln!

📢 Unsere Stellungnahme zum Landesgehörlosengeldgesetz ist onlineLiebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde des CIV ...
08/08/2026

📢 Unsere Stellungnahme zum Landesgehörlosengeldgesetz ist online

Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde des CIV HRM e.V.,

ab sofort finden Sie auf unserer Homepage unsere ausführliche Stellungnahme zur geplanten Novelle des Landesgehörlosengeldgesetzes (LGlGG) in Hessen. Darin setzen wir uns umfassend mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auseinander und erläutern, warum wir ihm in seiner jetzigen Form nicht zustimmen können.

Ein Schwerpunkt unserer Stellungnahme ist die zentrale Zugangsvoraussetzung zum Landesgehörlosengeld. Während die Regierungsparteien vor der Landtagswahl und später auch im Koalitionsvertrag eine Anspruchsberechtigung bei Merkzeichen GL und einem GdB von 80 vereinbart hatten, hält der aktuelle Referentenentwurf an der bisherigen Regelung Merkzeichen GL und GdB 100 fest. Aus unserer Sicht werden dadurch weiterhin gehörlose Menschen ausgeschlossen, obwohl sie vom Versorgungsamt bereits mit dem Merkzeichen GL als gehörlos anerkannt sind.

Wir erläutern unsere rechtlichen, fachlichen und politischen Argumente und zeigen konkrete Änderungsvorschläge auf. Dabei geht es nicht nur um eine Zahl im Schwerbehindertenrecht, sondern um Glaubwürdigkeit, Gleichbehandlung und die Frage, ob politische Zusagen gegenüber Menschen mit Hörbehinderung eingehalten werden.

Wir laden Sie herzlich ein, unsere Stellungnahme zu lesen, mit anderen zu teilen und die Diskussion konstruktiv zu begleiten. Jede Weiterleitung hilft dabei, unsere Anliegen sichtbar zu machen und den politischen Entscheidungsprozess zu begleiten.

👉 Zur vollständigen Stellungnahme:
https://civhrm.de/stellungnahme-des-civ-hrm-e-v-zur-novelle-des-landesgehoerlosengeldgesetzes

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Michael Schwaninger
Vorsitzender CIV HRM e.V.

Adresse

Hügelstrasse 6
Bad Nauheim
61231

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