26/11/2025
In NRW gibt es verschiedene Förderungen für Hochwasserschutz: bauliche Schutzmaßnahmen können im Rahmen des Wiederaufbaufonds 2021 gefördert werden, wenn Gebäude von der Flut betroffen waren. Für Kommunen und Wasserverbände gibt es die Förderung über die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement, die allgemeine oder überregionale Planungen und wasserbauliche Maßnahmen unterstützt. Zudem bietet die NRW.BANK ein Sonderprogramm Hochwasserschutz an, bei dem es sich um zinsgünstige Darlehen handelt.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Wiederaufbau nach Hochwasser (2021):
Zweck: Beseitigung von Schäden und Wiederaufbau, einschließlich baulicher Schutzmaßnahmen am Gebäude (z.B. Kellerfenster, Abdichtungen, Flutschotts), wenn es durch die Flut vom Juli 2021 geschädigt wurde.
Antragstellung: Über das Online-Förderportal der Landesregierung.
Förderung für Kommunen und Wasserverbände:
Zweck: Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement.
Was wird gefördert: Planungen, Untersuchungen, wasserbauliche Maßnahmen, Flächenbereitstellung, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Förderhöhe: Zuschüsse zwischen 40 und 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Antragstellung: Bei der zuständigen Bezirksregierung.
Antragsfrist: 30.06.2026
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz:
Zweck: Unterstützung von Investitionen in Hochwasserschutzmaßnahmen.
Förderung: Zinsgünstige Darlehen.
Antragstellung: Vor Beginn der Maßnahme bei der NRW.BANK.
Mittelabrufe sind bis zum 17.12.2025 möglich.