19/06/2024
Meta hat ab dem 26.06.2024 eine neue Datenschutzrichtlinie!
In dieser möchte es eure Bilder, Texte und Videos zum Training für seine KI verwenden.
Wenn du das nicht möchtest, dann musst du dem auf beiden Plattformen widersprechen!
So kannst du es auf Facebook machen:
1. Eigenes Profil aufklappen.
2. "Einstellungen und Aktivitäten" auswählen.
3. Auf "Einstellungen" klicken
4. Bis zu "Datenschutzrichtlinie" runter scrollen und auswählen.
5. Es öffnet sich ein Textkasten mit allen Informationen zu den Änderungen.
6. Bis zur Überschrift "Was ist unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung deiner Informationen? Was sind deine Rechte?" runter scrollen.
7. Dort auf "Widerspruchsrecht" klicken.
8. Es öffnet sich ein Fenster zum Widerspruchsrecht, dort auf den Link unter "zu widersprechen" klicken.
9. Du wirst weitergeleitet zum Hilfebereich von Facebook.
10. Hier die Frage "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" mit JA beantworten und auf Senden klicken.
11. Es öffnet sich das Formular zum Widerspruch.
12. Hier musst du dein Wohnsitzland, deine E-Mail-Adresse und eine Erklärung für den Wiederspruch angeben. Alle 3 Felder sind Pflicht, eine passende Erklärung findest weiter unten.
13. Anschließend auf Senden klicken und du erhältst an die angegebene E-Mail-Adresse eine Mail.
14. An diese E-Mail-Adresse bekommst du einen Bestätigungscode zur Verifizierung.
15. Den Code in das Feld geben und wieder auf Senden klicken.
16. Abschließend solltest du eine E-Mail mit der Bestätigung deines Widerspruchs erhalten.
Diesen Text kannst du als Begründung verwenden:
Ich halte die Verarbeitung der Daten ohne Einwilligung für unzulässig und nicht notwendig zur Erfüllung des Nutzungsvertrages. Auch eine Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen ist nicht gerechtfertigt, da sie aufgrund der technischen Umsetzung und Datentransfers ins Drittland meine Grundrechte auf Datenschutz, Privatsphäre und rechtlichen Schutz gefährdet. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass mein Widerspruch, sollten meine Daten für Direktwerbung verwendet werden, gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO keiner Begründung bedarf.
Gut Pfad!