03/06/2022
Nach der Ankündigung des neuen Justizministers Dr. Buschmann (FDP) über eine groß angelegte Reform des Familienrechts, die bis zur Sommerpause vorliegen soll, gab es mehrere Interessierte die Herrn Dr. Buschmann persönlich angeschrieben haben und nach den Plänen und den aktuellem Status gefragt haben.
Der diesbezügliche Schriftverkehr liegt uns vor. In einer Anfrage wurde unter anderem nachgefragt, inwieweit die seit Jahren immer wieder zurückgehaltene wissenschaftliche „Petra-Studie“ Eingang in die neue Familienrechtsreform findet. Ebenfalls wurde auf die Entscheidung vom 02.10.2015 der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg hingewiesen in der alle Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile als bevorzugtes Modell im Gesetz zu verankern. (Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.)
Auch hier wurde gefragt, inwieweit diese Resolution Eingang in die Familienrechtsreform findet.
Zusätzlich wurde der Justizminister auf die VN-Kinderrechtskonvention hingewiesen, die letztlich auch Leitbild für den Europarat war.
In der Ministeriumsantwort heisst es (im Original):
„Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Rahmen des Koalitonsvertrags auf eine Vielzahl von Vorhaben zur Modernisierung des Familienrechts geeinigt. Diese lassen sich nicht in einem Schwung verwirklichen, sondern nur Schritt für Schritt. Die ersten Schritte werden wir jetzt gehen. Noch bevor die Sommerferien beginnen, werden wir erste konkrete Reformvorschläge präsentieren.
Bei unseren Reformüberlegungen werden wir auch Studienergebnisse einbeziehen. Soweit Sie die „Petra-Studie“ ansprechen, gehen wir davon aus, das Sie die vom Bundesfamilienministerium 2015 in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ meinen. Die Ergebnisse dieser Studie sind hier noch nicht bekannt. Ob die Erkenntnisse aus den Daten für die Finalisierung und Veröffentlichung der Studie genutzt werden dürfen wird derzeit gerichtlich geklärt.“
„Ihr auch in der Resolution 2079(2015) formuliertes Anliegen, eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Betreuung der Kinder auch nach der Trennung zu ermöglichen, teile ich. Allen Familien soll eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht werden. Dafür sollen die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Wir haben es uns für diese Legislaturperiode daher zum Ziel gemacht, die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung unter anderem dadurch zu fördern, dass die umgangs- und betreuungsbedingten Merhbelastungen im Sozial-und Steuerrecht besser berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Ländern verfolgen wir zudem das Ziel, die Erziehungs, sowie Trennungs- und Konfliktberatung zu verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt zu stellen. Diese Ziele zeigen Ihnen unsere Ambitionen für diese Legislaturperiode.“
„Wie sich diese Ziele im Einzelnen umsetzen lassen, werden wir in der nächsten Zeit zunächst auf der Fachebene des Bundesministeriums der Justiz erarbeiten. In unsere Überlegungen werden wir miteinbeziehen, welcher Regelungen es bedarf, um eine partnerschaftliche Betreuung („Wechselmodell“) stärker zu fördern. Wir werden uns auch damit beschäftigen, wie wir sicherstellen können, dass das Kind gesunde Bindungen zu beiden ELtern und weiteren Bezugspersonen aufbauen und erhalten kann, durch welche Instrumente Eltern mehr Autonomie in der Gestaltung der Eltern-Kind-Beziehung erhalten und auf welche Weise Eltern noch besser darin unterstützt werden können, Erziehungskonzepte einvernehmlich zu erarbeiten und Meinungsverschiedenheiten aufzulösen. Bei alledem liegt die Herausforderung des Kindschaftsrechts darin, über die Individualinteressen der Eltern und weiterer erwachsender Personen hinaus in erster Linie das Kind mit seinen eigenen Rechten, Ressourcen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen. Neben der Reform des Kindschaftsrechts arbeiten wir zurzeit übrigens auch an einer Reform des Kindesunterhalts. Die Trennungsfamilien stehen mithin in vielerlei Hinsicht im Fokus dieser Bundesregierung.“
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Heiner Creydt
ViSdP
Initiative Väter und Mütter für Kinder