21/05/2026
Klage gegen Bundesrepublik:
Eifeltierheim und Förderverein Eifeltierheim: „Bund lässt uns im Stich!“
Das Eifeltierheim und der Förderverein Eifeltierheim arbeiten zunehmend an der Belastungsgrenze. Deshalb unterstützt der Verein die heute eingereichte Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Trotz Versprechen im Koalitionsvertrag hatte die Regierung im Bundeshaushalt 2026 erneut keine Mittel für den praktischen Tierschutz vor Ort bereitgestellt. Auch das Eifeltierheim und der Förderverein Eifeltierheim sind von den ausbleibenden Investitionshilfen betroffen. Der Deutsche Tierschutzbund sieht den Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz auch in einer finanziellen Verpflichtung und will dies nun erstmals gerichtlich klären lassen.
„Die Situation spitzt sich seit Jahren zu. Immer mehr Tiere bleiben immer länger bei uns, während sowohl die Kosten, die Auflagen als auch der notwendige Investitionsbedarf massiv steigen“, sagt Anke Zimmer Tierheimleitung. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Trotzdem werden wir seit Jahren allein gelassen.“
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes besteht bundesweit ein Investitionsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen. Viele kämpfen mit maroden Gebäuden, gestiegenen Energie- und Tierarztkosten sowie verschärften Vorgaben etwa im Bereich Tierseuchen- und Arbeitsschutz.
Die fehlende flächendeckende Kastration- und Kennzeichnungspflicht macht uns zu schaffen, sehr viele ungewollte Katzenkinder landen im Tierheim und auf den privaten Pflegestellen. Fast 800 Katzen jedes Jahr werden über uns kastriert und gekennzeichnet sowie tierärztlich versorgt. Tierarztkosten von über 280.000 Euro und Gesamtkosten von 600.000 Euro jährlich, hiermit werden wir im Regen stehen gelassen. Wir benötigen dringend einen neuen Standort für unser Tierheim und stehen finanziell allein da. Wir sind jährlich überfüllt und weiterhin erhalten wir täglich Meldungen trächtiger Katzen und Katzenmütter mit Kitten, sowie verletzte und krank Tiere von allen 12 Verbandsgemeinden, in denen wir tätig sind.
Der Bund zieht sich bisher aus der finanziellen Verantwortung und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen. Dabei zeigt die sogenannte “Sportmilliarde” was möglich ist, wenn der politische Wille da ist: Städte und Gemeinden können beim Bund seit Kurzem Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten beantragen. „Das braucht es auch für den Tierschutz“, sagt Anke Zimmer. Auch mit Blick auf das Ordnungsrecht bleibt die Bundesregierung untätig: Wichtige Maßnahmen, um den karitativen Tierschutz zu entlasten, etwa eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen oder ein für Tierhalter verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung, fehlen bis heute.
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