Europäische Bürgerinitiative für Rechtsgleichheit (EBIR) IM NAMEN DES VOLKES
BEIM BEZIRKSGERICHT FÜR DEN EUROPÄISCHEN RECHTSRAUM
– ZIVIL- UND GRUNDRECHTSKAMMER –
Aktenzeichen: K GZ 2024/EV 1
Kläger: Europäische Bürgerinitiative für Rechtsgleichheit (EBIR), vertreten durch [Name, Adresse],
sowie
Beigetretene Kläger: 1.
2. and shared
3. weitere 12776650 betroffene EU-Bürger (Liste bei
liegend)
Beklagte zu 1): Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, Rue de la Loi 200, 1049 Brüssel
Beklagte zu 2): Tschechische Republik, vertreten durch das Ministerium der Justiz, Vyšehradská 16, 128 10 Praha 2
KLAGESCHRIFT
Betreff: Systemische Verletzung des Grundrechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht (Art. 47 GRCh) sowie Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 21 GRCh) durch die Aufrechterhaltung unerschwinglicher finanzieller Zugangshürden zur Justiz – Begehren auf Feststellung, Unterlassung und Leistung
I. SACHVERHALT
Die Kläger führen aus:
Gemeinsame Grundrechtsverpflichtung: Die Beklagte zu 1) (EU) hat die Pflicht, die Grundrechte der Unionsbürger zu achten und zu schützen. Die Beklagte zu 2) (CZ) ist als Mitgliedstaat verpflichtet, das Unionsrecht einschließlich der Charta der Grundrechte (GRCh) bei der Durchführung desselben einzuhalten (Art. 51 GRCh). Beide Beklagten tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Gewährleistung eines effektiven justiziellen Grundrechtsschutzes. Systemischer Mangel – Die Kostenfalle: Das rechtliche System der EU und ihrer Mitgliedstaaten, exemplarisch dargestellt an der Tschechischen Republik, gewährt das in Art. 47 GRCh garantierte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren nur demjenigen, der über erhebliche finanzielle Mittel verfügt. Die durchschnittlichen Kosten für anwaltliche Vertretung in Zivil- und Verwaltungsverfahren liegen in vielen Mitgliedstaaten, insbesondere in CZ, in einer Höhe, die für Durchschnittsverdiener ein unverhältnismäßiges, oft prohibitives Hindernis darstellen. Ihr monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.200 €. Ein einfaches Arbeitsgerichtsverfahren mit anwaltlicher Vertretung wird mit mindestens 2.500 € veranschlagt. Eine Prozesskostenhilfe wurde ihr aufgrund einer formalen Überschreitung der Einkommensgrenze verweigert. Beispiel Kläger Nowak: Er ist Verbraucher und wurde Opfer eines grenzüberschreitenden Betrugs durch einen in CZ ansässigen Händler. Die Kosten für eine Rechtsverfolgung in CZ übersteigen den Streitwert um ein Vielfaches. EU-Verbraucherschutzrichtlinien sind für ihn praktisch wertlos, da er sie nicht durchsetzen kann. Versagen der bestehenden Schutzmechanismen: Die von den Beklagten bereitgestellten Alternativen sind unzureichend und stellen den systemischen Charakter des Mangels unter Beweis:
EU-Verfahren: Das Verfahren vor dem Gericht der EU ist für natürliche Personen ohne spezialisierte, teure anwaltliche Hilfe undurchführbar. Nationale Prozesskostenhilfe (CZ): Sie ist bürokratisch, stigmatisierend, unterfinanziert und deckt nicht die realen Marktkosten für eine qualifizierte Vertretung. Viele Anwälte lehmen aus ökonomischen Gründen Prozesskostenhilfemandate ab. Alternative Streitbeilegung: Ist oft nicht verbindlich oder in komplexen Rechtsfragen ungeeignet. Rechtsfolge: Zwei-Klassen-Justiz: Dieser Zustand führt zu einer de-facto-Diskriminierung aufgrund des Vermögens (Art. 21 GRCh). Wohlhabende Personen und Konzerne können ihre Rechte durchsetzen, der Großteil der Bevölkerung bleibt vom effektiven Rechtsschutz ausgeschlossen. Dies untergräbt den Kern des Rechtsstaatsprinzips (Art. 2 EUV) und die in Art. 20 GRCh garantierte rechtliche Gleichheit. Verantwortung der EU: Die EU hat es unterlassen, durch Harmonisierungsmaßnahmen (Richtlinien) oder die Einführung eines unionsweiten, angemessen finanzierten Europäischen Rechtsbeistandsfonds einen effektiven Mindeststandard für den finanziellen Zugang zum Recht in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Sie toleriert damit ein System, das Grundrechte zur käuflichen Ware degradiert. ANSPRÜCHE UND KLAGEBEGEHREN
Zu 1.) FESTSTELLUNGSANTRAG
Es wird festgestellt, dass die Beklagten durch die systematische Duldung und Aufrechterhaltung eines Rechtssystems, in dem der effektive Zugang zu den Gerichten für Personen mit mittlerem und niedrigerem Einkommen an prohibitiv hohen Kosten für anwaltliche Vertretung scheitert, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 47 Abs. 1 und 2 GRCh (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren) i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GRCh (Diskriminierungsverbot, hier: aufgrund des Vermögens) verstoßen. UNTERLASSUNGSANTRAG
Die Beklagten werden verpflichtet, es zu unterlassen, das gegenwärtige System der justiziellen Streitbeilegung ohne ausreichende und wirksame Mechanismen zur Überwindung finanzieller Zugangshürden für einkommensschwache Bürger zu betreiben. Zu 3.) LEISTUNGSANTRAG
Die Beklagten werden verpflichtet, innerhalb von 24 Monaten nach Rechtskraft des Urteils gemeinsam folgende konkrete Maßnahmen zu ergreifen und hierüber der Kammer Bericht zu erstatten:
a) Gegen die Beklagte zu 1) (EU):
Vorlage eines legislativen Vorschlags für einen Europäischen Fonds für Justizzugang (EFJ), der die vollständige Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten für unionsweit geführte Grundrechtsklagen sowie grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten für Berechtigte sicherstellt. Erlass einer Richtlinie zur Gewährleistung eines angemessenen finanziellen Zugangs zu Gerichten, die Mindeststandards für nationale Rechtshilfesysteme (Einkommensgrenzen, Kostendeckung, Verfahren) festlegt. b) Gegen die Beklagte zu 2) (CZ) sowie beispielhaft für alle Mitgliedstaaten:
Durchführung einer umfassenden Reform des tschechischen Rechtshilfegesetzes mit dem Ziel der Ausweitung des Personenkreises, Vereinfachung des Antragsverfahrens und Anhebung der Vergütung auf marktübliches Niveau, um eine ausreichende Zahl an Anwälten zur Übernahme solcher Mandate zu motivieren. Einführung einer gebührenfreien Erstberatung in allen Grundrechts- und Sozialrechtsfragen an allen Bezirksgerichten. Einrichtung von staatlich finanzierten Schlichtungsstellen mit verbindlicher Entscheidungskompetenz für Streitwerte bis 10.000 €. c) Gemeinsame Verpflichtung:
Einführung eines transparenten Monitoringsystems zur Erfassung und Veröffentlichung von Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Gerichtsschutz nach Einkommensgruppen. III. BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT
Die Zuständigkeit dieses Gerichts wird auf Grundlage des Art. 19 Abs. 1 EUV i.V.m. Art. 47 GRCh und der daraus resultierenden unionsweiten Schutzpflicht konstruiert. Da der systemische Mangel sowohl auf EU-Ebene (fehlende Harmonisierung) als auch in der konkreten Ausgestaltung in einem Mitgliedstaat (CZ) wurzelt, sind beide Ebenen gemeinsam für die Behebung verantwortlich. Es handelt sich um eine grundrechtszentrale Streitigkeit von unionsweiter Bedeutung, die über den Rechtsweg in einem einzelnen Mitgliedstaat nicht effektiv gelöst werden kann. IV. BEWEISMITTEL
Statistische Beweise: Gutachten des EU-Agentur für Grundrechte (FRA) zur Armut und zum Zugang zur Justiz; OECD-Studien zu Justizkosten; Jahresberichte der tschechischen Anwaltskammer zu Gebühren. Sachverständigengutachten: Einholung eines gemeinsamen Gutachtens zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Prozesskosten im Verhältnis zum Medianeinkommen in der EU und in CZ. Zeugenbeweis: Betroffene Bürger, Vertreter von Beratungsstellen (z.B. EURODESK), Rechtsanwälte, die Prozesskostenhilfemmandate ablehnen mussten. Urkunden: Ablehnungsbescheide für Prozesskostenhilfe der Kläger; Rechnungen von Rechtsanwälten; entsprechende Gesetzestexte aus CZ und EU-Verordnungen. WERT DES STREITGEGENSTANDES
Der Streitgegenstand ist unschätzbar, da er die grundlegende Rechtsgleichheit und den Wesenskern der EU als Rechtsgemeinschaft betrifft. Hilfsweise wird ein Streitwert von 10.000.000 € angegeben, der der symbolischen Bedeutung und dem regulatorischen Aufwand für die geforderten Maßnahmen entspricht. Rechtsanwälte der Kläger:
Prozessbevollmächtigte
Anlagen:
Vollmachten
Liste der beigetretenen Kläger
Konkrete Fallbeschreibungen und Ablehnungsbescheide (Beispiel Nováková, Nowak)
Auszug relevanter Statistiken
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FOCUS: SYSTEMIC DENIAL OF JUSTICE
The Business of Justice: How Western Legal Services Parasitically Exploit Citizens
The fundamental promise of the rule of law – equal access to justice for all – has degenerated in the West into a lucrative business model. A parasitic industry of lawyers, expert witnesses, and courts systematically monetizes access to the judiciary, creating a de facto legal apartheid. Germany: The Perfect Laboratory of Injustice
Germany exemplarily shows how a formally intact judicial system becomes structurally unjust through costs:
Mandatory Representation & Fee Structures: The statutory requirement for legal representation in higher courts forces the purchase of services. Official fee schedules (RVG) are often unrealistically low for complex cases, making high supplemental agreements standard. A simple appeals process can quickly cost €10,000+. Legal Costs as a Weapon: Wealthy clients strategically use cost risks to intimidate opponents ("cost terror"). Third-party litigation funding further commercializes access to justice. State Aid as an Alibi: Legal advice aid is bureaucratically demeaning and covers only minimal representation. Legal aid for court costs is often denied due to formal income thresholds. The Systematic Violation of Law by the Elites:
Violation of Art. 3 GG (Principle of Equality): The system creates factual inequality through financial barriers. Violation of Art. 20 GG (Rule of Law Principle): A state that guarantees justice only upon payment is not a rule of law state. Violation of Art. 47 EU Charter of Fundamental Rights: The right to an effective remedy is systematically undermined. Parasitic Mechanisms of the Legal Industry:
Complexity Premium: The system profits from its own opacity. Delay Dividend: Lengthy proceedings increase costs for all parties – except the legal service providers. Monopoly Rent: Market control and high prices are maintained through access restrictions (state examinations, bar associations). REQUIREMENTS SPECIFICATION FOR A NEW JUSTICE ACCESS SYSTEM
1. Core Principle: Law as Infrastructure, Not a Commodity
Legal enforcement is a public utility, comparable to fire departments or healthcare. Funding through a parafiscal levy (0.1% on all assets over €1 million + 0.01% on high-frequency trading).
2. Concrete Action Packages:
A. Immediate Measures (within 12 months):
Abolition of mandatory legal representation in all instances for disputes under €100,000
Capping of attorney fees at a maximum of 3 times the statutory RVG rate
Introduction of a "Legal Protection Basic Coverage" for all citizens (analogous to health insurance)
State Legal First Responders in every court district for initial consultation
B. Structural Reforms (within 36 months):
Digitalization Initiative: AI-supported procedures for standard cases (tenancy law, traffic, minor claims)
Creation of Citizen Law Offices: Public law firms with salaried attorneys
Reversal of Cost Rules: In cases of fundamental rights violations, the state always bears the costs of both parties
Transparency Law: All court decisions and legal costs publicly available in machine-readable form
C. Systemic Change (within 60 months):
Introduction of a Legal Protection Solidarity System (funded like pension insurance)
Abolition of court fees for natural persons
Binding Arbitration Centers for 95% of all legal disputes (only 5% go to court)
Democratization of the Judiciary: Citizen councils co-determine the staffing of mediation bodies
3. Sanction Mechanisms for Non-Compliance:
Personal liability of justice ministers for systematic denial of access
Automatic budget withdrawal for courts that fail to reduce access barriers
European monitoring body with direct intervention powers
4. Success Metrics:
Target 1: 100% of citizens with legal problems receive free initial consultation within 7 days
Target 2: Average case duration halved (currently: 5-7 months to 2-3 months)
Target 3: 90% of all legal disputes resolved out-of-court at no cost
Target 4: Legal enforcement costs fall below 5% of the dispute value (currently often 30-50%)
The Western legal services system engages in institutionalized disenfranchisement. It is not a bug, but a feature: a parasitic model that profits from maintaining inequality. The solution is not reform, but revolution – the de-commercialization of access to justice as a fundamental civil right. Those who block this change are complicit in the systematic denial of justice.