Unabhängige Fachstelle Für Sozialhilferecht

Anrufen Wegbeschreibung Website

Unabhängige Fachstelle Für Sozialhilferecht Rechtsberatungsstelle für Sozialhilfebeziehende

Seit 2012 setzt sich die UFS für die Rechte von Armutsbetroffenen ein. Dabei sind wir als gemeinnütziger Verein auf fina...
06/10/2026

Seit 2012 setzt sich die UFS für die Rechte von Armutsbetroffenen ein. Dabei sind wir als gemeinnütziger Verein auf finanzielle Unterstützung angewiesen: Zwei Drittel unserer Mittel stammen von privaten und institutionellen Spender:innen.

💡 Ohne das ideelle Engagement unser Botschafter:innen, wäre unsere Arbeit, wie wir sie heute leisten können, nicht möglich.

Darum möchten wir uns herzlichst bei Carlo Knöpfel bedanken für seine langjährige Unterstützung unserer Arbeit und Begleitung unserer Entwicklung. Vielen Dank! 🙏

Die UFS nimmt regelmässig an Vernehmlassungen teil, um Erfahrungen aus der Unterstützung von Armutsbetroffenen in Gesetz...
21/09/2026

Die UFS nimmt regelmässig an Vernehmlassungen teil, um Erfahrungen aus der Unterstützung von Armutsbetroffenen in Gesetzgebungsprozesse miteinfliessen zu lassen und damit die Situation von Armutsbetroffenen auch über den Einzelfall hinaus zu verbessern.

So haben wir auch eine Stellungnahme zur Revision des Sozialgesetzes im Kanton Solothurn eingereicht.

Ziel der Revision des Sozialgesetzes ist eine Qualitätssteigerung im Bereich der Sozialhilfe. Das betrifft den korrekten Vollzug und eine Vereinheitlichung der Praxis in den 13 Sozialregionen des Kantons Solothurn, wobei wir die vorgesehene Spezialisierung der Mitarbeiter:innen in den Sozialregionen begrüssen.

ABER
1. Zwar soll die Qualität im Vollzug gesteigert und vereinheitlicht werden, aber ohne dass dabei die Ziele der Sozialhilfe berücksichtigt werden. Die vordringlichen Ziele der Sozialhilfe sind die schnelle Ablösung und die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung von Betroffenen. Entsprechend müsste daran die Qualität des Vollzugs gemessen werden, oder? Fehlanzeige.

2. Das Büro BASS hat für die Stadt Winterthur eine Untersuchung durchgeführt, die gezeigt hat, dass mit mehr Mitarbeitenden und geringerer Fallbelastung die Sozialhilfebezüger:innen schneller wieder aus der Sozialhilfe kommen können. Winterthur hat darauf die Personalressourcen erheblich aufgestockt. Und siehe da, die Dauer des Sozialhilfebezugs konnte merklich verringert werden. Das ist beeindruckend – und trotzdem klammert der Gesetzesentwurf in Solothurn die Fallbelastung explizit als Qualitätssteigerungshebel aus.

3. Weiter wird vorgesehen, die Sozialregionen unter strengere Aufsicht, Kontrolle und sogar Sanktionierung zu stellen, um die Qualität zu steigern. Mehr Sanktionierung ist der Qualität leider selten förderlich, sondern eher gefährdend. Eine Investition in entsprechende Weiterbildungen wäre eventuell eine nachhaltigere Möglichkeit, Vollzugsqualität zu steigern statt mit Sanktionierungen.

4. Schliesslich zeigt sich in unserer Arbeit immer wieder, dass die Qualität im Sozialhilfevollzug gesichert und gesteigert wird, wenn Sozialhilfebezüger:innen die Möglichkeit haben, Sozialhilfeentscheide überprüfen zu lassen. Armutsbetroffene haben Rechte und diese sollen sie wahrnehmen können. Für die Sicherung der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie sind unabhängige und kostenlose Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene unabdingbar.

Fazit:
In der Vorlage geht es um die Qualitätssteigerung und die Vollzugsvereinheitlichung der Sozialhilfe. Wenn man das richtig angeht, dann trägt das zu schnellerer Ablösung von der Sozialhilfe und zu weniger Fluktuation bei den SozialarbeiterInnen bei — aber eben, mit sinnvollen Mitteln. Die Revision im Kanton Solothurn ist leider ein schönes Beispiel dafür, wie wichtige Faktoren, die zu einer höheren Qualität im Sozialhilfevollzug beisteuern könnten, nicht berücksichtigt werden.

Per 2027 werden die ersten Schutzbedürftigen Ukrainer:innen den befristeten Aufenthaltsstatus B erhalten und hätten somi...
06/08/2026

Per 2027 werden die ersten Schutzbedürftigen Ukrainer:innen den befristeten Aufenthaltsstatus B erhalten und hätten somit Anrecht auf reguläre Sozialhilfe. Dies wird aktuell heiss debattiert.

Der Bund zieht sich wegen dem Entlastungspaket 2027 aus der Finanzierung der Unterstützungsleistungen von Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung zurück. Darum können die Kantone die Höhe der Unterstützungsleistungen nun selbst festlegen. Die ersten Kantone haben ihre Entscheidungen bereits gefällt, nämlich dass ein Statuswechsel zu keiner Leistungserhöhung für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung führt.

Es ist wichtig, sich die Frage zu stellen, ob es fair wäre, Personen mit Schutzstatus S besser zu stellen als vorläufig aufgenommene Personen, welche ebenfalls die bis zu 30% tiefere Asylfürsorge erhalten (Beispiel für den Kanton Zürich).

Die aktuelle Debatte dreht sich aber unserer Meinung nach ausschliesslich um die Mehrkosten, mit welchen ein Statuswechsel den Staatshaushalt belasten würde. Unbeachtet bleibt, was es für Betroffene im Alltag konkret bedeutet, nur Asylsozialhilfe zu erhalten anstatt ordentliche Sozialhilfe.

Umso bedrückender wird dies vor dem Hintergrund des 50-Franken-Zuschlags, den die SKOS und SODK für Kinder und Jugendliche in der ordentlichen Sozialhilfe beschlossen haben, nachdem mehrere Studien darauf hingewiesen haben, dass die aktuellen Leistungen den Bedürfnissen kindlicher Entwicklung nicht entsprechen. Der 50-Franken-Zuschlag anerkennt also, dass die aktuellen Leistungen für Kinder und Jugendliche schon in der ordentlichen Sozialhilfe zu tief sind ...

➡️ 55% der vorläufig Aufgenommenen sind Kinder unter sieben Jahren (Stand: Juni 2026, Staatssekretariat für Migration SEM).
➡️ 30% der Sozialhilfebeziehenden mit Status S sind Kinder und Jugendliche (Stand: 2024, Bundesamt für Statistik BFS).

Was die weiterhin reduzierten Sozialhilfeleistungen gerade auch für ihr Leben bedeutet, bleibt in der sehr einseitig geführten Debatte unberücksichtigt.

Wir trauern um Prof. Dr. Silvia Staub-Bernasconi. Als «Grande Dame» der Sozialforschung und Sozialarbeiterin prägte sie ...
28/07/2026

Wir trauern um Prof. Dr. Silvia Staub-Bernasconi. Als «Grande Dame» der Sozialforschung und Sozialarbeiterin prägte sie mit Ihrer Arbeit als Wissenschaftlerin und als Dozentin Generationen von Sozialarbeiter:innen. Sie war auch für unsere Fachstelle eine essentielle Wegbereiterin — nicht nur beim ersten Konzept für eine neue unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht unterstützte sie uns, sondern sie wurde auch eine unserer ersten Botschafterinnen. So beteiligte sie sich aktiv an unseren Veranstaltungen und engagierte sich bis ins hohe Alter für einen kritischen Diskurs rund um das Thema Soziale Arbeit.

Wir erinnern uns an den wertvollen Austausch mit Silvia, ihren kritischen Blick und ihre Ermutigung. Mit ihrer Arbeit hat sie die Theorie der Sozialen Arbeit massgeblich weiterentwickelt und die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession definiert. Die Überzeugung, dass die Menschenrechte systematisch die Grundlage und der Massstab für das Handeln in der Sozialen Arbeit sein müssen, hat auch für unsere Tätigkeit wichtige Leitlinien gesetzt. Für ihre Klarheit und ihr Engagement sind wir Silvia zu tiefst dankbar.

Unsere Gedanken sind bei Familie, Freund:innen und Bekannten.

Seit 2012 setzt sich die UFS für die   von Armutsbetroffenen ein. Dabei sind wir als gemeinnütziger Verein auf finanziel...
07/07/2026

Seit 2012 setzt sich die UFS für die von Armutsbetroffenen ein. Dabei sind wir als gemeinnütziger Verein auf finanzielle angewiesen: Zwei Drittel unserer Mittel stammen von privaten und institutionellen Spender:innen. 💪

Und eins ist sicher: Ohne das unserer :innen, wäre unsere Arbeit, wie wir sie heute leisten können, nicht möglich. 💡

Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei jenen bedanken, die uns in unserer Entwicklung unterstützen: Hier sind unsere UFS-Botschafter:innen! Ein grosses an Vian Tobal🙏

Du findest auch, dass die Sozialhilfe zur Chancengleichheit beitragen soll? Dann hilf uns, Armutsbetroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen: https://www.sozialhilfeberatung.ch/spenden

Auf der «Liste säumiger Prämienzahler:innen (LSP)» werden im Kanton Thurgau erwachsene Personen aufgeführt, die ihre Kra...
30/06/2026

Auf der «Liste säumiger Prämienzahler:innen (LSP)» werden im Kanton Thurgau erwachsene Personen aufgeführt, die ihre Krankenkassenprämien wiederholt und trotz Betreibung nicht bezahlen. Einmal auf der Liste vermerkt, erhalten solche Personen nur noch in Notfällen gesundheitliche Dienstleistungen.

➡️ Zahlungsunfähigkeit
Ein Gutachten hält fest, dass aus rechtlicher Perspektive nur jene Personen auf einer solchen Liste geführt werden dürften, die unwillig sind, die Prämien zu zahlen. Dies im Gegensatz zu Personen, die unfähig sind, die Prämien zu zahlen – bspw. weil sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, unbezahlte Krankenkassenprämien haben und diese nicht von der Sozialhilfe übernommen werden. Es muss also unbedingt zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit unterschieden werden.

➡️ Warum das wichtig ist
Gerade für Armutsbetroffene hat die Führung solcher Listen weitreichende, negative Konsequenzen. Wegen ihrer Zahlungsunfähigkeit, die ja gerade bei Sozialhilfebezieher:innen nachgewiesen ist, werden sie weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist es fraglich, gewisse Personen nur noch im Notfall medizinisch zu behandeln, weshalb auch die Nationale Ethikkommission für Humanmedizin «Schwarze Listen» stark kritisiert.

➡️ Aus unserer Beratung
Herr B. musste nach einem psychischen Vorfall in eine Klinik. Da er schon davor nicht zu 100% arbeitsfähig gewesen war, verfasste er während seinem Aufenthalt einen IV-Antrag und meldete sich für Sozialhilfe an, bis der IV-Beschluss vorliegen würde.

Sobald aus der Klinik wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass er wegen ausstehender Prämienrechnungen auf eine «Schwarze Liste» gesetzt worden war. Ab sofort erhalte er nur noch medizinische Nothilfe. Dies, obwohl seine gesundheitliche Situation offensichtlich instabil war und der Austrittsbericht zum Klinikaufenthalt festhielt, dass Herr B. unbedingt weiter betreut werden müsse. Die benötigten Therapiestunden durfte B. nicht mehr wahrnehmen.

Er hatte zwei Möglichkeiten: Entweder musste er seine Schulden anerkennen, damit das Sozialamt die ausstehenden Prämien übernimmt oder er ging mit unserer Unterstützung den Rechtsweg ein. Da aber Rechtsverfahren lange dauern und sich seine Situation weiter zuspitzte, entschied sich Herr B. für
Ersteres. Was uns blieb, war ihm Beratung anzubieten, falls das Sozialamt bei laufendem Bezug die bevorschussten Prämien rückfordern sollte. Und ja: Auch das ist schon passiert.

➡️ Neuer Wind in der Diskussion
Nach einer Interpellation auf Bundesebene im Dezember 2025 rollt nun auch eine überparteiliche Motion im Kanton Thurgau das Thema neu auf: Volljährige Sozialhilfebeziehende sollen von der Liste gestrichen werden und auch in Zukunft nicht auf solchen Listen geführt werden, da sie zahlungsunfähig sind und nicht einfach zahlungsunwillig. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat nun ein Jahr Zeit, um die Motion zu beantworten.

❗ Die Beratungsstelle Avenir50plus aus Luzern gab kürzlich bekannt, dass ihr Antrag auf staatliche Fördergelder abgelehn...
24/06/2026

❗ Die Beratungsstelle Avenir50plus aus Luzern gab kürzlich bekannt, dass ihr Antrag auf staatliche Fördergelder abgelehnt worden ist. Das reisst eine Angebotslücke in die Zentralschweiz mit Konsequenzen. Warum, erfährst du hier.

➡️ Bedarf nach Rechtsberatung hoch
Sozialhilfe wird von jedem Kanton einzeln gesetzlich geregelt. Trotz den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe unterscheidet sich arm sein in der Schweiz darum je nach Wohnort. Das wirkt sich leider oft zu Ungunsten der Betroffenen aus. Rechtsberatungsstellen können hier sehr wertvolle Unterstützung bieten, damit Armutsbetroffene diejenigen Leistungen erhalten, die ihnen rechtmässig zustehen. Aber viele solcher Stellen gibt es in der Schweiz nicht.

➡️ Erschwerter Zugang zum Recht
Warum gerade für Armutsbetroffene der Zugang zum Recht erschwert ist, liegt auf der Hand. Sozialhilferecht ist komplex, finanzielle Mittel für Anwält:innen fehlen, unentgeltlicher Rechtsbeistand wird selten gewährt und schliesslich gibt es kaum öffentliche Mittel für die Finanzierung von kostenlosen Rechtsberatungsstellen.

➡️ Angebotslücke in der Zentralschweiz
Bis 2024 nahmen wir aus Innerschweizer Kantonen ca. 100 Fälle pro Jahr an, was 8-10% unserer Falllast entspricht. Der Bedarf für Beratung ist gross – das bestätigen auch die Fallzahlen von Avenir50plus. Dass der Luzerner Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung ZiSG den Antrag der Beratungsstelle für einen Sockelbetrag ablehnte, ist besonders irritierend, da der Verein 14 Jahre Erfahrung bündelt und der Bedarf nach Rechtsberatung in diesem Bereich vom ZiSG selbst anerkannt wird. Der Fortbestand von Avenir50plus ist ungewiss. Klar ist, dass mit dem Wegfall der Beratungsstelle ein wichtiges Angebot in der Zentralschweiz wegfallen würde.

➡️ Und was bedeutet das jetzt?
Der Fall von Avenir50plus veranschaulicht, dass öffentliche Gelder für unabhängige Beratungsstellen im Sozialhilferecht essentiell sind und dass das Beratungsangebot nach wie vor nicht dem Bedarf nachkommt. Unabhängige Rechtsberatung braucht es da, wo Personen sonst durch staatliche Raster fallen würden. In IV- und Opferhilfeverfahren setzt der Staat bewusst auf unabhängige Beratungsstellen – warum also nicht auch im Sozialhilfebereich?
--

🗒️ Prägnant auf den Punkt bringt das Thema zentralplus: https://www.zentralplus.ch/der-kommentar/luzerner-beratung-mit-biss-verdient-oeffentliche-gelder-2876467/

Seit 2012 setzt sich die UFS für die Rechte von Armutsbetroffenen ein. Dabei sind wir als gemeinnütziger Verein auf fina...
20/05/2026

Seit 2012 setzt sich die UFS für die Rechte von Armutsbetroffenen ein. Dabei sind wir als gemeinnütziger Verein auf finanzielle angewiesen: Zwei Drittel unserer Mittel stammen von privaten und institutionellen Spender:innen. 💪

Und eins ist sicher: Ohne das ideelle Engagement unserer Botschafter:innen, wäre unsere Arbeit, wie wir sie heute leisten können, nicht möglich. 💡

Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei jenen bedanken, die uns in unserer Entwicklung unterstützen: Hier sind unsere UFS-Botschafter:innen! Ein grosses Dankeschön an Luzius Hafen🙏

—
Du findest auch, dass die Sozialhilfe zur Chancengleichheit beitragen soll? Dann hilf uns, Armutsbetroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen: https://www.sozialhilfeberatung.ch/spenden

💪 Zürich vereinfacht den Zugang zu den Ergänzungsleistungen – warum das auch für die Sozialhilfe wünschenswert wäre 🙏📑 I...
13/05/2026

💪 Zürich vereinfacht den Zugang zu den Ergänzungsleistungen – warum das auch für die Sozialhilfe wünschenswert wäre 🙏

📑 In unserer Bundesverfassung und den kantonalen Sozialhilfegesetzen ist verankert, dass Menschen in Notlagen Anspruch auf Sozialleistungen wie Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe haben. Trotzdem schätzt das nationale Armutsmonitoring, dass ca. 30 % bis 40 % der Anspruchsberechtigten keine Sozialhilfe beziehen. Bei den Ergänzungsleistungen ist es ebenfalls ein beachtlicher Schätzwert.

➡️ Gründe für einen Nichtbezug sind komplex und ergeben sich oft aus dem Zusammenspiel verschiedener Ebenen. Zum einen spielt es eine Rolle, wie das Leistungssystem aufgebaut ist und wie es vollzogen wird. Hinzu kommt, in welchen Lebenssituationen sich Anspruchsberechtigte befinden und schliesslich wie sich der gesellschaftliche Kontext gestaltet. Befragte geben in verschiedenen Studien an, Sozialleistungen nicht zu kennen, bewusst darauf zu verzichten, weil sie die Beantragung als zu kompliziert oder aufwändig einschätzen oder aber der Bezug von Sozialleistungen stigmatisiert ist. Der hohe Nichtbezug wirft somit einige Fragen auf.

👍 Die Stadt Zürich hat sich dieser Problemlage in Bezug auf die Ergänzungsleistungen angenommen: Anspruchsberechtigte sollen niederschwelliger ihre rechtmässigen Leistungen beziehen können, dabei persönlich unterstützt und beraten werden, ausserdem wird die Informationsarbeit über die Ergänzungsleistungen angekurbelt.

💡 Wir schätzen diese Arbeit sehr und würden es begrüssen, wenn auch der Zugang zur Sozialhilfe möglichst einfach wäre. Unsere Erfahrung zeigt leider immer wieder, dass Menschen in Notlagen nicht immer offene Türen bei Sozialdiensten vorfinden. Bei mehr als 2000 Gemeinden in der Schweiz treffen wir in unserem Beratungsalltag immer wieder auf solche, die zusätzliche oder künstliche Hürden schaffen, die den Sozialhilfebezug erschweren. Das ist für die Betroffenen und sozialpolitisch sehr problematisch.

🤔 Ein Beispiel aus unserem Beratungsalltag: «Der Klient hat jeden Dienstagmorgen vorbei zukommen, um seinen Grundbedarf auf das Konto überwiesen zu bekommen. Wenn der Klient einmal nicht erscheint, wird die Sozialhilfe per sofort eingestellt und er von der Sozialhilfe abgemeldet.», wie es in einem Schreiben eines Sozialdienstes heisst.

🔑 Uns ist bewusst, dass gerade im Migrationsrechtlichen Kontext weitere Hürden für den Bezug von Sozialhilfe bestehen (bspw. Angst vor Änderung oder Verlust des Aufenthaltsstatus) und dass diese Probleme dringend auf Bundesebene angegangen werden müssten. Trotzdem vertreten wir die Ansicht, dass der Zugang zu den Angeboten der Sozialhilfe grundsätzlich niederschwellig zu gestalten ist, damit Menschen diejenigen Leistungen erhalten, auf die sie einen rechtmässigen Anspruch haben.

Denn, wie auch das Armutsmonitoring feststellt: «Damit armutspolitische Massnahmen die angestrebte Wirkung entfalten können, müssen sie ihre Zielgruppe erreichen.»

Da fehlt leider ganz viel Expertise: Ein neues Positionspapier der Jungfreisinnigen Aargau nehmen wir kritisch unter die...
07/05/2026

Da fehlt leider ganz viel Expertise: Ein neues Positionspapier der Jungfreisinnigen Aargau nehmen wir kritisch unter die Lupe. 🔎

ℹ️ Um was geht’s?
Nachdem der Kanton Aargau kürzlich die Vorlage einer Jungpartei erfolgreich abgelehnt hat, in der es um die Einführung von pauschalen Leistungskürzungen bei Langzeitbezug ab 12 Monaten ging, zieht nun eine weitere Jungpartei nach. Die Jungfreisinnigen des Kantons Aargau haben ein Positionspapier mit sonderlichen Forderungen publiziert, die sich ebenfalls mit der Sozialhilfe und dem Sozialhilfebezug befassen.

💥 Neue Probleme statt Weiterentwicklung
Tatsache ist: Die Sozialhilfe muss weiterentwickelt werden. Bezahlkarten für alle Sozialhilfebedürftigen und ein der Sozialhilfe vorgelagertes Beschäftigungsprogramm tragen nichts dazu bei. Das Positionspapier der Jungfreisinnigen schafft damit, ganz ähnlich der abgelehnten Initiative «Arbeit muss sich lohnen» der Jungen SVP Aargau, neue Probleme.

🧠 Expert:innenwissen statt Annahmen
Bevor Meinungen, Positionen oder Vorlagen zu komplexen Themen wie der Sozialhilfe verfasst werden, empfiehlt es sich, die Problemlage mit Expert:innen zu reflektieren. Sonst erweckt es den Eindruck, dass die Initiator:innen solcher Vorhaben nicht wirklich an der konstruktiven Weiterentwicklung der Sozialhilfe interessiert sind, sondern bloss Aufmerksamkeit auf Kosten von Menschen erzielen wollen, die sich in prekären Lebenslagen befinden.

✅ Entwicklungspotenzial
Weiterentwicklung ist nötig und sollte dort ansetzen, wo Armutsbetroffene Verbesserungen spüren. Beispielsweise indem das tiefe Leistungsniveau der Sozialhilfe angehoben wird. Zum Vergleich: Das betreibungsrechtliche Existenzminimum und das Existenzminimum der Ergänzungsleistungen sind beide klar höher als der Grundbedarf der Sozialhilfe. Und dies, obwohl sich alle drei Beträge an einem sozialen Existenzminimum orientieren und somit dasselbe Ziel verfolgen. Sachlich ist dies schwer nachvollziehbar.

➡️ Nächster logischer Schritt
Sicherzustellen, dass Armutsbetroffene die Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben, ist bei einem tiefen Leistungsniveau umso zentraler. Rechtsberatungsstellen können Betroffene unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen. Die gezielte Förderung von unentgeltlicher Rechtsberatung für Armutsbetroffene durch die öffentliche Hand ist somit ein wichtiger und naheliegender Schritt in der Weiterentwicklung der Sozialhilfe.
--
Du findest auch, dass die Sozialhilfe zur Chancengleichheit beitragen soll? Dann hilf uns, Armutsbetroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen: https://www.sozialhilfeberatung.ch/spenden ❤️

Adresse

Sihlquai 67
Zürich
8004

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

+41435405041

Benachrichtigungen

Erfahren Sie als Erste/r von Neuigkeiten und Aktionen: Wir schicken Ihnen eine E-Mail, wenn Unabhängige Fachstelle Für Sozialhilferecht etwas veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird für keinen anderen Zweck verwendet, und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen