30/06/2026
Auf der «Liste säumiger Prämienzahler:innen (LSP)» werden im Kanton Thurgau erwachsene Personen aufgeführt, die ihre Krankenkassenprämien wiederholt und trotz Betreibung nicht bezahlen. Einmal auf der Liste vermerkt, erhalten solche Personen nur noch in Notfällen gesundheitliche Dienstleistungen.
➡️ Zahlungsunfähigkeit
Ein Gutachten hält fest, dass aus rechtlicher Perspektive nur jene Personen auf einer solchen Liste geführt werden dürften, die unwillig sind, die Prämien zu zahlen. Dies im Gegensatz zu Personen, die unfähig sind, die Prämien zu zahlen – bspw. weil sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, unbezahlte Krankenkassenprämien haben und diese nicht von der Sozialhilfe übernommen werden. Es muss also unbedingt zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit unterschieden werden.
➡️ Warum das wichtig ist
Gerade für Armutsbetroffene hat die Führung solcher Listen weitreichende, negative Konsequenzen. Wegen ihrer Zahlungsunfähigkeit, die ja gerade bei Sozialhilfebezieher:innen nachgewiesen ist, werden sie weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist es fraglich, gewisse Personen nur noch im Notfall medizinisch zu behandeln, weshalb auch die Nationale Ethikkommission für Humanmedizin «Schwarze Listen» stark kritisiert.
➡️ Aus unserer Beratung
Herr B. musste nach einem psychischen Vorfall in eine Klinik. Da er schon davor nicht zu 100% arbeitsfähig gewesen war, verfasste er während seinem Aufenthalt einen IV-Antrag und meldete sich für Sozialhilfe an, bis der IV-Beschluss vorliegen würde.
Sobald aus der Klinik wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass er wegen ausstehender Prämienrechnungen auf eine «Schwarze Liste» gesetzt worden war. Ab sofort erhalte er nur noch medizinische Nothilfe. Dies, obwohl seine gesundheitliche Situation offensichtlich instabil war und der Austrittsbericht zum Klinikaufenthalt festhielt, dass Herr B. unbedingt weiter betreut werden müsse. Die benötigten Therapiestunden durfte B. nicht mehr wahrnehmen.
Er hatte zwei Möglichkeiten: Entweder musste er seine Schulden anerkennen, damit das Sozialamt die ausstehenden Prämien übernimmt oder er ging mit unserer Unterstützung den Rechtsweg ein. Da aber Rechtsverfahren lange dauern und sich seine Situation weiter zuspitzte, entschied sich Herr B. für
Ersteres. Was uns blieb, war ihm Beratung anzubieten, falls das Sozialamt bei laufendem Bezug die bevorschussten Prämien rückfordern sollte. Und ja: Auch das ist schon passiert.
➡️ Neuer Wind in der Diskussion
Nach einer Interpellation auf Bundesebene im Dezember 2025 rollt nun auch eine überparteiliche Motion im Kanton Thurgau das Thema neu auf: Volljährige Sozialhilfebeziehende sollen von der Liste gestrichen werden und auch in Zukunft nicht auf solchen Listen geführt werden, da sie zahlungsunfähig sind und nicht einfach zahlungsunwillig. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat nun ein Jahr Zeit, um die Motion zu beantworten.