02/10/2026
Das Parlament hat gerade die Vorlage zur Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze (den sogenannten «Netzexpress») verabschiedet. Wir begrüssen diese Revision des Elektrizitätsgesetzes. Denn viele Stromleitungen sind veraltet und müssen erneuert werden. Gleichzeitig wird der Strombedarf durch die zunehmende Elektrifizierung und die Erreichung der Klimaziele steigen, während die Stromproduktion immer dezentraler wird. Die Netze müssen diesen Entwicklungen angepasst werden, damit sie den zusätzlichen Strom transportieren können und nicht zum Engpass für die Energiewende werden.
Besonders begrüssen wir folgende Neuerungen:
• Bestehende Infrastruktur nutzen: Beim Ersatz oder bei der Sanierung von Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee entfällt künftig das Sachplanverfahren.
• Infrastruktur bündeln: Netzausbauprojekte entlang von Bahnlinien und Nationalstrassen können von der Sachplanpflicht ausgenommen werden.
• Netzinfrastruktur erleichtert bauen: Unter klar definierten Bedingungen wird der Bau von Transformatoren und grossen Energiespeichern (für Strom und Wärme) ausserhalb der Bauzone vereinfacht.
• Bewilligungsverfahren beschleunigen: Der grundsätzliche Interessenvorrang für Stromleitungen kann Verfahren verkürzen. Kritisch sehen wir jedoch, dass dieser Vorrang angewendet wird, bevor seine Auslegung gerichtlich geklärt ist.
Die Energiestiftung hat den politischen Prozess von Anfang an begleitet. In der Vernehmlassung und bei der Anhörung in der Energiekommission des Nationalrats, wo Fabio Gassmann und Léonore Hälg für uns teilnahmen, haben wir uns unter anderem für die Berücksichtigung des Verteilnetzes, die Bündelung von Infrastrukturen und vereinfachte Bewilligungsverfahren für Grossspeicher eingesetzt. Wir freuen uns, dass mehrere unserer Anliegen in die Vorlage eingeflossen sind.
Kritisch beurteilen wir hingegen die Abstriche beim Naturschutz. So dürfen beim Versetzen von Strommasten künftig gesetzliche Wald- und Gewässerabstände unterschritten werden und die Berücksichtigung weiterer umweltrechtlicher Anliegen wird generell geschwächt. Damit werden empfindliche Lebensräume gefährdet, ohne dass dadurch zwingend eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren erreicht wird. Erfreulich ist, dass immerhin der verfassungsrechtliche Moorschutz unangetastet bleibt.
Nun kommt es auf die Umsetzung an: Wir hoffen, dass der sogenannte Netzexpress tatsächlich zu kürzeren Verfahren führt und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringt – ohne den Naturschutz unnötig zu schwächen.