Verein Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten

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Verein Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten Rechtsberatungsstelle für alle Sozialversicherungsrechtsfragen wie auch Haftpflichtrechtsfragen. Wer ist die UP? Gallen und Zürich. Was bietet Ihnen UP?

Beratungstermine bei zwei spezialisierten Anwältinnen oder Anwälte, unkompliziert, günstig und ausschliesslich Geschädigte vertretend. Die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten besteht seit 1994 als gemeinnütziger Verein. UP wird ausschliesslich durch Mitgliederbeiträge, Spenden von Privatpersonen und Beratungseinnahmen finanziert. Für UP beraten zurzeit rund 60 Anwältinnen und Anwälte aus den Regionen Basel, Bern, Luzern, St. Sie sind auf Sozial- und Haftpflichtversicherungsrecht spezialisiert und vertreten ausschliesslich Geschädigte – und keine Versicherungsgesellschaften. Nach einem Unfall oder einem ärztlichen Kunstfehler stehen Ihnen Versicherungsleistungen zu (Taggelder, Renten, Heilungskosten und Kapitalzahlungen). UP berät Sie bezüglich Ihrer Ansprüche gegenüber allen Versicherungen wie Suva, IV, Pensionskasse, Haftpflicht- und übrigen Versicherungen. UP klärt Sie über Ihre Rechte auf und gibt Ihnen wertvolle Tipps. UP überprüft auch bereits vorliegende Entschädigungsangebote. Wenn nötig vermitteln wir Ihnen eine kompetente Rechtsanwältin oder einen kompetenten Rechtsanwalt, die bzw. der gegenüber den Versicherungen Ihre Interessen wahrt und sie gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten kann. Wie werden Sie bei UP beraten? Während der Bürozeit erreichen Sie UP unter der Gratis-Telefonnummer 0800 707 277. Unser Sekretariat klärt unverbindlich ab, ob Sie mit Ihrem Problem bei uns an der richtigen Adresse sind. Sie erhalten in der Regel innert Wochenfrist einen Termin für eine Beratung. Sie werden von zwei spezialisierten Anwältinnen und Anwälten beraten. Eine Beratung dauert rund 45 Minuten und kostet 100 Franken.

Die Mitglieder der UP setzen sich seit Jahren für faire medizinische Gutachten in der Invalidenversicherung ein – und ma...
04/07/2025

Die Mitglieder der UP setzen sich seit Jahren für faire medizinische Gutachten in der Invalidenversicherung ein – und massgebliche Neuerungen wurden von UP-Mitgliedern angestossen. Nun hat das BSV die Neuerungen evaluiert.

Die Mitglieder der UP setzen sich seit Jahren für faire medizinische Gutachten in der Invalidenversicherung ein – und massgebliche Neuerungen wurden von UP-Mitgliedern angestossen. Nun hat das BSV die Neuerungen evaluiert.

IV-Verfahren beschleunigen, finanzielle Absicherung sicherstellenEine der drängendsten Fragen, die arbeitsunfähige Perso...
31/10/2024

IV-Verfahren beschleunigen, finanzielle Absicherung sicherstellen

Eine der drängendsten Fragen, die arbeitsunfähige Personen umtreibt, ist jene nach der finanziellen Absicherung. Ist das Einkommen einmal weg, das Vermögen aufgebraucht und der IV-Entscheid noch nicht absehbar, bleibt nur die Anmeldung bei der Sozialhilfe. Dieser Schritt ist für viele Betroffene aber immer noch mit Scham verbunden. Auch müssen Betroffene dann ihr ganzes Privatleben vor den Behörden ausbreiten, was viele nachvollziehbarerweise als entwürdigend empfinden. Lesen Sie den vollständigen Beitrag von Rechtsanwältin Aurelia Jenny - UP Vorstandsmitglied.

https://www.rechtsberatung-up.ch/news/motion-zur-beschleunigung-des-iv-verfahrens/

Unser geschätztes Mitglied, Rechtsanwältin Bettina Umhang, Zürich, kam in der DOK-Sendung von SRF vom 19. September 2024...
02/10/2024

Unser geschätztes Mitglied, Rechtsanwältin Bettina Umhang, Zürich, kam in der DOK-Sendung von SRF vom 19. September 2024 "Das System IV – Die unheimliche Macht der Gutachter" zu Wort. Sie hat eindrücklich auf das unsägliche Gutachterverfahren der IV hingewiesen. In diesem System besteht ein fatales Zusammenspiel von finanziellen Anreizen für eine eigentliche Gutachterindustrie und einer einseitigen Gerichtspraxis. Dieses System wird benutzt, um in vielen Fällen auch gerechtfertigte Ansprüche von kranken und invaliden Menschen abzuschmettern. Die Folge ist, dass viele Betroffene (und dies kann jede und jeden treffen) neben dem gesundheitlichen Schicksal zusätzlich existenzielle finanzielle Notlagen zu ertragen haben. Dies ist der Schweiz nicht würdig. So sind wir dankbar, dass die DOK-Sendung dieses Thema ebenso eindringlich wie sachlich aufgenommen hat. Hier ist der Link dazu:

Menschen zu unterstützen, die wegen Krankheit oder Unfall langfristig nicht arbeiten können – das ist der Auftrag der Invalidenversicherung (IV). Doch: Falsche Gutachten, mangelnde Kontrolle und chronische Unterfinanzierung zerstören Leben von versicherten Menschen. Seit Jahren. Stefanie Basler...

Goodnews für Versicherte mit Anspruch auf InvalidenrenteMit Urteil vom 8. Juli 2024 (8C_823/2003) hat das Bundesgericht ...
23/07/2024

Goodnews für Versicherte mit Anspruch auf Invalidenrente

Mit Urteil vom 8. Juli 2024 (8C_823/2003) hat das Bundesgericht einen mit Spannung erwarteten, wegweisenden Entscheid gefällt, wonach bei invalidisierten Personen weiterhin ein sogenannter «leidensbedingter Abzug» beim anrechenbaren Invalideneinkommen vorgenommen werden kann. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die vom Bundesrat verabschiedete Verordnungsbestimmung in Art. 26bis IVV mit Inkrafttreten per Januar 2022, die den leidensbedingten Abzug faktisch abschaffte, gegen Bundesrecht verstösst und nicht angewendet werden kann. Damit ist es weiterhin möglich, behinderungsbedingten Umständen der versicherten Personen – zu ihren Gunsten - besser zu berücksichtigen und es wird einem Anliegen entsprochen, für welches sich die UP und ihre Mitglieder in unzähligen Verfahren einsetzten. Ein grosser Erfolg für die Interessen der versicherten Personen!

Für die Rechtsberatungsstelle UP im Juli 2024, Jan Herrmann.

Das Urteil wird heute, 23.07.2024, veröffentlicht.

Siehe auch: https://www.rechtsberatung-up.ch/news/

Politik nimmt «ausgeglichenen» Arbeitsmarkt unter die Lupe.Mit dem Vorstoss des Mitte-Nationalrates Sidney Kamerzin wird...
27/06/2024

Politik nimmt «ausgeglichenen» Arbeitsmarkt unter die Lupe.
Mit dem Vorstoss des Mitte-Nationalrates Sidney Kamerzin wird der unrealistische «ausgeglichene» Arbeitsmarkt, auf welchen sich die IV bei der Beurteilung der zumutbaren Tätigkeit stützt, endlich in Frage gestellt. Hoffentlich sind die Zeiten vorbei, in welchen das Bundesgericht die Ansicht vertreten darf, dass ein Mann, der seinen rechten dominanten Arm verloren hat, nach wie vor vollzeitlich (mit links) arbeiten kann und somit keinen Anspruch auf eine IV-Rente hat.
Heute auf dem Newsportal von Watson:
https://www.watson.ch/schweiz/arbeitswelt/699874588-wiedereingliederung-setzt-iv-auf-fingierte-jobs-politik-wird-aktiv

Für die Rechtsberatungsstelle UP, Alex Beeler, Juni 2024
siehe auch: https://www.rechtsberatung-up.ch/news/politik-nimmt-ausgeglichenen-arbeitsmarkt-unter-die-lupe/

Wer wegen Unfall oder Krankheit im angestammten Beruf nicht weiterarbeiten kann, den unterstützt die Invalidenversicherung bei der Umschulung. Doch es gibt einen Haken.

Festlegung des InvalideneinkommensDie UP setzt sich seit Jahren für realistische Tabellenlöhne (LSE) ein. Für den Versic...
08/05/2024

Festlegung des Invalideneinkommens

Die UP setzt sich seit Jahren für realistische Tabellenlöhne (LSE) ein. Für den Versicherten ist es in aller Regel von Vorteil, wenn für die Festsetzung des Invalideneinkommens auf den konkret erzielten Lohn abgestellt wird. Das Bundesgericht hat jüngst bestätigt, dass unter gewissen Voraussetzungen auf das konkret erzielte Einkommen abzustellen ist und nicht auf die sog. LSE-Werte. Die UP begrüsst das Urteil sehr.
BGE Urteil 9C_476/2023 vom 28.03.2024

Für die Rechtsberatungsstelle UP, im Mai 2024, Peter Kaufmann

https://www.rechtsberatung-up.ch/news/festlegung-des-invalideneinkommens/

Änderungen beim Invalideneinkommen per 2024Das gilt neu bei der Berechnung des Invaliditätsgrades:Wie viel könnten Sie i...
01/02/2024

Änderungen beim Invalideneinkommen per 2024

Das gilt neu bei der Berechnung des Invaliditätsgrades:

Wie viel könnten Sie im Invaliditätsfall noch verdienen? Die IV hat diese Frage in den vergangenen Jahren anhand statistischer Lohnangaben, der sogenannten Lohnstrukturerhebung (LSE), beantwortet. In der Lehre wurde diese Praxis scharf kritisiert, denn die Statistik widerspiegelt die Löhne von Gesunden. Auch das Bundesgericht hat anerkannt, dass diverse Faktoren beim Beizug von LSE-Löhnen einen prozentualen Abzug vom Tabellenlohn rechtfertigen. Damit sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Invalide verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
In der neuen Verordnung zum Invalidenversicherungsgesetz, die am 1.1.2024 in Kraft trat, gilt nun Folgendes: Wird das Invalideneinkommen mittels Tabellenlöhnen festgesetzt, so wird vom davon ermittelten Lohn ein Pauschalabzug von 10% gewährt. Kann die betroffene Person nur noch in einem Pensum von 50% oder weniger arbeiten, werden weitere 10%, also gesamthaft 20%, abgezogen. Diese Regelung ist auf alle Rentenzusprachen ab Januar 2024 anwendbar. Beginnt der Rentenanspruch bereits vor 2024 und geht über den 1.1.2024 hinaus, so wird der Einkommensvergleich ab diesem Datum neu mit Pauschalabzug vorgenommen.
Die IV-Stellen müssen überdies laufende Renten, die vor dem 1.1.2024 entstanden sind, vor dem 1.1.2027 einer Revision unterziehen. Auch können sich Personen, die in der Vergangenheit nur knapp keine IV-Rente zugesprochen erhielten, unter Berufung auf die neue Verordnungsbestimmung erneut bei der Invalidenversicherung anmelden (Revisionsgrund). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die Berechnung des Invaliditätsgrades durch die Anwendung des Pauschalabzugs neu zu einem Rentenanspruch führen kann. Wurde bei der vorherigen Invaliditätsbemessung bereits ein leidensbedingter Abzug gewährt, so wird dieser bei der erneuten Prüfung nicht berücksichtigt. Wird durch die Anrechnung des Pauschalabzuges neu ein Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent erreicht, muss die Neuanmeldung geprüft werden.
Folglich ist jenen Personen, deren Invalideneinkommen mittels Tabellenlöhnen berechnet wurde und die in der Vergangenheit nur knapp keine Invalidenrente zugesprochen erhielten (bspw. IV-Grad zwischen 30% und 40%), anzuraten, sich erneut bei der Invalidenversicherung zur Leistungsprüfung anzumelden.

Aurelia Jenny, 25.01.2024

In einer persönlichen Beratung klären unsere Mitglieder gerne auf und geben zum Einzelfall Empfehlungen ab.



Wie viel könnten Sie im Invaliditätsfall noch verdienen? Die IV hat diese Frage in den vergangenen Jahren anhand statistischer Lohnangaben, der sogenannten Lohnstrukturerhebung (LSE), beantwortet. In der Lehre wurde diese Praxis scharf kritisiert, denn die Statistik widerspiegelt die Löhne von Ge...

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