Günstiger Raum zur Umsetzung kollektiver und kreativer Arbeits- und Wohnprojekte ist in der Stadt Zürich bekanntlich rar. Zwischennutzungen von Liegenschaften mit zukünftigen Bauprojekten bieten sich als Lösung dafür geradezu an. Mai 2011, wurde die Liegenschaft an der Badenerstrasse 595 aus diesen Gründen besetzt, im Bestreben mit der Eigentümerin Ruf Immobilien AG eine Zwischennutzung nach der o
ben beschriebenen Art zu vereinbaren. Trotz offener Kommunikation seitens der BesetzerInnen wurde ihnen dies von der Ruf Immobilien AG bis anhin verwehrt. Stattdessen fördert die Eigentümerin seit Beginn der Besetzung mit Hochdruck eine eigene, auf ein Jahr befristete ad-hoc-Zwischennutzung. Diese Reaktion ist offensichtlich als "Rausschmeiss-Strategie" zu bewerten. Die bereits bestehende Zwischennutzung wird durch eine künstlich erzeugte verhindert. Wir, die jetzigen ZwischennutzerInnen, rufen deshalb dazu auf, keine befristeten Mietverträge mit der Ruf Immobilien AG (vertreten durch Anwaltskanzlei Bär & Karrer) betreffend einer Zwischennutzung an der Badenerstrasse 595, 8048 Zürich abzuschliessen! Wir fordern von der Eigentümerin Ruf Immobilien AG, die bereits bestehende Zwischennutzung mit den BesetzerInnen vertraglich zu regeln. An einer Zwischennutzung Interessierte sind dazu aufgerufen, sich aktiv am bereits bestehenden Projekt zu beteiligen und mit uns Kontakt aufzunehmen: 076 532 52 10
Wir fordern sowohl von der Ruf Immobilien AG und allen zukünftig betroffenen HauseigentümerInnen als auch von der Stadt Zürich, dem Prozess zu selbstbestimmtem Leben und Arbeiten keine unnötigen Schranken aufzuerlegen, sondern diesen aktiv zu befördern.