28/08/2026
Seit heute Mittag sind die Bestimmungen zur Waldbrandgefahr gelockert worden.
Aber weiterhin gilt:
Feuer- und Feuerwerksverbot
Im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht sehr grosse Waldbrandgefahr (Stufe 5 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe:
Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zi******en, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein Abstand von 200 Meter zum Waldrand.
Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).
Wir möchten euch allen ein grosses Lob und Dankeschön aussprechen. Wie es aussieht hat sich die Wisliger-Bevölkerung sehr gut an das Feuerverbot gehalten. Haltet euch doch auch an die gelockerten Regeln. Besten Dank
Eure Fürwehr Wislig🚒
Feuerwehr Weisslingen