Plattform von und für die Einwohner von Unterengstringen. Mitmachen & Mitbestimmen
Damit Unterengstringen auch in Zukunft erfolgreich und lebenswert bleibt. Machen Sie in Behörden, Feuerwehr, Vereinen usw. Die Faust im Hosensack zu machen hat noch nie geholfen. Werden Sie aktiv! Zum Beispiel mit dem Anfragerecht gemäss Art. 17 Gemeindegesetz oder starten Sie eine Einzelinitiative. Sie haben Ideen
oder Anliegen, wollen sich aber nicht "exponieren"? Dann wenden Sie sich an [email protected]. Wir prüfen Ihr Anliegen und helfen weiter. Anfragerecht in der Gemeinde:
Mit einer Anfrage kann jede stimmberechtigte Person dem Gemeinderat eine oder mehrere Fragen stellen. Die Frage muss schriftlich erfolgen und eine Angelegenheit der Gemeinde betreffen. Es sind auch Fragen über die Behörden oder die Verwaltung möglich. Zum Beispiel:
«Wie stellt die Gemeinde die Wasserversorgung in sehr heissen Sommern sicher?»
Grundsätzlich muss der Gemeindevorstand die gestellte Frage beantworten, dabei aber schützenswerte Interessen von Privaten sowie das Amtsgeheimnis beachten. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der nächsten Gemeindeversammlung, wenn sie zehn Arbeitstage vorher eingeht. In dem Fall beantwortet der Gemeindevorstand sie zudem gegenüber der anfragenden Person spätestens einen Tag vor der Gemeindeversammlung schriftlich. In der Gemeindeversammlung gibt der Gemeindevorstand die Anfrage und die Antwort bekannt. Die anfragende Person hat das Recht, in der Gemeindeversammlung zur Antwort des Gemeindevorstandes Stellung zu nehmen. Schliesslich kann die Gemeindeversammlung beschliessen, dass darüber diskutiert wird. Mehr erfahren Sie unter: https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen/initiativen-referenden-anfragerecht.html #-1974477254
Einzelinitiative in der Gemeinde:
In Versammlungsgemeinden kann eine einzelne stimmberechtigte Person eine Einzelinitiative einreichen. Sie kann damit im Alleingang erreichen, dass über ihr Anliegen in der Gemeindeversammlung oder an der Urne abgestimmt wird. Ein Einzelinitiant oder eine Einzelinitiantin muss dazu keine Unterschriftensammlung durchführen. Wird die Initiative dennoch mehrfach unterzeichnet, kann ihr das aus politischer Sicht aber mehr Gewicht verleihen. Mehr erfahren Sie unter: https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen/initiativen-referenden-anfragerecht.html #-1974477254