21/05/2026
Der HEV Kanton Solothurn begrüsst, dass der Regierungsrat mit einer umfassenden Steuerstrategie für den Kanton in die Zukunft gehen will. Er ist überzeugt, dass die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons gesteigert werden muss. Die Versprechungen der Regierung, wonach der Mittelstand und insbesondere die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von der Strategie profitieren werden, werden einer kritischen Prüfung durch den bedeutenden Verband standhalten müssen.
Der Solothurner Regierungsrat hat in kurzer Folge bereits zweimal Vernehmlassungen zur Anpassung der Katasterwerte durchgeführt. Beide Male hat sich der HEV Kanton Solothurn kritisch geäussert. Zudem hat das Solothurner Stimmvolk entsprechende Vorlagen bereits zweimal klar verworfen. Der HEV Kanton Solothurn begrüsst deshalb, dass die Regierung nun die Katasterwerte nicht isoliert betrachtet, sondern eingebettet in einen Gesamtrahmen.
Kritisch zur Kenntnis nimmt der Verband, dass die starke Senkung der Einkommenssteuern vorwiegend durch Mehrbelastungen des Grundeigentums gegenfinanziert werden soll. Die Behauptung des Regierungsrats und der zugrunde liegenden Studie, dass die geplanten Entlastungen stärker ins Gewicht fallen, als die Mehrbelastungen, wird im Detail zu prüfen sein. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich mit dem Wegfall des Eigenmietwerts und der Einführung der Individualbesteuerung die Rahmenbedingungen grundlegend verändern werden.
Besonders kritisch beurteilt der Verband die folgenden Punkte. Erstens führt eine buchhalterische Aufwertung des Liegenschaftsbestands zu gravierenden Einbussen im interkantonalen Finanzausgleich. Die Mindereinnahmen dürften sich für den Kanton auf rund 40 Millionen Franken pro Jahr belaufen, wie eine Anfrage des Verbandspräsidenten im Kantonsrat schon vor geraumer Zeit offenlegte (vgl. Kantonsrat, Geschäft K 0237/2023). Das droht, wenn die Strategie langfristig nicht aufgehen sollte, zu Steuererhöhungen für den Mittelstand zu führen. Zweitens haben sich die meisten Personen mit Haus- und Grundeigentum einen Lebenstraum verwirklicht und diesen mit einer Hypothek finanziert. Sie dürfen ebenso wenig bestraft werden, wie betagte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, deren Ergänzungsleistungsanspruch durch die Vermögensaufwertung wegfallen könnte. Der Kanton wird entsprechend aufzeigen müssen, dass diese Befürchtungen nicht zutreffen.
Der HEV Kanton Solothurn wird die konkrete Vorlage im Detail prüfen und erwartet vom Regierungsrat klare Antworten auf die offenen Fragen. Fest steht bereits heute: Eine steuerliche Mehrbelastung des Grundeigentums könnte nur akzeptiert werden, wenn entsprechende Entlastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer mindestens gleichwertig sind, gleichzeitig beschlossen und in Kraft treten werden. Ohne diese Bedingungen wird der Verband eine Vorlage entschieden bekämpfen. Inakzeptabel wäre für den HEV Kanton Solothurn die Möglichkeit der Einführung einer kommunalen Liegenschaftssteuer.
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