HEV Kanton Solothurn

HEV Kanton Solothurn Für Wohneigentum in der Region Der HEV Kanton Solothurn mit seinen rund 22'000 Mitgliedern ist Teil des Hauseigentümerverbandes
Schweiz.

Der Kantonalverband ist Dachorganisation der regionalen Sektionen HEV Region Olten
(Olten, Gösgen, Gäu, Thal), HEV Region Solothurn (Solothurn, Bucheggberg, Wasseramt, Teile Lebern),
HEV Region Grenchen (Grenchen und Umgebung), und HEV Region Dorneck‐Thierstein. Die Sektionen im Kanton Solothurn bieten unter anderem gratis Beratungen für ihre Mitglieder und
führen Veranstaltungen durch. Viermal im

Jahr erscheint das HEV‐Magazin (Kanton Solothurn) mit
Informationen rund um das Hauseigentum im Kanton Solothurn. Der Hauseigentümerverband Schweiz mit den Kantonal‐ und Regionalsektionen vertritt HauseigentümerInnen
und StockwerkeigentümerInnen und ist mit über 340'000 Mitgliedern einer der grössten
Verbände in der Schweiz. Werden Sie jetzt Mitglied

Mehr Bürokratie ohne Mehrwert – deshalb lehnt der HEV Kanton Solothurn die Formularpflicht bei Mietverträgen abDer Regie...
08/04/2026

Mehr Bürokratie ohne Mehrwert – deshalb lehnt der HEV Kanton Solothurn die Formularpflicht bei Mietverträgen ab

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn setzt einen Auftrag des Kantonsrates um und will die Möglichkeit schaffen, im Falle von Wohnungsmangel die sogenannte Formularpflicht einzuführen. Dies würde Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichten, bei Abschluss eines neuen Mietverhältnisses ein amtliches Formular zu verwenden, auf dem insbesondere der Vormietzins sowie die Begründung des neuen Anfangsmietzinses offenzulegen sind.

Der HEV Kanton Solothurn lehnt die Einführung dieser Formularpflicht klar ab. Er hat sich deshalb im Rahmen des offiziellen Vernehmlassungsverfahrens mit einer ausführlichen Stellungnahme gegen die geplante Gesetzesänderung ausgesprochen. In den kommenden Monaten wird das Geschäft in die parlamentarische Beratung im Kantonsrat kommen.

Folgende Punkte hält der HEV Kanton Solothurn in seiner Vernehmlassung fest:
• Keine Notwendigkeit für regulatorische Massnahmen.
• Formularpflicht hat keine preisdämpfende Wirkung.
• Mieterinnen und Mieter sind bereits umfassend geschützt.
• Risiko für formelle Fehler steigt, was zu langwierigen Verfahren führen kann.
• Zunehmende Bürokratisierung schreckt private Eigentümer ab, in den Wohnungsmarkt zu investieren.

👉 Der HEV Kanton Solothurn fordert deshalb statt zusätzlicher Bürokratie den Abbau von Hürden, schnellere Verfahren und eine wohneigentumsfreundliche Politik.

Die vollständige Stellungnahme des HEV zur Vernehmlassung finden Sie hier:
https://www.hev-so.ch/verband/aktuelles/vernehmlassungen

Den detaillierten Artikel dazu lesen Sie in der aktuellen März-Ausgabe des HEV-Magazins (Seite 6): https://hev-magazin-so.ch/index.php/startseite/onlineausgabe

Thomas Fürst, Geschäftsführer HEV Kanton Solothurn, eröffnete am Donnerstag, 19. März 2026, mit seiner Rede die Eigenhei...
20/03/2026

Thomas Fürst, Geschäftsführer HEV Kanton Solothurn, eröffnete am Donnerstag, 19. März 2026, mit seiner Rede die Eigenheim Messe Solothurn. Zu den Ehrengästen gehörte auch Regierungsrätin Sibylle Jeker.

Noch bis am Sonntag, 22. März 2026, ist die Messe auf dem Attisholz-Areal in Riedholz/Solothurn geöffnet.

👉 Am HEV-Stand am Glücksrad drehen und eine Reise nach London gewinnen.

Foto von links: Thomas Fürst (Geschäftsführer HEV Kanton Solothurn), Christoph Geiser (Präsident HEV Region Solothurn), Sibylle Jeker (Regierungsrätin), Martin Sterki (Vorstand HEV Region Solothurn)

Thomas Fürst Sibylle Jeker

Die Frühlingsausgabe des HEV-Magazins ist in diesen Tagen erschienen. Darin findet sich ein Coupon für einen Gratiseintr...
17/03/2026

Die Frühlingsausgabe des HEV-Magazins ist in diesen Tagen erschienen. Darin findet sich ein Coupon für einen Gratiseintritt zur Eigenheim Messe Solothurn.

Weitere spannende Themen im neuen HEV-Magazin:

• Eigenheim Messe Solothurn: Interview | Coupon für Gratiseintritt
• Formularpflicht bei Mietverträgen?
• Wohneigentum im Konkubinat
• Spezielle Häuser: Das Bill-Haus in Grenchen
• Topfpflanzen: Ein Hauch Dolce Vita
• Vorschau auf Jahresversammlungen der Sektionen
• Praxis: Natürlich Holz, Dachsanierung mit System, Wellnessoase im Garten, usw.

🏡 Noch nicht HEV-Mitglied? Es gibt dafür viele gute Gründe und Vorteile:

• Dienstleistungen (u.a. kostenlose Rechtsberatung)
• Publikationen (HEV-Magazin Kanton Solothurn, Der Schweizerische Hauseigentümer)
• Vergünstigungen (u.a. Zurich Versicherungen, ImmoScout24, div. Zeitungsabos)
• HEV-Hypotheken (u.a. gratis Versicherung gegen Erdbeben)
• Hilfreiche Praxiskurse (u.a. Liegenschaftsverwaltung, Stockwerkeigentum)
• Aktive Vorstandsmitglieder (setzen sich u.a. im Kantonsrat für die Hauseigentümer/innen ein)

👉 Eine Reise nach London gewinnen: Ganz einfach an der Eigenheim Messe Solothurn am Glücksrad drehen. (19. bis 22. März 2026, HEV-Stand 2.17)

14/03/2026

Dörfs es bitzeli meh si? Anfang 2026 traten allein auf Bundesebene ganze 448 Erlasse und Erlassänderungen in Kraft! Im Vorwort des neuen Magazins des HEV Kanton Solothurn rede ich über Buchstaben und Paragraphen in Bleiwüsten von Texten, in denen wir uns zunehmend verlieren.

https://hev-magazin-so.ch/
HEV Schweiz

Fakt 8 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»Wann kommt die Abschaffung?Die Abschaffung...
19/02/2026

Fakt 8 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»
Wann kommt die Abschaffung?

Die Abschaffung des Eigenmietwertes erfolgt frühestens ab dem Steuerjahr 2028. Bis dahin bleibt alles beim Alten:
Der Eigenmietwert wird weiterhin besteuert, Unterhaltskosten sind abzugsfähig und auch der Schuldzinsabzug gilt uneingeschränkt.

Erst nach Abschluss der laufenden Arbeiten von Bund und Kantonen setzt der Bundesrat den Systemwechsel auf ein noch offenes Datum in Kraft. Bis dahin können auch energetische Sanierungen weiterhin steuerlich geltend gemacht und über mehrere Jahre verteilt werden.

👉 Alle 8 Fakten gibt es auf unserer Homepage zu lesen: https://www.hev-so.ch/news/detail/News/nach-dem-eigenmietwert-welche-abzuege-bleiben-wirklich

Fakt 7 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»VermögenssteuerKein Einfluss auf die Vermö...
17/02/2026

Fakt 7 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»
Vermögenssteuer

Kein Einfluss auf die Vermögenssteuer.

Die Abschaffung des Eigenmietwertes betrifft ausschliesslich die Einkommensteuer. Hypotheken und Schulden können weiterhin bei der Vermögenssteuer in Abzug gebracht werden – auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Hier ändert sich nichts.

👉 Alle 8 Fakten gibt es auf unserer Homepage zu lesen: https://www.hev-so.ch/news/detail/News/nach-dem-eigenmietwert-welche-abzuege-bleiben-wirklich

Fakt 6 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»Der Erneuerungsfonds nach dem Eigenmietwer...
12/02/2026

Fakt 6 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»
Der Erneuerungsfonds nach dem Eigenmietwert

Der Erneuerungsfonds bleibt, der Abzug nicht.

Einlagen in den Erneuerungsfonds sind bei selbstgenutztem Wohneigentum nur noch bis zur Umsetzung der Reform abzugsfähig. Danach entfällt der Abzug konsequent mit dem Eigenmietwert.

Bereits angesparte Mittel bleiben bestehen und können später steuerfrei eingesetzt werden.

👉 Alle 8 Fakten gibt es auf unserer Homepage zu lesen: https://www.hev-so.ch/news/detail/News/nach-dem-eigenmietwert-welche-abzuege-bleiben-wirklich

Fakt 5 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»Gemischte Nutzung von GebäudenBei gemischt...
10/02/2026

Fakt 5 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»
Gemischte Nutzung von Gebäuden

Bei gemischt genutzten Liegenschaften gilt eine klare Trennung: Kosten, die eindeutig einer vermieteten Wohnung zugeordnet werden können, bleiben abzugsfähig. Kosten für die selbstbewohnte Einheit hingegen nicht. Gemeinsame Kosten müssen anteilsmässig aufgeteilt werden, etwa nach Wohnflächen.

Merksatz:
Bei Mischnutzung zählt die Zuordnung – nicht das Gebäude.

👉 Alle 8 Fakten gibt es auf unserer Homepage zu lesen: https://www.hev-so.ch/news/detail/News/nach-dem-eigenmietwert-welche-abzuege-bleiben-wirklich

Fakt 4 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»:Abzug für ErsterwerberWer erstmals selbst...
05/02/2026

Fakt 4 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»:
Abzug für Ersterwerber

Wer erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt, profitiert von einem besonderen Schuldzinsabzug. Dieser ist zeitlich auf zehn Jahre begrenzt und fällt jährlich degressiv aus.

Der Abzug soll den Einstieg ins Wohneigentum erleichtern, ersetzt aber keine dauerhafte Steueroptimierung.

👉 Alle 8 Fakten gibt es auf unserer Homepage zu lesen: https://www.hev-so.ch/news/detail/News/nach-dem-eigenmietwert-welche-abzuege-bleiben-wirklich

Fakt 3 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»:Was ist mit dem Schuldzinsabzug?Schuldzin...
03/02/2026

Fakt 3 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»:

Was ist mit dem Schuldzinsabzug?

Schuldzinsabzug nur noch mit Mietertrag. Nach dem Systemwechsel sind private Schuldzinsen grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig, wenn ausschliesslich selbstgenutztes Wohneigentum besteht.
Der Wegfall des Eigenmietwertes bedeutet zugleich: kein steuerlich relevanter Ertrag, keine Gegenrechnung über Zinsen.

Abzugsfähig bleiben Schuldzinsen nur noch, wenn zusätzlich vermietete Renditeliegenschaften im Privatvermögen gehalten werden.

Die Höhe des Abzugs bemisst sich nach dem Verhältnis zwischen selbstbewohntem und vermietetem Eigentum (sog. quotal-restriktiv).

👉 Alle 8 Fakten gibt es auf unserer Homepage zu lesen: https://www.hev-so.ch/news/detail/News/nach-dem-eigenmietwert-welche-abzuege-bleiben-wirklich

Fakt 2 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»: Abzüge für energetische SanierungenFact ...
29/01/2026

Fakt 2 der 8er-Serie «Nach dem Eigenmietwert: Welche Abzüge bleiben wirklich?»: Abzüge für energetische Sanierungen

Fact 2: Abzüge für energetische Sanierungen
Abzüge für energetische Sanierungen werden bei der direkten Bundessteuer gestrichen. Die Kantone dürfen diese Abzüge jedoch weiterhin zulassen – ob und wie, ist offen. Einheitlichkeit gibt es nicht mehr, im Kanton Solothurn bleiben die Abzüge im Steuergesetz bestehen.

Anders bei denkmalpflegerischen Arbeiten:
Wer gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Massnahmen umsetzt und keine Subventionen erhält, kann diese Kosten weiterhin abziehen. Das gilt auf Bundesebene und – sofern übernommen – auch kantonal.

👉 Alle 8 Fakten gibt es auf unserer Homepage zu lesen: https://www.hev-so.ch/news/detail/News/nach-dem-eigenmietwert-welche-abzuege-bleiben-wirklich

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