02/06/2022
Heute am 02.06.2022 gilt in der Schweiz seit 20 Jahren die Fristenregelung! Das bedeutet, dass Frauen bzw. Menschen mit Gebärmutter bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können. Ein Tag zum Feiern! Denn der Weg zu diesem Gesetz war nicht leicht und auch heute, 20 Jahre später, versuchen Abbruchsgegner*innen noch immer mit aller Macht, das Gesetz zu verschärfen. Statt das Gesetz zu verschärfen, sollten aber die Hürden in Bezug auf die Fristenregelung abgebaut werden.
Wir unterstützen die Forderungen von Sexuelle Gesundheit Schweiz, dass der Schwangerschaftsabbruch als Frage der Gesundheit und nicht mehr als Strafsache behandelt wird. Die Fristenregelung soll somit nicht weiter im Strafgesetzbuch verankert bleiben. Ausserdem braucht es mehr Informationen zum Thema, spezielle Schulungen für das Spitalpersonal und Strukturen, die Betroffene vor Diskriminierung schützen.
Frauen bzw. Menschen mit Gebärmutter sollen selbstbestimmt entscheiden können, ob, wann und unter welchen Umständen sie ein Kind bekommen möchten oder eben nicht. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist ein zentrales Grundrecht von Frauen bzw. Menschen mit Gebärmutter.
Unsere Berater*innen unterstützen schwangere Menschen, die nicht sicher sind, ob sie die Schwangerschaft weiterführen oder abbrechen wollen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Wir bieten neutrale, ergebnisoffene Beratungen an und stehen unter Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenlos und finden auf freiwilliger Basis statt. Bei Bedarf auch mit Übersetzer*innen.