10/08/2022
WALDBRANDGEFAHR
«Die Situation spitzt sich zu»: In Luzerner Wäldern gilt absolutes Feuerverbot – es drohen Bussen bis zu 20'000 Franken.
Diese Regeln gelten im Kanton Luzern:
Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt insbesondere innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Wald.
Aufgrund der Gefahr durch Funkenflug ist das Feuern in sämtlichen unbefestigten Feuerstellen und mit Einweggrills – ungeachtet des Standorts im Freien – auf dem ganzen Kantonsgebiet (einschliesslich Gewässern) verboten.
Erlaubt ist das Grillieren auf Gasgrills sowie das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Holzkohlegrills sowie in fest eingerichteten Cheminées/Feuerstellen/Feuerschalen, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Bei starkem Wind ist wegen der Gefahr von Funkenflug ganz darauf zu verzichten.
Es ist verboten Zi******en, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen (gekauft oder selbstgemacht), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, sind auf dem ganzen Kantonsgebiet (einschliesslich Gewässer) verboten.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit Feuer im Freien sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereitzuhalten.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Waldbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.
Wir appellieren an die Vernunft der Bevölkerung.
Die Bevölkerung solle das Entfachen von Feuer in Waldesnähe unterlassen, bereits Funken eines Grillfeuers könnten Brände verursachen.
Vielen Dank!
Feuerwehr Römerswil
Die Waldbrandgefahr liegt in Luzern bei Stufe 4 (rot). Das Risiko eines Waldbrandes wird somit als gross beurteilt.
Bild: Bundesamt für Umwelt