12/09/2024
Für alle Eltern und Grosseltern:
Für Studierende ohne Erwerbstätigkeit beginnt die AHV-Beitragspflicht am 1. Januar des Jahres, in dem sie 21 Jahre alt werden.
Bitte denkt daran, bei euren Kindern oder Enkel. Eine Beitragslücke in der AHV bedeutet pro Beitragslückenjahr eine lebenslange Reduktion der Rente um 2.3 %. Das sind in 20 Jahren mehr als 15'000 CHF.
Geschlossen werden können Lücken nur in den folgenden 5 Jahren nach entstehen der Lücke (durch Nachbezahlung) oder wenn der/die Jugendliche von 17-20 gearbeitet (Ferienjobs gelten auch) hat. Mit diesen sogenannten 3 Jugendjahren, können Fehljahre ausgeglichen werden.