Stellungnahme zum Bebauungsplan Kernzone Winkel
Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerräte,
Als Einleitung möchten wir nochmals erwähnen, was vorgängig in jeder Einsprache, Mitwirkung oder Verhandlung gesagt oder geschrieben wurde. Die Gemeinde und der Einwohnerrat sollten (in dieser Angelegenheit) eine neutrale Rolle spielen, d. h. das Volksinteresse vertreten, und den Willen der Mehrheit der
Horwer Einwohner respektieren. Dieser Bebauungsplan stösst seit seiner ersten Auflage vom 27. April 2015 auf vehementen Widerstand. Er wurde anlässlich der Abstimmung von der Horwer Bevölkerung abgelehnt. Der Hauptgrund der Ablehnung waren die überdimensionalen Gebäude, konkret Höhe und Volumen der einzelnen Bauten und die Menge an zusätzlichen Anwohnern und deren Fahrzeuge, welche einen enormen Fussabdruck hinterlassen werden. Trotz zahlreicher Einsprachen, Mitwirkungen, dem Dialogprozess mit Vereinen, Verbänden und betroffenen Privatpersonen, und auch der Volksabstimmung wurden leider die Gebäudedimensionen nicht reduziert. Es ist als nähme man die Anliegen der Gegner gar nicht ernst oder will sie entmutigen, denn die Gebäude sind immer noch in den selben Dimensionen geplant, es gibt sogar noch eine Zunahme der Höhe. Die Behauptung im Horwer Blickpunkt (Ausgabe 30. April 2021), der Bebauungsplan sei überarbeitet und die Höhen reduziert worden, ist eine irreführende und täuschende Aussage für die Bevölkerung, denn tatsächlich sind die Höhen der Gebäude im Vergleich zur ersten Auflage jetzt sogar ein respektive zwei Meter höher geplant als ursprünglich, nämlich gilt eine Gesamthöhenkote von 449 m.ü.M. an Stelle von 448 bzw. 447 m.ü.M.. Ferner sind die Gebäude auch so ausgerichtet, dass deren maximale Fläche zur Strasse hin steht. Damit wird den hinteren Anwohnern keine Sicht durch die Freihaltezonen gewährt und der Winkel der beiden Gebäude zueinander erlaubt Passanten praktisch keine Durchsicht. Eine weitere Diskrepanz ist, dass am ausgestellten Modell im Gemeindefoyer (Auflage vom 3.Mai – 1. Juni 2021) keine vorspringenden Balkone, die neu erlaubt wurden, vorhanden sind, eine weitere Täuschung. Nach wie vor stellt sich die Frage der Tiefgarage direkt am Naturschutzgebiet. Eine Tiefgarage ist in diesem Gebiet fragwürdig. Es ist ein sehr risikoreiches Unterfangen, vorallem jetzt wo Überschwemmungen immer häufiger vorkommen und Schäden entstehen, die die Gebäudeversicherung – und damit die Allgemeinheit-zu tragen hat. Es gibt hier im Winkel keine Tiefgarage solchen Ausmasses. Die neue Auflage des Bebauungsplans respektiert die Anliegen der Mitwirkenden und der Bevölkerung nicht. Mit diesem Bebauungsplan wird die Wahrung des historischen Charakters des Ortsteils Winkel nicht respektiert, die projektierten Bauten unterscheiden sich von den Umliegenden in Abmessungen und Bauvolumen, Letzterer verstösst somit gegen Art. 9.1, 9.3, 9.5 und Art. 35 des Bau- und Zonenreglements Horw. Die Kernzone Winkel ist vorwiegend ein Ein/Zweifamilienhausquartier, und Naherholungsgebiet für die ganze Bevölkerung, direkt am See und Naturschutzgebiet. Die bestehenden Bauten sind kleinmassstäblich, in diese sensible Landschaft passen keine Wohnblöcke. Die geplanten massigen Bauten sind eine Verschandelung und Abwertung der Landschaft und des Naturschutzgebietes von nationaler Bedeutung. Es handelt sich hier also nicht um eine massvolle Weiterentwicklung der Kernzone Winkel. Der Impakt eines solchen Projekts auf die ganze Umgebung auf Grund eines 10fachen Anstiegs der Anwohnerzahl auf derselben Fläche direkt am Seeufer, und dem Bau einer Tiefgarage ist gewaltig und wird die Umwelt massiv belasten und chaotischen Verkehr an der kleinen, engen, soeben verkleinerten Strasse verursachen. Auch für Spaziergänger und Schulkinder, die sich hier auf diesem Weg befinden ist es gefährlicher geworden, denn Fahrzeuge sind zum Kreuzen gezwungen aufs Trottoir auszuweichen. Das vorgestellte Projekt hat eine Abwertung der gesamten Kernzone Winkel zur Folge, an Stelle eines Orts der Erholung, der Entspannung, einer Flanierzone für die Horwer Bevölkerung, wird der Ort zur Verkehrs- und Lärmzone, mit diversen Emissionen, direkt vor einem Naturschutzgebiet und Seeufer. Auch wird mit diesem Bebauungsplan der Quartiercharakter verändert, indem die Freigabe für den Bau von Wohnblöcken erteilt wird. So viele neue Anwohner und Fahrzeuge an einer kleinen, engen Seestrasse, in einer Erholungszone, werden ihre Spuren hinterlassen und entsprechen nicht dem Standard dieser Zone. Wr befinden uns hier nicht in einer Stadt oder Dorfmitte. Die Unterzeichnenden wünschen sich kleinmassstäbliche Bauten, die in Form und Stil zum historischen Ortskern Winkel und ins Ortsbild passen, wie es das Bau- und Zonenreglement Horw vorschreibt. Schlussendlich dient dieser Bebauungsplan und die ganze Anstrengung nur einem einzigen Grundeigentümer.