12/06/2026
Jahrelang einzahlen, im Ernstfall leer ausgehen. Damit ist jetzt Schluss. 💪
Gute Neuigkeiten für Gründerinnen und Gründer.
Wer in der Schweiz eine GmbH oder AG gründet, zahlte bisher obligatorisch in die Arbeitslosenversicherung ein, ging im Krisenfall aber leer aus. Das Parlament hat diesen Systemfehler nun korrigiert.
🍎 Was ist neu?
Das Schweizer Parlament hat die ALV-Regelung für Gründer von GmbHs und AGs angepasst. Wer seine beherrschende Stellung im Unternehmen verliert – etwa durch Verkauf von Stimmrechtsanteilen, Ausscheiden aus der Geschäftsführung oder Liquidation der Firma – hat künftig Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
🍎 Was galt bisher?
Gründer, die als Angestellte in ihrer eigenen Firma tätig waren, mussten obligatorisch ALV-Beiträge entrichten, erhielten aber im Krisenfall faktisch keine Leistungen. Als «arbeitgeberähnliche Personen» seien sie nicht wirklich vermittelbar und könnten sich theoretisch selbst wieder einstellen, so die Begründung. Zum unternehmerischen Risiko kam nun noch hinzu, dass im Fall des Scheiterns zusätzliche finanzielle Herausforderungen eintraten.
🍎 Warum ist diese Neuerung wichtig?
Der Entscheid stärkt die Rechtssicherheit, senkt eine psychologische Hürde für den Schritt in die Selbstständigkeit und sendet ein klares Signal: Unternehmertum soll in der Schweiz nicht unnötig erschwert, sondern gleichbehandelt werden.
🔗 Zum Artikel von Simon May: https://www.leaderdigital.ch/news/gruender-zahlen-nicht-laenger-ins-leere-15654.html