14/10/2026
Für das WEF-Jahrestreffen 2027 hat der Kleine Landrat eine Obergrenze für temporäre Bauprojekte von 125 beschlossen. Damit soll das ungebremste Wachstum bei Umnutzungen und temporären Bauprojekten eingedämmt werden. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Bauprojekte erhöht. Insgesamt wurden für das kommende WEF-Jahrestreffen 190 Baugesuche eingereicht, wovon 146 Projekte unter die Kontingentierung fallen. Der Kleine Landrat hat als zuständige Baubehörde alle Bauprojekte geprüft und stellte bei 21 Projekten, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind. Bei diesen Projekten wird keine Baubewilligung erteilt. Es verbleiben 125 Gesuche, denen eine kontingentierte Baubewilligung erteilt wurde.
Mit der Obergrenze und den strengeren Regeln kann die Anzahl der WEF-Bauprojekte also wirksam reduziert werden. Ohne diese Instrumente würden noch mehr temporäre Bauprojekte umgesetzt werden. Zudem können nachhaltige und innovative Projekte gefördert werden. Der Kleine Landrat wird die Situation weiterhin beobachten und behält sich vor, die Obergrenze bei künftigen WEF-Jahrestreffen schrittweise zu senken.