16/06/2026
Was ist eigentlich strafbar?
Menschenhandel ist in der Schweiz verboten.
Wer Menschen zu sexuellen Handlungen, zur Arbeit oder zur Organentnahme zwingt und daraus Profit schlägt, macht sich strafbar.
Auch ausbeuterische Zuhälterei ist strafbar. Niemand darf eine Person dazu zwingen, sich zu prostituieren oder über ihre Arbeitsbedingungen bestimmen.
Menschenhandel kennt keine Grenzen – die Tat bleibt strafbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.
Mach das Thema sichtbar – jede Stimme zählt.
Tel: 0840 212 212
Web: meldestelle.act212.ch