29/08/2025
Cannabisgesetz: Ein Entwurf mit Wirkungspotenzial. 🌱
Die Politik hat die Eckpunkte für ein reguliertes Cannabisgesetz vorgestellt.
Die IG Hanf begrüsst diesen Schritt und wird den Entwurf im Detail analysieren. Unsere Stellungnahme folgt im Rahmen der Vernehmlassung.
Zentrale Eckpunkte des Gesetzes:
🔹Besitz: bis 5 g THC im öffentlichen Raum
🔹Zuhause max. 75 g bzw. 3 Pflanzen pro Erwachsener.
🔹Striktes Abgabeverbot an Minderjährige.
🔹Kein Parallelbetrieb von Anbau und Verkauf.
🔹Klare THC-Höchstwerte für die Produkte (Blüten max. 20 %, Extrakte max. 60 %), keine Zusätze wie Zucker, Aromen, Nikotin oder Alkohol.
🔹Verpackung: neutral, kindersicher, mit Warnhinweisen.
🔹Der Verkauf wird durch die Kantone geregelt.
🔹Gewinne fliessen in Prävention.
🔹Kein Nachtverkauf (22–06 Uhr), max. 5 g THC pro Kauf.
🔹Online-Vertrieb: Zuständigkeit beim Bund (vergibt die Konzession).
🔹Import/Export: nur mit Swissmedic-Bewilligung.
🔹Lenkungsabgabe je nach THC-Gehalt. Rückerstattung über Krankenkassen.
🔹BAG und Kantone überwachen Markt, verpflichtende Rückrufe bei Risiken.
🔹Evaluation nach 5 Jahren. Mit dem klarem Ziel: deutliche Reduktion von Raucherprodukten.
Damit könnte der Schwarzmarkt zurückgedrängt, Konsum sicherer und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
🔗Medienmitteilung und Gesetzestext:
Eine kluge Regulierung schützt Jugendliche, informiert Konsumentinnen und Konsumenten und verdrängt gefährliche Schwarzmarktware.