08/06/2026
🔍 Die Fakten sind klar: Im Asylverfahren werden die Fluchtgründe in jedem einzelnen Fall geprüft. Wer persönlich verfolgt ist, wird als Flüchtling anerkannt und erhält Asyl. Wer vor Krieg, Terror oder Gewalt flüchten musste, erhält über die vorläufige Aufnahme ebenfalls Schutz, bis er oder sie sicher in die Heimat zurückkehren kann.
SVP-Nationalrat Gregor Rutz behauptet gegenüber 20 Minuten trotzdem, man könne über den Asylweg in der Schweiz bleiben, «auch wenn kein Asylgrund vorliegt». Das ist irreführend, denn in der Schweiz bleiben darf nur, wer sich in einem laufenden Verfahren befindet oder einen anerkannten Schutzbedarf hat.
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