Recht auf Wohnen Basel

Recht auf Wohnen Basel Die kantonale Volksinitiative "Recht auf Wohnen" kommt am 10. Juni zur Abstimmung. Damit soll das Grundrecht auf Wohnen in der Verfassung verankert werden.

Der Kern der Initiative:

"§ 11, Abs. 2 Diese Verfassung gewährleistet überdies:
c) dass der Kanton das Recht auf Wohnen anerkennt. Er trifft die zu seiner Sicherung notwendigen Massnahmen, damit Personen, die in Basel-Stadt wohnhaft und angemeldet sind, sich einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum beschaffen können, dessen Mietzins oder Kosten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigt."

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