20/03/2020
“ ROOTs - SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “
V E R E I N S S T A T U T E N Basel, den 23. Januar 2004
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ besteht der Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist politisch und konfessionell ungebunden.
Art. 2 Zweck
Der Verein fördert in der Schweiz den Betrieb “ROOTs Women Center“, einer Ausbildungsstätte für Mädchen und Frauen in Lahore, Pakistan im Armenviertel “Kot Lakhpat“, 210/S Model Town, Lahore, Pakistan.
Art. 3 Verbindungen
Der Verein “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ kann anderen Gruppierungen mit ähnlichen Zielsetzungen als juristische Person bzw. Kollektivmitglied beitreten.
Art. 4 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des laufenden Jahres.
Art. 5 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Art. 6 Mitgliedschaft, Ein- und Austritt
6.1 Der Verein “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ besteht aus Aktivmitgliedern und Fördermitgliedern.
6.2 Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche die Statuten anerkennen und mit ihrer Unterschrift dem Verein “ “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ beitreten.
6.3 Fördermitglieder sind natürliche und Juristische Personen, welche den Fördermitgliedbeitrag zahlen.
6.4 Mitglieder können bei Verstössen gegen die Vereinsinteressen mit Zweidrittelsmehrheit der Generalversammlung ausgeschlossen werden. Fördermitglieder können mit einfachem Mehrheitsentscheid des Vorstandes abgelehnt werden.
6.5 Der Austritt aus dem Verein erfolgt schriftlich zuhanden der Generalversammlung. Mit dem Austritt erlöschen sämtliche Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Art. 7 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht:
seine Stimme bei Wahlen bzw. Abstimmungen über Sachgeschäfte frei abzugeben; jedes Mitglied, ob natürliche oder juristische Person, hat jeweils eine Stimme.
Anträge zuhanden der Generalversammlung zu stellen.
Aktiv in Arbeitsgruppen mitzuwirken.
Art. 8 Finanzierung
Das Einkommen des Vereins “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ setzt sich zusammen aus:
Mitgliederbeiträge in der Höhe von CHF 50.- pro Jahr.
Spenden und anderen Zuwendungen.
Erträgen aus Engagement und Anlässen.
Beiträgen von Aktiv- und Fördermitgliedern.
Art. 9 Organisation
Die Organe des Vereins “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ bestehen aus:
der Generalversammlung aller Mitglieder.
Dem Vorstand.
9.1 Generalversammlung (GV)
Die GV findet als Jahresversammlung mindestens einmal im Jahr statt.
Weitere bzw. Ausserordentliche GV's werden auf Begehren von wenigstens acht Aktivmitgliedern oder der Mehrheit des Vorstandes einberufen. Die Einladung erfolgt wenigstens 6 Wochen zum voraus.
Anträge sind wenigstens 14 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die GV ist in jedem Fall beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr; Statutenänderungen und der Ausschluss von Mitgliedern benötigen das Zweidrittelsmehr.
Aufgaben der Jahresgeneralversammlung:
wählt Mitglieder und stellt Anträge zuhanden der Arbeitsgruppen und des Vorstandes.
behandelt Sachgeschäfte und inhaltliche Fragen.
Behandelt als oberstes Organ des Vereins “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ die Vereinsgeschäfte gemäss ZGB Art. 60 ff:
Protokoll der vorjährigen Jahresversammlung.
Jahresbericht.
Kassen- und Revisionsbericht.
Wahlen (Vorstand, Kontrollstelle).
Festsetzung des Jahresbetrags.
Jahresprogramm.
Anträge.
Diverses.
9.2 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei von der Generalverammlung gewählten Mitgliedern.
Er nimmt die Geschäfte des Vereins “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ wahr und vertritt den Verein
“ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ nach aussen und nach innen. Er erarbeitet einen Vertrag mit der pakistanischen Partnerorganisation zwecks Regelung der Zusammenarbeit mit “ROOTs Women Center“, Lahore.
Art.10 Revision
Zwei Revisoren/Innen werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung gewählt.
Sie prüfen Kassenbericht und Jahresrechnung und legen zuhanden der Jahresgeneralversammlung einen Revisorenbericht vor.
Art. 11 Auflösung des Vereins und Verbleib des Vermögens
Die Jahresgeneralversammlung kann den Verein “ ROOTs – SWISS PROJECT FOR WOMEN IN PAKISTAN “ mit Zweidrittelmehrheit auflösen. Das Vereinsvermögen wird auf mehrere, gleichen Zwecken dienende Organisationen überwiesen.
Art. 12 Schlussbestimmung
Diese Statuten wurden durch die Gründungsversammlung vom 23. Januar 2004 angenommen und treten ab sofort in Kraft.
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