Phönix

Phönix NRO Kinderrechtsorganisation
Das Gewaltschutzhaus in der DG, Belgiens
Neubeginn für Kinder und Famil ( NRO ) in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Die Phönix V.o.G

Wir die Phönix V.o.G, sind eine Kinder- Menschenrechtsorganisation. Unser Gewaltschutzhaus, steht für Jugendamtsopfer und selbstverständlich Kindern, Eltern und Kindern offen, die auf Grund von Trennung oder Gewalt Schutz bedürfen. Wir arbeiten NICHT mit dem deutschen Jugendamt oder Justiz zusammen ! Wir sind legendlich der belgischen Justiz und Behörden gegenüber verpflichtet. D

ie Phönix V.o.G ist aus gutem Grund eine belgische Organisation, wir arbeiten legendlich mit den belgischen Behörden und Justiz zusammen. Wie allen bekannt sein sollte, ist das belgische Jugendrecht / Familienrecht, bzw. dessen tatsächliche Umsetzung, inzwischen ein Weltweites Vorbild, bezüglich des Wohls des Kindes. Auch wenn es in Belgien einen anderen Namen hat, wird hier üblicher Weise das „ Cochem Modell „ umgesetzt. Der Komplette Entzug des Sorgerechts ist nur in wirklichen Extremfällen zulässig, ebenso wie der Umgangsausschluss bzw. Umgangsverbot, auch dieser ist nur in extrem Fällen zulässig. Wir Arbeiten nicht für oder zum Wohl der Eltern, wir Arbeiten ohne Ausnahme zum Wohl und Willen des Kindes. Das Wohl und unbeeinflusste Wille des Kindes hat für uns höchste Priorität.

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Rechtliches

Nach den Artikeln, der allgemeinen Bestimmungen für Satzungen einer V.o.G,

Kapitel I
Artikel 1
- Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht = V.o.G. Artikel 2
- Gerichtsbezirk Eupen ( Belgien )

Kapitel II
Artikel 12
- Haften Mitglieder nicht für Verbindlichkeiten der Vereinigung. Kapitel V
Artikel 21
- ........ , der Verwaltungsrat besteht aus min. 3 Personen. ( in unserem Fall aus 3 Personen )

Artikel 30
- …….. , unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der persönlichen Haftung.

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Interne Bestimmungen

Kapitel I
§ 1
- Unterbringungen im Gewaltschutzhaus der Phönix V.o.G., sind einstimmig vom Vorstand zuzustimmen.
§ 2
- Der Unterzubringende, verpflichtet sich schriftlich zu Verschwiegenheit, bzw. Geheimhaltung des Standortes sowie Identität der Mitarbeiter des Phönix V.o.G. Gewaltschutzhauses.
§ 3
- Jegliche Veröffentlichung von durch die Phönix erstellten Schriften, sowie Fotos vom Schutzhaus, etc. unterliegen der schriftlichen Genehmigung der Phönix V.o.G.
§ 3a
- Logo und Banner unterliegen dem Copyright der Phönix V.o.G., jegliche Nutzung obliegt der schriftlichen Genehmigung durch die Phönix V.o.G.

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Kapitel II
§ 4
Wir leisten legendlich Hilfe zur Selbsthilfe,
- Ergo, jeder Hilfesuchende verpflichtet sich aktiv im Gewaltschutzhaus mit zu Arbeiten. ( Putzen, Gartenarbeit, etc. )
- Jeder Hilfesuchende muss sich selber mit Lebensnotwendigen Artikeln versorgen.
§ 4a
- Finanzielle Hilfe durch die Phönix V.o.G. ist ausgeschlossen.

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Kapitel III
§ 5
- Folgende Dokumente müssen bei uns vorgelegt werden. o Identitätscarte oder Reisepass
o Geburtsurkunde
o Heirats- / Scheidungsurkunde ( falls vorhanden )
o Sorgerechts- Umgangsbeschluss ( falls vorhanden )
o Schulzeugnisse der Kinder
o Impfausweise der Kinder
o Krankenversicherungs- Nachweis
o Kredit / Bankkarten
o Kontakt Daten zu Anwalt, Kinderarzt, Verwandten etc..
§ 5a
- Sämtliche Belege / Beweise, die das unrechtmäßige Vorgehen des Jugendamtes und Familien Justiz Belegen.

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Kapitel IIII
§ 6
- Haustiere können leider nicht mitgebracht werden. Erläuterung

Wir sind zwar eine NRO, sind jedoch auch an innerstaatliche Gesetze gebunden. Da wir mit den hiesigen Behörden kooperieren, sind einige Dokumente unerlässlich. Ebenso müssen wir den dringenden Verdacht gegen das Jugendamt und deutsche Familien Justiz bei der hiesigen Justiz belegen können. Um so einen Schutz nach dem HKÜ und UN-Kinderrechte erwirken zu können. Fakt ist, mit den vorgenannten Gesetzen hat die hiesige Justiz ggf. die Möglichkeit, einer Rückführung der Kinder nach Deutschland zu wiedersprechen. Bis zur rechtlichen Klärung, ist ein Kontakt zu Verwandten und Bekannten, zu Eurem Schutz nicht möglich. Unmittelbar vor Abreise ist es ratsam Eure Handys an Vertrauens Personen abzugeben, ein Mitführen der Handys zu uns ist nicht gegeben. Ggf. ist Euer Fahrzeug vor Abreise auf GPS Sender zu untersuchen. ( solltet Ihr einen Sender der Polizei Finden ? Schucht Euch einen LKW aus Osteuropäischen Ländern und Heftet diesen nicht sichtbar dort an. )

Bei weiterer Anreise ist es Sinnvoll, bei Tanks Stopps oder Rast nicht mit der Bankkarte zu zahlen, sondern Bar. Es dürfen keinerlei Informationen an dritte gegeben werden, wo Ihr hinfahrt. Nicht einmal die Richtung oder das Land. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die deutschen Cops ggf. alles versuchen um Euch zu stoppen bzw. zu Finden.
- Handyortung
- Bankkarten werden überwacht
- Krankenversicherungskarten werden überwacht
- GPS Sender am PKW
- Mails werden überwacht und geortet
- Payback Karten werden überwacht

usw., etc., und und und ! Alles schon vielfach vorgekommen. Bzw. benötigen wir Eure Fahrzeug Beschreibung und Kennzeichen.

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Persönliche Anmerkung
Als ehemaliger deutscher Privatdetektiv, der leider allzu oft mit der deutschen StAW und Polizei zusammengearbeitet hat, kenne ich sämtliche Tricks und Vorgehensweisen der deutsche Cops,
kann diese daher Einschätzen, bzw. austricksen und unterwandern.

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Rechte der Kinder,
- sind laut Leitlinie 1 der VN Erklärung ! " Menschenrechte "

Phönix Mitarbeiter sind:
„ Menschenrechtsverteidiger „
- nach der Leitlinie des Artikel 1 der VN- Erklärung, Punkt11, sowie Anhang II der Anlage zur ANLAGE, Punkt 5. Laut dieser Erklärung, stehen Menschenrechts- Verteidiger, unter einen besonderen Schutz der Vereinten Nationen und können nur bedingt für ihr Handeln, " im Rahmen der Genfer Konvention " Haftbar gemacht werden ! Der Vorstand

20/07/2025

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