06/02/2026
Heute, am 6. Februar, dem Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C), möchten wir auf eine wichtige aktuelle rechtliche Entwicklung aufmerksam machen:
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer kürzlichen Entscheidung zur weiblichen Genitalverstümmelung klargestellt: Jede Form von FGM/C stellt eine asylrelevante Verfolgung dar.
Besonders freut es uns, dass der Blogartikel zur Asylrelevanz von FGM/C in der Begründung des VwGH aufgegriffen wurde. Der Beitrag ist im Rahmen eines von der österreichweiten FGM/C-Koordinationsstelle initiierten Projekts in Kooperation mit Studierenden der Refugee Law Clinic Wien entstanden.
Gerade an diesem Tag wollen wir uns erinnern, warum die kritische Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen so wichtig ist: Juristische Analysen und solidarisches Engagement können maßgeblich dazu beitragen, rechtliche Standards weiterzuentwickeln und individuelle Lebenssituationen von Betroffenen zu verbessern.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Arbeit einen Beitrag zur wichtigen Tätigkeit der FGM/C-Koordinationsstelle leisten konnten:
https://fgm-koordinationsstelle.at/
Die Entscheidung des VwGH findet ihr hier:
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/ra2025180070.html
Den vollständigen Blogartikel zur Asylrelevanz von FGM/C findet ihr hier:
https://www.blogasyl.at/2025/01/fgm-c-als-asylgrund-ausgewaehlte-aspekte-einer-analyse-der-rechtsprechung-des-bvwg/