29/04/2026
Die Gebäudehülle wird immer dichter? Stimmt zumindest baurechtlich nicht ganz. Die Forderung bei Differenzdruckmessung (Blowerdoor) maximal 3 Luftwechsel (mit Lüftung 1,5) pro Stunde bei Prüfdruck (Windstärke 3-4, 50 Pascal) über Leckagen zu verlieren ist offenbar älter als der schlecht informierte Luftdichtheitsprüfer vom "Ingenieurbüro Andreas Enzinger". Schon seit der DIN 4108-7 aus dem Jahr 1996 gibt diesbezügliche Vorgaben um warme Raumluft winterlich nicht über Leckagen zu verlieren. 2007 wurde der Wert über die österreichische OIB-Richtlinie 6 übernommen. (Baurecht!)
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Vermutlich haben viele immer noch nicht verstanden, worum es bei dieser Lüftungswärmeverlustzahlt geht. Nämlich darum Heizenergie nicht durch Löcher und Ritzen in der Gebäudehülle zu verlieren. Analog zu Transmissionswärmeverlusten, also der Dicke der Wärmedämmung, sind Wärmeverluste weitgehend zu reduzieren. Aber tatsächlich schläft der Gesetzgeber seit langem. Entgegen der öffentlichen Meinung, ändert sich seit Jahren weder an den Vorgaben zur Lüftungswärmeverlustzahl, noch an den Dämmdicken (U-Wert) etwas. Was soviel bedeutet wie: Wer sich an gesetzliche Vorgaben zum Wärmeschutz hält, der baut sich einen Totalschaden, oder zumindest eine Energieschleuder.
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Gut gebaute Häuser schaffen Lüftungswärmeverlustzahlen von weit unter 1,0 (Vorgabe 3,0). Bei einem 100m2 Haus mit 6m Höhe (Decken werden abgezogen) vom Fußboden bis zum Dach wären das grob gerechnet 600 m3 Raumluftvolumen. n50/h1 von 1,0 bedeutet somit, dass das Gebäude 600 m3 Heizluft über die Gebäudehülle verliert, PRO STUNDE! Das ist schon viel, und die eigentliche Frage ist die, wo dabei bauschädliche Leckagen vorliegen. Der Gesetzgeber würde 1800 m3, und damit salopp formuliert ein Vogelhaus zulassen!) Wenn es nicht um Förderungen und den Nachweis mittels Blowerdoor geht, dann ist einzig und alleine die Leckageortung wichtig. Leckagen zwischen Fensterflügel und Rahmen sind i.d.Regel nicht bauschädlich. Wasser kann außen ablaufen. Leckagen in den Dachstuhl, oder die Ziegelaußenwand mit Wärmedämmung sind fast immer als bauschädlich zu beurteilen. Detto Elektroinstallationen, die entlang u.a. der ÖVE RL R7 luftdicht auszuführen sind.
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Dass ein Prüfer vom Büro Enzinger das anders sieht ist seltsam. Er wollte eine Leckageortung erst vornehmen, wenn der Wert von 3,0 überschritten ist. (!) Nach Intervention hat er dann aber nachgegeben und doch nach Leckagen gesucht. Mit dem Handrücken! Schlussendlich aber auch mit einem Thermoanemometer. (Misst Luftgeschwindigkeiten) Womit eine Lecksuche nicht nur sehr mühsam, sondern praktisch unmöglich ist. Strömungsprüfröhrchen, oder Rauchgeräte hatte er nicht mit. Er schloss die Begehung mit dem Erkennen von 2 Undichtheiten ab. Woher die gemessenen rund 300 m3 Leckvolumen stammen, konnte er nicht beantworten.
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Der Kunde reklamierte die Messung als falsch und kam es zu einer Wiederholungsprüfung. Diesmal mit einem Nebelgerät. Das Ergebnis: Zahlreiche Undichtheiten an der Dampfbremse, den Elektroinstallationen und auch an Sanitärinstallationen. Einige davon würden mit höchster Wahrscheinlichkeit zu schweren Kondensatschäden (Pilzbefall) am Dachstuhl führen. Das Büro Enzinger hat mutmaßlich bereits hunderte Blowerdoor-Messungen vorgenommen, lt. Angaben überwiegend für Fertigteilhäuser. Woher kommt die Annahme, dass eine Leckortung erst bei Überschreitung der Werte Sinn macht? Schlamperei? Für Fertighausanbieter ist es natürlich vorteilhaft, wenn ein Prüfer nicht auf Leckagesuche geht, im Gegenteil jede Gebäudehülle als "in Ordnung" bezeichnet, obwohl bauschädliche Leckagen und in Folge holzzerstörender Pilzbefall und Schimmelpilze die Folge sein können! Jedenfalls konnte der Prüfer die OIB-Richtlinie 6 nicht nennen, er ging auch davon aus, dass er keine Leckortung machen muss. (Erst über dem Grenzwert)
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Tatsächlich gibt es auch schwere Schäden bei niedrigen Werten. Ein Beispiel aus der Praxis bezieht sich auf ein Passivhaus, n50 maximal 0,6/h1 gefordert. Errreicht: 0,22! Ein maximal guter Wert mit nur noch rund 130m3 Leckageluftvolumen. Ein Prüfer (nicht der von Enzinger) bestätigte die gute Ausführung und ging. 5 Jahre später ist das Flachdach an einer Stelle vermorscht und eingebrochen. Eben weil geschätzt 20 m3 von dieser Leckluft über eine Ecke unter dem Flachdach aufgetreten sind. Die wirken von cirka Oktober bis März auf die Warmdachkonstruktion ein. 6 Monate Nässe im Dach!
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Damit spielt das Büro Enzinger nicht mit dem Feuer, sondern mit Wasser. Auch seltsam: Enzinger führt auf seiner Preisliste die seit 2016 nicht mehr geltende ÖNORM EN 13829 an. Aber auch die Prüfnorm EN ISO 9972 an. Darin heißt es:
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Die gesamte Gebäudehülle ist immer nahe der höchsten Druckdifferenz, die bei der Prüfung verwendet wird, auf große Lecks und auf das Versagen provisorisch abgedichteter Öffnungen zu prüfen. Werden solche Lecks entdeckt, sind sie ausführlich zu beschreiben.
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Dazu auch die OIB-Richtlinie 6, Ziffer 4.6:
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Anforderungen zur Vermeidung von schadensbildender Kondensation und dem Risiko zur Schimmelbildung Bei Neubau und Renovierung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sind in Abhängigkeit von deren Nutzung (nutzungsprofil-spezifische Feuchteproduktion) schadensbildende Kondensation an der inneren Bauteiloberfläche, schadensbildende Kondensation im Inneren von Bauteilen und das Risiko zur Schimmelbildung an der inneren Bauteiloberfläche zu vermeiden (gemäß ÖNORM B 8110-2).
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Die dem zugrundeliegende ÖNORM B 8110-2 schreibt deutlich, dass im Rahmen einer „allfälligen Blowerdoormessung“,
eine Leckortung durchzuführen ist. Derartige Leckortungen und in Folge auch die Beurteilung von „bauschädlich“ oder nicht,
obliegt dem Sachverständiger. Es gibt dazu zwar genügend Literatur, aber zur Interpretation sind weder die OIB-RL 6,
noch die Prüfnorm heranzuziehen:
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Wärmeschutz im Hochbau ÖNORM B 8110-2 Ausgabe: 2020-01-01 Teil 2: Wasserdampfdiffusion, -konvektion und Kondensationsschutz:
Bauliche Folgeschäden durch übermäßige Wasserdampfkondensation im Inneren von Bauteilen und erhebliche bauphysikalische Mängel infolge Wasserdampfkondensation an der Oberfläche von Bau teilen mit der dadurch geförderten Schimmelpilzbildung sind aus der Alltagspraxis gut bekannt. Zur Vermeidung der damit verbundenen Funktionsminderung von Gebäuden und der Folge- und/oder Sanierungskosten gibt diese ÖNORM
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6 Methodik der Nachweisführung
Der Aufbau des Bauteils ist so bemessen, dass an der raumseitigen Oberfläche die Bedingungen zur Vermeidung von schadensverursachender Kondenswasserbildung und im Hinblick auf das Risiko von Schimmelbildung erfüllt sind.
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7.1 Allgemeines
Damit in der Praxis eine schadensverursachende Kondensation vermieden wird, sind Maßnahmen zu planen und auszuführen, die den Transport von flüssigem Wasser (z. B. Regenwasser oder Baufeuchte) und den Wasserdampftransport durch Diffusion und Konvektion so beeinflussen, dass Feuchtegehalte, die zu Schäden führen, mit ausreichender Sicherheit vermieden werden. Damit das Risiko eines Schadens in der Planung eingeschätzt werden kann, sind Annahmen zur Bauausführung und zur Nutzung von Bauteilen erforderlich. Im Rahmen dieser ÖNORM können daher nur Bauteile beurteilt werden, bei denen in der Ausführung und Nutzung die nachfolgend angeführten Annahmen erfüllt sind. a) Die Bauteile sind luftdicht und winddicht ausgeführt. Dies bedeutet, dass bei einer Sichtprüfung (Augenschein) keine Leckagen in den Schichten, die die Luftdichtheit bzw. Winddichtheit sichern, zu sehen sind. Im Rahmen einer Leckagensuche während einer allfälligen Prüfung der Luftdurchlässigkeit gemäß ÖNORM B 9972 dürfen keine Leckagen gefunden werden, die ein schadensverursachendes Eindringen von Luft in das Innere eines Bauteils ermöglichen.
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Auch seitens Bauträger wird immer wieder behauptet, dass gefundene Leckagen in Ordnung sind, solange die maximalen Lüftungswärmeverlustzahlen eingehalten werden. Das ist aber blanker Unsinn und kann einem Bauträger dieses Unwissen durchaus zugestanden werden. Ein Blowerdoor-Prüfer ist aber im weiteren Sinne auch Sachverständiger, und damit der Stein in der Brandung. Manchmal aber nur ein Kieselstein, der bei starker Strömung rasch verschwindet...