28/08/2025
Deutschland - zur Aktuellen Debatte um Medizinalcannabis
Die jüngsten Äußerungen des Drogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU), die Abschaffung der Verschreibungsfähigkeit von medizinischen Cannabisblüten ernsthaft in Betracht zu ziehen, sind nicht nur fachlich absurd, sondern auch politisch verantwortungslos und moralisch verwerflich.
Ausgangspunkt
Vor 2017 konnten schwerkranke Patient:innen Cannabisblüten nur über Ausnahmegenehmigungen des BfArM beziehen – oder sie klagten sich den Eigenanbau vor Gericht ein.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte im Frühjahr 2016 (Urteil: 6 C 64.14) fest, dass Patientinnen im äußersten Notfall ein Grundrecht auf Eigenanbau haben können, wenn keine adäquate Versorgung gewährleistet ist.
Das Urteil war ein Dammbruch: Ohne gesetzliche Neuregelung hätten künftig viele Patient:innen Cannabis selbst anbauen dürfen – rechtlich gedeckt.
Politische Reaktion
Die damalige Bundesregierung (CDU/CSU + SPD) wollte um jeden Preis verhindern, dass es zu einem legalen Patienten-Eigenanbau kommt.
Das am 10. März 2017 in Kraft getretene Gesetz regelte zwar die Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten und richtete die Cannabis-Agentur beim BfArM ein – aber der entscheidende Punkt war die Sperre für den Eigenanbau.
Das Gesetz war also in zweierlei Hinsicht ein „Kompromiss“:
Patient:innen bekamen Zugang über Apotheken (angeblich Erleichterung).
Im Gegenzug wurde der Eigenanbau kategorisch ausgeschlossen – die laufenden Genehmigungsverfahren wurden eingestellt.
Faktische Folgen
Für viele Betroffene verschlechterte sich die Situation zunächst deutlich:
Kostenexplosion: Apothekenpreise für Blüten lagen bis zu 20-fach über Eigenanbau-Kosten.
Genehmigungsbarrieren: Krankenkassen lehnten massenhaft Erstattungsanträge ab (2017/18 fast 40 % Ablehnungen).
Rechtsunsicherheit: Patieninnen, die sich zuvor erfolgreich Eigenanbau eingeklagt hatten, verloren diese Möglichkeit.
Das 2017er Gesetz war kein großzügiger Patientenschutz, sondern ein staatliches Kontroll- und Verhinderungsgesetz. Es sollte das „Einfallstor Eigenanbau“ schließen und die Versorgung ausschließlich über das Apothekenmonopol sicherstellen.
Politisch motiviert war es vor allem von CDU/CSU, die jede Form von Selbstbestimmung beim Cannabis fürchteten. Die SPD stimmte zu, um „Rechtssicherheit“ zu schaffen.
Juristisch gesehen war es eine Abwehrreaktion gegen die Rechtsprechung, keine echte Gesundheitsreform.
Chronologie der Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten
2017: Die Verschreibungsfähigkeit von Cannabis als Medizin wurde eingeführt – maßgeblich auf Druck der Rechtsprechung und als Reaktion auf Klagen schwerstkranker Menschen, nicht aus eigenem Gestaltungswillen der GroKo. Das Bundesverwaltungsgericht hatte klargestellt, dass der Staat Patient:innen nicht schutzlos lassen darf, wenn keine wirksamen Alternativen vorhanden sind. Das Gesetz war also eine Pflichtreaktion.
Das Gesetz von 2017 wurde oft als „Befreiungsschlag“ verkauft – tatsächlich war es ein staatlicher Zugriff, der Eigenanbau unterband und Patient:innen in ein überteuertes, restriktives System zwang. In diesem Sinn kann man durchaus von einem „Verhinderungsgesetz“ gegen den Eigenanbau sprechen.
2023/24: Die CDU/CSU versuchte, sich in der Opposition durch einen eigenen Entwurf zum Medizinalcannabis zu profilieren, um den Eindruck einer patientenorientierten Haltung zu erzeugen – während sie gleichzeitig die Freigabe für den Freizeitgebrauch vehement bekämpfte. Ein strategischer Balanceakt, mit dem sie sich moralisch überlegen darstellen wollte.
2024: Mit dem KCanG wurden die Verschreibungsregeln tatsächlich vereinfacht. Damit setzte die Ampel wesentliche Verbesserungen um, die sogar über das hinausgingen, was die Union zuvor vorgeschlagen hatte.
Kritik an Streeck / CDU-Position
Die aktuelle Haltung der CDU/CSU – vor allem vertreten durch den Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU) – ist nicht nur widersprüchlich und wissenschaftsfern, sondern auch ethisch zutiefst verwerflich.
In der Presse forderte Streeck ausdrücklich ein Verbot der Verschreibung von Cannabisblüten. Er behauptete, Blüten würden häufig für Freizeitkonsum missbraucht, seien schlecht dosierbar und gesundheitlich problematisch – und verlangte stattdessen Kapseln oder Tropfen als Alternativen.
Unterstützt wird er dabei von der aktuellen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie kündigte in mehreren Interviews an, die Regeln deutlich verschärfen zu wollen. So soll der Versand von medizinischem Cannabis über Online-Apotheken verboten werden; Verschreibungen sollen nur noch nach persönlichen Arztkontakten vor Ort möglich sein. Warken erklärte dazu wörtlich, „der starke Anstieg an Verschreibungen gibt mir sehr zu denken“ – und stellte dies als Rechtfertigung für eine restriktivere Politik dar.
Diese Linie ist in mehrfacher Hinsicht skandalös:
Ignoranz gegenüber Studienlage: Die Evidenz zur Wirksamkeit von Cannabisblüten bei chronischen Schmerzen, Spastik oder Chemotherapie-Übelkeit ist eindeutig. Ein Verbot widerspricht der wissenschaftlichen Evidenz.
Rückschritt hinter 2017: Eine Abschaffung der Verschreibungsfähigkeit würde Deutschland wieder in eine prä-2017-Situation zurückwerfen – also genau jene Zustände, die Gerichte bereits als menschenunwürdig kritisiert haben.
Patientenrechte: Sollte dieser Kurs Realität werden, sind Massenklagen schwerkranker Patient:innen unausweichlich. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht haben Grundlinien formuliert, die eine solche Politik klar angreifbar machen.
Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten: Streeck und Warken betreiben einen ideologischen Kreuzzug. Statt evidenzbasierter Gesundheitspolitik setzen sie auf Angst, Bevormundung und Machtpolitik – mit dem Ergebnis, dass schwerstkranke Menschen erneut kriminalisiert, stigmatisiert und in die Illegalität gedrängt würden.
👉 Schlussfolgerung
Wenn eine Partei, die 2017 noch unter Druck der Gerichte einen Schritt Richtung Patientenschutz gehen musste und 2023/24 selbst mit einer Initiative scheinbar patientenfreundlich auftrat, heute ernsthaft eine Rolle rückwärts fordert, kann man nur fragen:
Ist man völlig verrückt geworden?