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Hohe Inflation: Wer gewinnt und wer verliert?Während sich die Inflationsrate wieder auf ein Rekordhoch zubewegt, beteuer...
03/06/2026

Hohe Inflation: Wer gewinnt und wer verliert?

Während sich die Inflationsrate wieder auf ein Rekordhoch zubewegt, beteuert unsere Regierung alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um gegenzusteuern. Tatsache ist jedoch, dass Österreich im EU-Schnitt bei der Teuerung Spitzenreiter ist und diese Bemühungen also nachweislich erfolgreicher sein müssten.
Den Finanzminister, der ein Budget zu sanieren hat, wird das allerdings wenig ärgern. Eine hohe Inflationsrate belastet zwar die Kaufkraft der Konsumenten, bringt aber bekanntlich ein sattes Plus bei den Steuereinnahmen.

Ein weiterer Punkt zum Thema „Wer gewinnt und wer verliert“ bei steigender Inflationsrate ist aus Sicht der AUF/FEG besonders hervorzuheben:
Bekanntlich wurde für die öffentlich Bediensteten durch einen mit der GÖD ausverhandelten Gehaltsabschluss für die kommenden zwei Jahre, keine volle Abgeltung der Teuerung beschlossen.
Konkret wurde für beide Jahre durchschnittlich nur 1% mehr (noch dazu mit verspätetem Inkrafttreten) beschlossen, womit sogar die gemäß „Stockerformel“ prognostizierte Inflation von 2% noch halbiert wurde.
Das Motto war offenbar: 1% weniger Kaufkraft, werden die öffentlich Bediensteten schon verkraften!

Die maßgebliche Inflationsrate liegt nun deutlich über 3% (im Mai 3,7%!) und jedes Prozent das die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten darunter liegt, bringt dem Finanzminister satte 200 Millionen mehr pro Jahr.
Somit wird klar, warum es dem Finanzminister aktuell ein Lächeln ins Gesicht zaubert, während insbesondere die Polizeibediensteten - auch angesichts weiterer Einsparungen zu ihren Lasten durch Innenminister Karner - in eine düstere Zukunft schauen!

(Bild KI generiert)

BM Karner setzt den Probebetrieb zum DZM per Ministerentscheid um!Die Einführung eines Probebetriebs für das neue Dienst...
02/06/2026

BM Karner setzt den Probebetrieb zum DZM per Ministerentscheid um!

Die Einführung eines Probebetriebs für das neue Dienstzeitmanagement (DZM) wurde am 01. Juni im Rahmen der Verhandlung nach § 10 Abs. 7 PVG zwischen dem Dienstgeber, BM Karner und dem Zentralausschuss von allen Fraktionen der Personalvertretung abgelehnt.
Die geschlossene Haltung des ZA sowie Euer beeindruckendes Abstimmungsverhalten bei der Online-Umfrage der AUF/FEG, das wir im Zuge der Verhandlung mehrmals thematisiert haben, dürften BM Karner dazu veranlasst haben, für den Probebetrieb erstmals nennenswerte Zugeständnisse zu machen. Eine Einigung konnte dennoch nicht erzielt werden.

Ausschlaggebend dafür waren insbesondere 2 zentrale Streitpunkte, die für uns auch nicht verhandelbar sind:

1. die geplante Ausweitung der Plandienststunden an
Wochenenden
2. die vorgesehene Reduktion der Journaldienststunden

Zum Lesen der Aussendung hier klicken:
https://login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1jq3j2o1daphr5dmss90ic794.pdf



BM.I verhöhnt Personalvertretung!Am 1. Juni ist eine Besprechung zwischen der Personalvertretung und dem BM.I zum geplan...
31/05/2026

BM.I verhöhnt Personalvertretung!

Am 1. Juni ist eine Besprechung zwischen der Personalvertretung und dem BM.I zum geplanten Probebetrieb des DZM angesetzt.
Da alle Fraktionen im Zentralausschluss aus mehreren Gründen diesen Probebetrieb nach wie vor ablehnen, muss BM Minister Karner gemäß dem Personalvertretungsgesetz persönlich mit dem Zentralausschuss verhandeln und danach eine Entscheidung treffen.
Dass das BM.I nun schon vor dieser Entscheidung den Start des Probebetriebs mit 1. Juni 2026 medial verkündet, ist daher eine absolute Verhöhnung der gesetzlichen Interessensvertretung und verrät die fehlende Verhandlungsbereitschaft von (Un-)Sicherheitsminister Karner.
Die AUF/FEG ist jedenfalls fest entschlossen, bei der am 1. Juni stattfindenden Verhandlung alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um schon die Erprobung dieses Sparprojekts zum Nachteil der Polizeibediensteten zu blockieren.

Quellenbezug: Der Standard

In fünf Bezirken Österreichs wird ab 1. Juni das neue Dienstzeitmodell getestet. Unter den Beamten ist es umstritten: Personalvertreter befürchten mehr Wochenenddienste und weniger Gehalt

GÖD beschließt nächste Belastung für Beamte!Nach diversen Sparmaßnahmen und einer desaströsen (Nicht-)Gehaltserhöhung we...
30/05/2026

GÖD beschließt nächste Belastung für Beamte!

Nach diversen Sparmaßnahmen und einer desaströsen (Nicht-)Gehaltserhöhung werden die Beamten nun auch im Krankheitsfall durch die Verdoppelung der Selbstbehalte in der Beamtenversicherung „BVAEB“ einer Zusatzbelastung ausgesetzt.
Pikanterweise trägt die GÖD auch hier - so wie bei der ausverhandelten Gehaltsanpassung - eine entscheidende Mitverantwortung, da ihre Funktionäre im Rahmen der Selbstverwaltung diese Verdoppelung von 10% auf 20% mitbeschlossen haben.
Für die AUF/FEG ein neuerlicher Beweis dafür, dass die GÖD als verlängerter Arm der Regierung agiert und gemeinsam mit dieser die Kaufkraft der Beamtenschaft am Altar der „Budgetsanierung“ opfert.

Link zum Beitrag der Krone:

https://www.krone.at/4159898

(Foto KI generiert)

„Alle müssen einen Beitrag leisten“ und manche halt etwas mehr…Nach dem Motto „alle müssen einen Beitrag zur Budgetsanie...
27/05/2026

„Alle müssen einen Beitrag leisten“ und manche halt etwas mehr…

Nach dem Motto „alle müssen einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten“ wurden die massiven Einsparungen im Zuge der Gehaltsverhandlungen für heuer und die kommenden zwei Jahre im öffentlichen Dienst durchgezogen.
Wie sich nun aber immer mehr herausstellt, hat sich die GÖD - aus welchen Gründen auch immer - hier völlig über den Tisch ziehen lassen.
Die Folge ist, dass die Regierung unter Mithilfe der GÖD die Kaufkraft der Beamtenschaft in den kommenden Jahren regelrecht zertrümmern wird und diese somit zum größten Verlierer des derzeitigen Sparkurses wird.
Nach aktuellen Berechnungen wird dieser Abschluss nämlich für zahlreiche Beamte gemäß der aktuellen Teuerungsrate aller Voraussicht nach in nur 20 Jahren einen Verlust von schnell einmal 100.000 Euro (!) für die Lebensverdienstsumme bewirken.
Dass andere Gruppen einen zwar ebenfalls schmerzlichen aber nicht derart überzogenen Beitrag leisten müssen, verdeutlicht ein Vergleich mit den Pensionisten (darunter auch Beamte im Ruhestand) in Bezug auf die Teuerungsabgeltung im kommenden Jahr:

1. Gehalt/Pension: 3.500 Euro pro Monat!
Plus für Beamte: Ab Jänner 2027 0 Euro und ab August 40,4 Euro. /\
Plus für Pensionisten: Ab Jänner 2027 103,25 Euro. /\

2. Gehalt/Pension: 6.500 Euro pro Monat!
Plus für Beamte: Ab Jänner 2027 0 Euro und ab August 20,6 Euro. /\
Plus für Pensionisten: Ab Jänner 2027 191,75 Euro. /\

So sieht also die Wertschätzung dieser Regierung für die Leistung der öffentlich Bediensteten aus.

Wichtig: Wir wollen klar festhalten, dass sich die Pensionisten gleichermaßen wie die Beamten eine „volle“ Teuerungsabgeltung verdient hätten. Es geht uns bei diesem Vergleich lediglich darum, die völlig überzogene Abzocke zu Lasten der aktiven Beamtenschaft zu verdeutlichen.

(Bild KI generiert)

Der 3-Stufenplan von BM Karner zur Gefährdung der inneren Sicherheit!Aktuell gibt es durch BM Karner aber auch gewisse M...
22/05/2026

Der 3-Stufenplan von BM Karner zur Gefährdung der inneren Sicherheit!

Aktuell gibt es durch BM Karner aber auch gewisse Medien Kritik an der Personalvertretung und hier vor allem an der AUF/FEG, wonach wir uns einem modernen Dienstzeitmanagement (DZM) aus rein populistischen Gründen verweigern.
Demnach sei das neue DZM im Sinne einer leistungsfähigen und effizient aufgestellten Polizei unabdingbar. Dass es dabei für „nicht so leistungswillige Polizeibedienstete“ zu Verlusten komme, liege in der Natur der Sache und somit gehe unsere Kritik ins Leere.

Ohne hier auf finanzielle Verluste, soziale Verschlechterungen uäm. zum wiederholten Male einzugehen, wollen wir dazu klarstellen, dass unser vehementer Widerstand gegen das DZM in erster Linie in einer Tatsache begründet ist:
Es ist der dritte und entscheidende Schritt von BM Karner in Richtung einer massiven Gefährdung der inneren Sicherheit!
Dazu die Chronologie des 3-Stufenplans von Innenminister Karner:

1. Schritt!
2024 verrichteten die österreichischen Polizeibediensteten 7,3 Mio Überstunden.
Auf Grund budgetärer Sparzwänge ordnete BM Karner für 2025 die Einsparung von 1,5 Mio (20%) Überstunden an und dieser Sparkurs wird auch heuer fortgeführt. Bereits jetzt ergeben sich dadurch Defizite bei der Streifendichte und Außendienstpräsenz.

2. Schritt!
Ebenfalls 2025 hat BM Karner die Aufnahmeoffensive de facto gestoppt, indem er die geplanten 2.500 Neuaufnahmen auf 1.500 reduzierte. Mit einer weiteren Reduktion auf 1.400 Neuaufnahmen für 2026 ist infolge von Pensionierungen und vermehrten Austritten bereits jetzt spürbar, dass der Personalstand erstmals seit 2018 wieder zu sinken beginnt.

3. Schritt!
Ab 2027 will BM Karner durch ein neues Dienstzeitmanagement (DZM)
den Großteil systembedingter Überstunden (Abdeckung des Grundbedarfs an den Wochenenden) abschaffen, obwohl die Maßnahmen in den Landespolizeidirektionen ohnehin schon zu einer drastischen Reduktion von 7,3 Mio auf ca. 5,5 Mio Überstunden geführt haben. Nichtsdestotrotz sollen durch eine Ausweitung der an Wochenenden zu leistenden Plandienste auf 48 Stunden weitere Millionen Überstunden eingespart werden, wodurch zwangsläufig weniger Polizeibedienstete unter der Woche zur Verfügung stehen, ohne dass sich die Polizeipräsenz an den Wochenenden erhöht.

Fazit:
Ein sinkender Personalstand gepaart mit einer drastischen Überstundenreduktion führt binnen weniger Jahre zu einem massiven Rückgang der Polizeipräsenz, während gleichzeitig praktisch in allen Bereichen die Bedrohungsparameter für die innere Sicherheit steigen.

Sollte BM Karner diesen Masterplan wirklich durchziehen, kann man ihn wohl getrost „Totengräber“ der Polizei und der inneren Sicherheit nennen.

(Bild KI generiert)

DZM: Landespolizeidirektor widerspricht seinem Innenminister!Während BM Karner weiterhin behauptet, dass das DZM kein Sp...
20/05/2026

DZM: Landespolizeidirektor widerspricht seinem Innenminister!

Während BM Karner weiterhin behauptet, dass das DZM kein Sparprogramm sei und durch dieses neue Modell eine lang bestehende Ungleichheit zwischen Stadt- und Landpolizei beseitigt werden soll, sieht das sein Landespolizeidirektor in Oberösterreich ganz anders. Dieser gestand nämlich am 20.3.2026 in der Zeitschrift „MeinBezirk“ auf Kritik der AUF-Personalvertretung ein, dass die Grundidee des DZM sei, den polizeilichen Grundbedarf im Plandienst abdecken zu können, damit dafür keine Überstunden mehr nötig sind (siehe Zitat im nachstehenden Link).

Aus unserer Sicht hat der oö Landespolizeidriektor damit das entscheidende Faktum auf den Punkt gebracht:
Durch die Ausweitung von Plandienst an den Wochenenden werden die Überstunden an Wochenenden zur Abdeckung des Grundbedarfs entfallen, woraus zwangsläufig enorme Gehaltseinbußen resultieren. Gleichzeitig wird somit unter der Woche weniger Personal zur Verfügung stehen, was wiederum zu einer entsprechenden Mehrbelastung pro Kopf führen wird.

https://www.meinbezirk.at/rohrbach/c-politik/polizist-kritisiert-sparkurs-des-innenministeriums_a8129402

(Bild KI generiert)

Gestern fand wieder unsere Sonnenbrillenaktion im Büro der AUF Polizei Wien in der Rossauer Kaserne für unsere Kolleginn...
19/05/2026

Gestern fand wieder unsere Sonnenbrillenaktion im Büro der AUF Polizei Wien in der Rossauer Kaserne für unsere Kolleginnen und Kollegen statt. 😎
Neben vielen attraktiven Angeboten blieb vor allem auch Zeit für das, was oft besonders wichtig ist: persönliche Gespräche.
Der direkte Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen ist uns wichtig. Zuhören, Erfahrungen aus dem Dienstalltag mitnehmen und ehrliche Anregungen bekommen, das sind oft die wertvollsten Eindrücke.
Danke an alle, die vorbeigeschaut haben und sich Zeit für ein Gespräch genommen haben.

DZM: Alle Parteien in OÖ sind dagegen!Wir bedanken uns bei allen im oö Landtag vertretenen Parteien für ihre klaren Auss...
16/05/2026

DZM: Alle Parteien in OÖ sind dagegen!

Wir bedanken uns bei allen im oö Landtag vertretenen Parteien für ihre klaren Aussagen und eine Resolution gegen das neue Dienstzeitmanagement in der Polizei.
„Wenn am Ende mehr Belastung bei weniger Geld herauskommt, ist das der falsche Weg“ stellt etwa FPÖ Klubobmann Thomas Dim klar.

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Reaktion von (Un)Sicherheitsminister Karner: „Man kommuniziere breit und offen und sei bereit, Anpassungen vorzunehmen.“
Mitnichten Herr Minister. Sie sind der Personalvertretung bislang keinen Millimeter entgegengekommen!!
Dass sich das trotz der immer stärker werdenden Kritik aus allen Bundesländern nicht geändert hat, werden wir vermutlich kommenden Donnerstag bei der nächsten Verhandlungsrunde sehen, wo der Start des Probetriebs ohne jedwede von der Personalvertretung gewünschte Änderung durchgeboxt werden soll.

Quelle: OÖN

https://www.nachrichten.at/politik/landespolitik/landtag-allparteien-resolution-gegen-dienstzeit-reform-bei-der-polizei;art383,4171191

(Bild KI generiert)

Verwaltungsgerichtshof: Keine Abfertigung trotz ASVG-Pension!Die AUF/FEG hat in einem Musterverfahren eine höchstgericht...
12/05/2026

Verwaltungsgerichtshof: Keine Abfertigung trotz ASVG-Pension!

Die AUF/FEG hat in einem Musterverfahren eine höchstgerichtliche Klarstellung angestrebt, um zu erreichen, dass sogenannte „Neubeamte“ (vollharmonisierte Beamte ab JG 1976 bzw. Eintritt ab 2005), welche nur mehr eine ASVG/APG Pension erhalten, eine Abfertigung gem. § 26 Abs. 1 Gehg bekommen.

Hintergrund: Vertragsbedienstete und auch sogenannte Antragsbeamte, welche ebenfalls eine ASVG/APG Pension erhalten, haben Anspruch auf eine Abfertigung.

Nach mehrjähriger Prüfung ist der Vwgh nun zur Erkenntnis gelangt, dass Neubeamten keinen Anspruch auf Abfertigung haben.
Begründend führt der Gerichtshof an, dass die für Neubeamte nach ASVG/APG Recht bemessene Pension dem Grunde nach eine Beamtenpension (Ruhegenuss) sei, weil sie ja gemäß Beamtenrecht (§ 1 Abs. 14 Pensionsgesetz) gebühre. Somit könne die Bestimmung nach § 26 Abs. 1 , wonach ohne Anspruch auf Ruhegenuss eine Abfertigung gebührt, nicht angewandt werden.

Wichtig: Im Unterschied dazu hatte der Vwgh 2014 entschieden, dass sogenannte Antragsbeamte, deren Pensionsanspruch ebenfalls in § 1 Abs. 14 Pensionsgesetz geregelt ist, sehr wohl Anspruch auf Abfertigung haben!

Unser Fazit: Für uns ist diese Ungleichbehandlung zwischen Vertragsbediensten und Antragsbeamten auf der einen Seite und Neubeamten auf der anderen Seite sachlich nicht gerechtfertigt. Wir müssen diese Entscheidung dennoch zur Kenntnis nehmen, wenngleich sie unser Vertrauen in die Justiz nicht gerade stärkt!!

Hier geht’s zum Urteil:
https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/Ro-2023120086.pdf

(Foto KI generiert)

Adresse

Florianigasse 16/8
Wien
1080

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