03/06/2026
Der Oberste Gerichtshof (OGH) und das Oberlandesgericht Wien (OLG) ⚖️ stellten im Verbandsverfahren klar, dass die Müllentsorgung zu den vertraglichen Nebenpflichten des Veranstalters zählt und bereits durch den Ticketpreis abgegolten ist. 🚮 Eine zusätzliche Verrechnung in Form eines „Müllbeitrags“ stellt daher eine unzulässige Mehrbelastung dar. Daher stehen euch nun Rückzahlung zu. 💪 Wie ihr zu eurem Geld kommt, haben wir euch unter vki.at/novarock052026 zusammengefasst.