13/07/2026
📺 gegen Sky Österreich: Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Streaming-Abos wie „Sky X" digitale Dienstleistungen sind, keine digitalen Inhalte. Das heißt: Das 14-tägige Rücktrittsrecht erlischt nicht schon mit dem ersten Klick, sondern erst mit vollständiger Erbringung der Leistung.
Was das für Konsument:innen bedeutet:
Wer in den vergangenen 12 Monaten ein „Sky X"-Abo abgeschlossen hat, kann nach unserer Rechtsansicht unter Umständen immer noch zurücktreten. Weil Sky nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht aufgeklärt hat, verlängert sich die Frist um 12 Monate, auf insgesamt 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Und das Beste: Bei fristgerechtem Rücktritt fallen keine anteiligen Zahlungen an. Bereits geleistete Monatsbeiträge lassen sich nach unserer Ansicht zur Gänze zurückfordern.
Alle Details zum EuGH-Urteil (C-234/25) 👉 verbraucherrecht.at/sky-streamingabos-2026