Verbraucherrecht

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🤔 Was kostet es ein Unternehmen, ein Gerichtsurteil zu ignorieren?💰Ein Fitnessstudio: 75.000,- Euro. 💰Ein Optikkonzern: ...
09/10/2026

🤔 Was kostet es ein Unternehmen, ein Gerichtsurteil zu ignorieren?

💰Ein Fitnessstudio: 75.000,- Euro.
💰Ein Optikkonzern: 70.000,- Euro.

Insgesamt haben Gerichte 2025 in von uns eingeleiteten Verfahren 280.000,- Euro an Strafen gegen Unternehmen verhängt, die trotz rechtskräftiger Urteile weiter gegen Verbraucherrecht verstoßen haben.

▪️Das Problem: Der gesetzliche Strafrahmen liegt bei maximal 100.000,- Euro und ist seit dem Jahr 2000 unverändert. Für finanzstarke Konzerne ist das oft kein Grund, sich an Urteile zu halten.
▪️Dazu kommt: Manche Unternehmen legen Musterprozesse lieber per Vergleich bei, bevor ein Gericht grundsätzlich entscheidet. So entsteht kein Urteil, von dem alle Betroffenen profitieren würden. Wir sehen hier klaren Reformbedarf.

❗Unsere Bilanz 2025 im Auftrag des Sozialministerium Österreich 234 Verfahren, in 94 % der abgeschlossenen Verfahren ganz oder überwiegend erfolgreich, rund 39 Millionen Euro für knapp 180.000 Menschen zurückgeholt.💸💪
Hier geht's zum ganzen Bericht 👉 vki.at/bericht-recht-2026

Was meinst du: Sollten Strafen für Unternehmen, die Urteile ignorieren, höher sein?

15/09/2026

🚨 Beatpatrol: Welche Rechte haben betroffene Festivalbesucher:innen?

Stundenlange Wartezeiten beim Einlass und organisatorische Probleme beim Beatpatrol Festival vergangenes Wochenende in Wien haben viele Besucher:innen verärgert. Petra Leupold, Leiterin der VKI-Rechtsabteilung, hat bei Wien heute erklärt, welche Ansprüche Konsument:innen in solchen Fällen haben können.

Kurz gesagt: Bei erheblichen Verspätungen, Ausfällen oder Programmänderungen können Gewährleistungsansprüche bestehen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung kommt eine Preisminderung oder sogar die Rückerstattung des Ticketpreises in Betracht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Schadenersatzansprüche bestehen.

📌 Unser Rat:
✅ Beweise sichern
✅ Ansprüche schriftlich beim Veranstalter geltend machen
✅ Frist für die Rückmeldung setzen

In unseren FAQs finden Betroffene Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie einen Musterbrief zur Geltendmachung ihrer Ansprüche.

🔗 FAQ & Musterbrief: https://verbraucherrecht.at/festivalabsage
🎥 TV-Beitrag: https://wien.orf.at/stories/3370250/

📺   gegen Sky Österreich: Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Streaming-Abos wie „Sky X" digitale Dienstl...
13/07/2026

📺 gegen Sky Österreich: Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Streaming-Abos wie „Sky X" digitale Dienstleistungen sind, keine digitalen Inhalte. Das heißt: Das 14-tägige Rücktrittsrecht erlischt nicht schon mit dem ersten Klick, sondern erst mit vollständiger Erbringung der Leistung.

Was das für Konsument:innen bedeutet:
Wer in den vergangenen 12 Monaten ein „Sky X"-Abo abgeschlossen hat, kann nach unserer Rechtsansicht unter Umständen immer noch zurücktreten. Weil Sky nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht aufgeklärt hat, verlängert sich die Frist um 12 Monate, auf insgesamt 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss.

Und das Beste: Bei fristgerechtem Rücktritt fallen keine anteiligen Zahlungen an. Bereits geleistete Monatsbeiträge lassen sich nach unserer Ansicht zur Gänze zurückfordern.

Alle Details zum EuGH-Urteil (C-234/25) 👉 verbraucherrecht.at/sky-streamingabos-2026

  Der Immobilienprojektentwickler FDO (Vienna Twentytwo) hat am 19. Juni 2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ...
10/07/2026

Der Immobilienprojektentwickler FDO (Vienna Twentytwo) hat am 19. Juni 2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. 👉 verbraucherrecht.at/unterlassungserklaerung-FDO

Damit verpflichtet sich das Unternehmen, bestimmte Klauseln in Mietverträgen künftig nicht mehr zu verwenden oder sich darauf zu berufen.
👉 Beanstandet wurden unter anderem Regelungen zu
▪️ Wertsicherung,
▪️ Kündigungsgründen,
▪️ sowie weiteren Bestimmungen, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind.

Warum ist das wichtig?
Unklare oder einseitige Vertragsklauseln können Mieter:innen erheblich benachteiligen. Die Unterlassungserklärung sorgt dafür, dass solche Bestimmungen künftig nicht mehr zur Anwendung kommen – ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit und Fairness am Wohnungsmarkt.

Unser Ziel im VKI bleibt klar:
✔️ Transparente Verträge
✔️ Faire Bedingungen
✔️ Stärkung der Rechte von Konsument:innen

Neue Sammelaktion zu BAWAG P.S.K.Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften Provi...
06/07/2026

Neue Sammelaktion zu BAWAG P.S.K.
Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften Provisionen in Form von sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie nach unserer Rechtsauffassung unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen. Trotz Aufforderung zu außergerichtlichen Gesprächen im vergangenen Jahr war die BAWAG P.S.K. bisher nicht zu Vergleichsgesprächen bereit. Neben Wertpapierdepots direkt bei der BAWAG P.S.K. sind auch jene bei der Easybank (eine Marke der BAWAG) und den ehemaligen Online-Brokern Direktanlage.at bzw. Hello bank! betroffen.

Alle Infos im Detail und zu welchen weiteren Banken wir Sammelaktionen anbieten👉 vki.at/kick-back-2026
Die Anmeldung ist kostenlos! Fordere gleich deine Ansprüche ein! 💪

Der Oberste Gerichtshof (OGH) und das Oberlandesgericht Wien (OLG) ⚖️ stellten im Verbandsverfahren klar, dass die Mülle...
03/06/2026

Der Oberste Gerichtshof (OGH) und das Oberlandesgericht Wien (OLG) ⚖️ stellten im Verbandsverfahren klar, dass die Müllentsorgung zu den vertraglichen Nebenpflichten des Veranstalters zählt und bereits durch den Ticketpreis abgegolten ist. 🚮 Eine zusätzliche Verrechnung in Form eines „Müllbeitrags“ stellt daher eine unzulässige Mehrbelastung dar. Daher stehen euch nun Rückzahlung zu. 💪 Wie ihr zu eurem Geld kommt, haben wir euch unter vki.at/novarock052026 zusammengefasst.

Du warst 2017-2019 und/oder 2022-2025 am Nova Rock oder am Frequency Festival und hast Müllpfand bezahlt? Hol dir jetzt ...
02/06/2026

Du warst 2017-2019 und/oder 2022-2025 am Nova Rock oder am Frequency Festival und hast Müllpfand bezahlt? Hol dir jetzt die einbehaltene Müllgebühr zurück! Wer ist konkret betroffen, was wird erstattet und wie bekommst du das Geld? 👉 verbraucherrecht.at/muellpfand-festival

Unsere Juristin Petra Leupold spricht dazu auch im ZiB-Interview 👉 vki.at/orf/muellpfand-festivals

Du hast vor einigen Jahren bei der Volksbank Investmentfonds gekauft? Für die Vermittlung solcher Fonds erhalten Banken ...
18/05/2026

Du hast vor einigen Jahren bei der Volksbank Investmentfonds gekauft? Für die Vermittlung solcher Fonds erhalten Banken oft Provisionen. Sie erhöhen die Erträge der Bank, verringern jene von dir als Kund:in und ja, sie sind erlaubt. Weil die Banken aber ein bisserl vergessen haben über diese Provision zu informieren, sind sie unzulässig: Geld retour. Wir haben uns mit den Volksbanken auf eine Rückzahlung geeinigt.

👉 Du bist betroffen? Melde dich bis 23.6.2026 kostenlos an unserer Sammelaktion an. Mehr unter konsument.at/sammelaktion-volksbanken

  💪 Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen 4 unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mie...
20/04/2026

💪 Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen 4 unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. 💥❌ OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben 👉 verbraucherrecht.at/unterlassungserklaerung-optin-immobilien

📍 Wer zahlt die Rechnung bei Unfällen, Demenz oder anderen schweren Krankheiten? 💵 Frau Kogler möchte ihre bestehende Vo...
19/04/2026

📍 Wer zahlt die Rechnung bei Unfällen, Demenz oder anderen schweren Krankheiten? 💵 Frau Kogler möchte ihre bestehende Vorsorgevollmacht bei einer Anwältin durch eine neue ersetzen. 📑 Die Kostenschätzung am Anfang passt nicht mit dem Endpreis zusammen. 😵❌ Wir intervenieren 👉 konsument.at/vorsorgevollmacht-anwaeltin-ueberzieht-kostenvoranschlag/69773

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Linke Wienzeile 18
Wien
1060

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Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

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