06/08/2026
Kein Geld für Familien. Kein Geld für die Verletzlichsten unserer Gesellschaft.
Das würde der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung bedeuten. Das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) sieht vor, dass alle Personen, die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, keine Familienbeihilfe mehr erhalten. Viele Betroffene, allen voran alleinerziehende Frauen mit Kindern, stellt das vor existenzielle Nöte.
Die Streichung der Familienbeihilfe trifft drei Personengruppen: Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine. Gehört man einer dieser Gruppen an und befindet sich noch in Grundversorgung gibt es keine Familienbeihilfe mehr.
Der Entwurf behandelt die Grundversorgung wie ein System sozialer Absicherung – das ist sie nicht. Sie ist eine ursprünglich auf die Dauer des Asylverfahrens ausgerichtete Basisversorgung. Entsprechend niedrig sind die Unterstützungsleistungen. Die Grundversorgung ersetzt weder Sozialhilfe noch Familienleistungen.
Ganz im Gegenteil. Diese Personengruppen sind von der Sozialhilfe ausgeschlossen und deshalb auf die weit niedrigere Grundversorgung angewiesen. Ihren Bezug zum Anlass zu nehmen, die Familienbeihilfe zu verweigern, ist daher systemwidrig und zynisch.
👉 Unsere ganze Kritik am Familienlastenausgleichsgesetz:https://www.diakonie.at/file/download/81062/file/Stellungnahme_FLAG_2026.pdf