17/05/2026
Der Staat behandelt Kinder gleichzeitig als religionsunmündig und religiös zugehörig.
Aber es ist überhaupt keine Aufgabe des liberalen Staates, Kinder religiös zu verwalten.
Der Staat behandelt Kinder gleichzeitig als religiös unmündig und zugehörig. Es ist aber keine Aufgabe des liberalen Staates, Kinder religiös zu verwalten.