03/07/2026
Kurz vor Schulschluss haben tausende Freizeitpädagog:innen aus den Medien von dem „Reformpaket“ der Bundesregierung erfahren, das in Zukunft große Auswirkungen auf ganztägige Schulformen und die Freizeitpädagogik – und damit auf ihre Arbeits- und Lebensbedingungen – haben kann. Es gab vorab keine Einbindung von Betriebsrät:innen, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer. Die medial kolportierten Überschriften sind die einzigen Infos, die uns zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen. Die von Bildungsminister Wiederkehr öffentlich benannte Transparenz gilt wohl nicht für alle.
Wir machen klar, was wir bis jetzt wissen, was wir schon seit Jahren fordern - und dass Freizeitpädagogik bleibt! Mit diesen Infos wünschen wir trotz der Aufregung eine entspannte Urlaubszeit und einen schönen Sommer.
Viele Schlagwörter, wenig Konkretes:
• Es soll eine neue „Personalkategorie“ namens „Unterstützungspädagog:innen“ eingeführt werden. In dieser Kategorie sind auch „Freizeit- und Stützpädagog:innen“ genannt.
• Bisher sind abhängig von Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Organisationen für die Freizeitpädagogik verantwortlich: Private Träger, direkt die Gemeinden oder wie in Wien so gut wie überall die stadteigene BiM. Das zentrale Projekt des Bildungsministerium ist ihren Worten zufolge die Vereinheitlichung der verschiedenen Beschäftigungsformen. In welcher Form – durch Übernahme in den öffentlichen Dienst, durch Überlassungsverträge bei bisherigen Trägern, durch eine österreichweite ausgegliederte Einrichtung oder anderes – ist noch vollkommen offen.
• Bundesweit vereinheitlicht werden soll auch die Möglichkeit der Freizeitpädagogik, unterstützend im Unterricht wirken zu können. In Wien ist das ja schon jahrelang gelebte Praxis, in den anderen Bundesländern jedoch noch nicht.
Alle Fragen zur zukünftigen konkreten Ausgestaltung von Dienstverhältnissen und möglichen Änderungen für in der Freizeitpädagogik Tätige sind völlig offen. Es ist davon auszugehen, dass diese auch noch längere Zeit nicht im Detail ausgearbeitet sein werden. Abseits von Schlagwörtern und Überschriften ist nicht viel bekannt, die Vorhaben sorgen aber für Unsicherheit in der Branche.
Erinnerungen an den Kampf gegen die Schulrechtsnovelle 2023/24
Das Vorgehen der Regierung erinnert stark an die Auseinandersetzung um die Schulrechtsnovelle 2023/24. Allerdings gibt es unserer Einschätzung nach gravierende Unterschiede. Während das Vorhaben vor drei Jahren an der Öffentlichkeit vorbei durchgeboxt werden sollte und entsprechende Gesetze bereits ausgearbeitet waren, stehen wir jetzt erst ganz am Anfang eines wohl längeren Prozesses. Bisher liegt ausschließlich eine grundsätzliche Einigung zwischen Bund und Ländern zur „Vereinheitlichung“ des Personals an öffentlichen Pflichtschulen auf dem Tisch.
Das soll für uns keinesfalls eine Entwarnung sein, aber die Arbeiterkammer und auch wir als Betriebsrat gehen davon aus, dass es zu keinen überhasteten Änderungen in nächster Zeit kommen wird, sondern nun mittel- und langfristige Verhandlungsprozesse in Gang gesetzt werden.
Wir fordern Klarheit, Einbindung & Verbesserungen!
Wir fordern, gemeinsam mit unserer Gewerkschaft GPA, einen Gesprächstermin im Bildungsministerium und die Einbindung in die konkrete Ausgestaltung der Reform ein. Es wäre für uns völlig inakzeptabel, sollte eine Regierung erneut versuchen, über die Köpfe der tausenden betroffenen Kolleg:innen hinweg Entscheidungen zu treffen. Denn: wir in der BiM sind die Expert:innen für freizeitpädagogische Praxis!
Ein geplanter weiterer Ausbau der Ganztagsschulen ist dann zu begrüßen, wenn er gute Bedingungen für die Kinder und die Beschäftigten schafft. Jede Reform muss jedoch zuerst die dringenden Probleme bei den Arbeitsbedingungen angehen, u.a.:
• mehr Entlastung durch ausreichende Vor- und Nachbereitungszeiten, auch in den Schulferien
• bessere Bezahlung und Arbeitszeitverkürzung
• Wahlmöglichkeit zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung
• kleinere Gruppen wie in der Elementarpädagogik
• deutlich mehr Personal
• keine zusätzliche Hierarchisierung im Schulbetrieb
Wir treten an den Schulen für eine kollegiale Zusammenarbeit auf Augenhöhe von allen dort arbeitenden Kolleg:innen ein. Was wir entschieden ablehnen, ist eine (weitere) Hierarchisierung der unterschiedlichen Professionen in den Volkschulen. Freizeitpädagogik ist eine eigenständige Profession und nicht nur unterstützend für Lehrer:innen tätig!
Wir werden keinerlei Verschlechterung unserer Arbeitsbedingungen akzeptieren. Stattdessen nehmen wir Veränderungen zum Anlass um mit Nachdruck ausstehende Verbesserungen zu fordern. Wir haben in der Vergangenheit bereits gezeigt, welche Macht wir durch unseren Zusammenhalt als Kolleg:innen aufbauen können. Freizeitpädagogik bleibt!