Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen privilegieren die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften – allen voran die katholische Kirche – obwohl der Staat sich in religiösen Belangen neutral zu verhalten hat. Einige Beispiele für diese gesetzlich verankerte „Kooperation“ sind
- die Anbringungspflicht von Kindergarten- und Schulkreuzen, die Vermittlung von einseitigen religiösen Inha
lten in Kindergarten und Schule,
- der Religionsunterricht auf Kosten aller SteuerzahlerInnen, verdeckter Zwangreligionsunterricht im Rahmen des verpflichtenden Ethikunterrichtes,
- die permanente kirchliche Vertretung sowohl im Stiftungsrat als auch im Publikumsrat des ORF, gratis Sendezeit für die anerkannten Religionsgemeinschften (insbes. katholische Kirche) im Rahmen des ORF-Programms
- diverse direkte und indirekte Zuwendungen vom Staat an die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, allen voran die katholische Kirche; steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages,
- die explizite Ausnahme der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften vom Tätigkeitsbereich der Bundesstelle für Sektenfragen
und vieles mehr. Die Initiative Religion ist Privatsache zeigt sich als streitbare Organisation, die insbesondere auf juristische Mittel setzt. Als Aktionen der Initiative lassen sich die Finanzierung der ersten Beschwerde gegen die Anbringungspflicht von Kreuzen und die Erteilung einer religiösen „Bildung“ im Kindergarten vor dem Verfassungsgerichtshof sowie ein Verfahren gegen die Privilegierung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften im Rahmen des ORF-Gesetzes zeigen. Arbeit gibt’s aber noch genug! Die Initiative betreibt zusätzlich die Meldestelle für Pro-Reli Diskriminierungsfällen. Jede Person, die sich mit religiösem Zwang konfrontiert sieht, kann uns dies – auch anonym, versteht sich – melden. Wir werden alle Fälle dokumentieren, aufbereiten und jährlich der Öffentlichkeit präsentieren.