14/05/2026
Mitarbeiter*innenbeurteilung
Wie?
„Der Termin des Gesprächs ist dem Mitarbeiter so zeitgerecht bekannt zu geben, dass dieser sich auf das Gespräch ausreichend vorbereiten kann.“
In der Bekanntgabe des Termins sollte enthalten sein, dass es um eine Beurteilung geht. Für das Beurteilungsgespräch sollte der Beurteilende ausreichend Zeit einplanen.
Es sollte in einer störungsfreien Umgebung (z. B. ohne Telefon, Besuche usw.) und „in kollegialer Atmosphäre“ stattfinden. Es kann gefordert werden, dass die Personalvertretung oder eine Vertrauensperson aus der Dienststelle einbezogen wird.
Es ist erlaubt, dass du mit der dir vertrauten Personalvertreterin zum Gespräch kommst.
Bedenkzeit, Einspruchsmöglichkeiten
Die Dienstbeurteilung sollte bis spätestens sieben Tage nach dem Gespräch unterschrieben werden. Du darfst dir Bedenkzeit nehmen. Es gibt außerdem für den Beurteilten auf der letzten Seite die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme, des Kommentars zur Dienstbeurteilung.