KIV Personalvertretung/Gewerkschaft in der Klinik & Pflege Donaustadt

KIV Personalvertretung/Gewerkschaft in der Klinik & Pflege Donaustadt Wir sind eine unabhängige Gruppierung in der Personal­vertretung, Betriebs­räten und der Gewerks

14/05/2026

Mitarbeiter*innenbeurteilung

Wie?

„Der Termin des Gesprächs ist dem Mitarbeiter so zeitgerecht bekannt zu geben, dass dieser sich auf das Gespräch ausreichend vorbereiten kann.“
In der Bekanntgabe des Termins sollte enthalten sein, dass es um eine Beurteilung geht. Für das Beurteilungsgespräch sollte der Beurteilende ausreichend Zeit einplanen.
Es sollte in einer störungsfreien Umgebung (z. B. ohne Telefon, Besuche usw.) und „in kollegialer Atmosphäre“ stattfinden. Es kann gefordert werden, dass die Personalvertretung oder eine Vertrauensperson aus der Dienststelle einbezogen wird.
Es ist erlaubt, dass du mit der dir vertrauten Personalvertreterin zum Gespräch kommst.
Bedenkzeit, Einspruchsmöglichkeiten
Die Dienstbeurteilung sollte bis spätestens sieben Tage nach dem Gespräch unterschrieben werden. Du darfst dir Bedenkzeit nehmen. Es gibt außerdem für den Beurteilten auf der letzten Seite die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme, des Kommentars zur Dienstbeurteilung.

23/04/2026

Ich bin krank – was nun?

Welche Rechte und Pflichten haben Dienstnehmer*innen im Krankenstand gegenüber der Dienstgeberin?

Diese Schritte muss der erkrankte Dienstnehmer*innen setzen:
Den Krankenstand sofort melden! Bei einer Erkrankung bist du verpflichtet, deiner Dienstgeberin sofort von der Arbeitsunfähigkeit (den Krankenstand) zu berichten. In der Regel handelt es sich dabei um einen Anruf an der Dienststelle, idealerweise zu Beginn der Arbeitszeit oder noch davor. Du solltest dann umgehend eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, um dich krankschreiben zu lassen. Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt trifft in erster Linie die Entscheidung, ob aufgrund einer Erkrankung Arbeitsunfähigkeit besteht.

Achtung!
Die Dienstgeberin hat das Recht, eine Krankenstands - Bestätigung von dir zu verlangen – auch für einen eintägigen Krankenstand. Geh daher auf jeden Fall zu deiner Ärztin bzw. deinem Arzt!

Von Bedeutung!
In der Bestätigung über den Krankenstand muss zwar der Grund für deine Arbeitsunfähigkeit angegeben werden (Krankheit oder Unfall). Damit wird jedoch nicht die Diagnose angesprochen! Es ist nicht notwendig, dass du der Dienstgeberin von deiner Erkrankung erzählst. Es handelt sich um eine persönliche Angelegenheit von dir. Es reicht aus, wenn du der Dienstgeberin mitteilst, dass du erkrankt bist oder einen Unfall hattest.

Mehr zu diesem Thema findest du auf unserer Homepage unter dem Stichwort: Krankenstand: https://www.kiv.at/search?q=Krankenstand

Wir wünschen allen Mitarbeiter*Innen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 🎅🏻 🌲 🥂
22/12/2025

Wir wünschen allen Mitarbeiter*Innen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 🎅🏻 🌲 🥂

08/11/2025

Heute verhandeln Bund, Länder und Gemeinden im Rahmen des Stabilitätspakts über den Haushaltsausgleich. Ohne zusätzliche Einnahmen droht den Gemeinden der Stillstand. Die younion fordert daher eine sofortige Erhöhung der Grundsteuer B, um die Gemeindefinanzen zu stabilisieren.

Denn die heute gültigen Einheitswerte der Grundsteuer B stammen aus den 1970er-Jahren und haben mit den tatsächlichen Marktwerten von Immobilien nichts mehr zu tun. Eine Erhöhung der Grundsteuer B wäre eine kurzfristig machbare Lösung, um die Gemeindefinanzen auf stabilere Beine zu stellen.

08/11/2025

Was gilt für die Erreichbarkeit im Urlaub?

Grundsätzlich gilt der Urlaub als arbeitsfrei. Der/die Mitarbeiter*in kann das Diensthandy in dieser Zeit ausschalten und muss auch nicht auf E-Mails oder Nachrichten reagieren. Auch Anrufe oder Nachrichten auf die private Nummer oder E-Mail müssen nicht beantwortet werden, wenn es sich nicht um einen zwingenden Notfall handelt.

Was gilt für die Erreichbarkeit während des Freizeitausgleichs?

Bei Freizeitausgleich zum Abbau von geleisteten Überstunden muss der/die Mitarbeiter*in ebenfalls nicht erreichbar sein. Es handelt sich schließlich nicht um Arbeitszeit, sondern um Freizeit.

Muss man bei Krankschreibung erreichbar sein?

Ist ein/e Mitarbeiter*in krankgeschrieben, so besteht grundsätzlich keine Verpflichtung der Dienstgeberin in dieser Zeit zur Verfügung zu stehen.

Eine Niederschrift oder ein Aktenvermerk wegen fehlender Erreichbarkeit kann bereits deshalb nicht ausgesprochen werden, weil es bis auf die genannten Ausnahmen bereits keine Verpflichtung des/der Mitarbeiter*in gibt, erreichbar zu sein. Sollte dies trotzdem erfolgen, bitte umgehend die Personalvertretung oder Gewerkschaftsvertretung informieren!

08/11/2025

Rechtsberatung für younion Mitglieder: Starke Begleitung in kritischen Situationen des Arbeitslebens

Menschen, welche in der Daseinsvorsorge tätig sind, verantworten über weite Strecken das Funktionieren der Stadt. Über 200 Berufsgruppen geben täglich ihr Bestes und leisten oftmals mehr als es noch gesund ist. Weshalb? Weil sie sich für die Menschen in unserer Stadt verantwortlich fühlen und Berufe ausüben, die dem Funktionieren unserer Gesellschaft zu Grunde liegen.

Leider liegt es in der Natur der Sache, dass die Arbeit mit Menschen für Menschen auch manchmal nicht alle Wünsche und Anliegen erfüllen kann. Und genau dann entstehen Missverständnisse und Konflikte, welche eine umfassende und gute Rechtsberatung oder Rechtsvertretung notwendig machen.

Rechtsberatung für younion Mitglieder ermöglicht einen kostenfreien Zugang zu einer qualifizierten Beratung und Begleitung

Voraussetzungen für den Rechtsschutz:
°Mindestens 6 Monatsvollbeiträge (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
°Aufrechte Gewerkschaftsmitgliedschaft für die gesamte Dauer der Rechtsschutzmaßnahme
°Der anspruchsbegründende Sachverhalt ist nicht schon vor dem Beitritt zum ÖGB entstanden
°Keine andere Stelle (z.B. Rechtsanwalt/-anwältin) wurde vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut

Über die Gewährung des Rechtsschutzes, die Dauer und den Umfang entscheidet das geschäftsführende Organ der younion. Die Vertretung erfolgt grundsätzlich durch Beauftragte der younion. Es gelten die Bestimmungen des ÖGB-Rechtsschutzregulativ.

Der Rechtsschutz kann in Angelegenheiten die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen, in Anspruch genommen werden. Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes können Leistungen erbracht werden.

Eine Liste der younion Rechtsberatungen findet ihr auf unserer Homepage:
https://www.kiv.at/post/rechtsberatung-starke-begleitung-in-kritischen-situationen-des-arbeitslebens

08/11/2025

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit!

Das Dienstrecht steht in Sachen Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit jedenfalls eindeutig aufseiten der Mitarbeiter*innen. Außerhalb der vereinbarten Dienstzeit müssen wir nicht für die Dienstgeberin erreichbar sein. Nicht per Mail, nicht per Whats App und auch nicht telefonisch! Tatsächlich dienstlich notwendige Erreichbarkeit ist in der Stadt Wien mittels Rufbereitschaft geregelt und bezahlt.

Was gilt für das Diensthandy?

Auch für ein dienstlich zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon gilt der allgemeine Grundsatz zur Erreichbarkeit. Während der Arbeitszeit muss der/die Mitarbeiter*in über das Diensthandy erreichbar sein – darüber hinaus jedoch nicht. Deshalb darf das Diensthandy auch außerhalb der Arbeitszeit einfach ausschaltet werden.

Gibt es Ausnahmen für Führungskräfte?
Bei Führungskräften kann – je nach konkreter Position und Aufgabenbereich – eine weitergehende Erreichbarkeit vorausgesetzt werden. Sollte die Reichsbrücke ein zweites Mal einstürzen wird der zuständige Abteilungsleiter wohl auch den geplanten Kinobesuch für ein Telefonat unterbrechen.

08/11/2025

Auf Stand-by

Dass technische Geräte, die immer im Stand-by-Modus und nie ganz abgeschaltet sind, Energie verschwenden, hat sich herumgesprochen.

Beim Menschen verhält es sich nicht viel anders. Das Problem sind nicht die zehn Minuten, in denen ich vielleicht abends zu Hause noch eine E-Mail beantworte, sondern dass wir quasi ständig auf Stand-by sind. Wir verlieren dadurch Zeit und Raum, um völlig abschalten zu können. Es entstehe dadurch ein Verpflichtungsgefühl seitens der Mitarbeiter*innen, die ja grundsätzlich alle einen guten Job machen wollen. Und genau das ist die Falle, in die getappt wird. Weil gut sein bedeutet dann, dass wir immer bereit sein müssen. Hier stellt sich die provokante Frage, ob von selbstgemachtem Stress gesprochen werden kann.

Jetzt könnten wir davon ausgehen, dass nur die Dienstgeberin den Druck auf uns Mitarbeiter*innen erhöhen. Aber so einfach ist die Sache natürlich nicht! Denn auch wir Mitarbeiter*innen tragen einen Teil zu diesen Entwicklungen bei. Wichtig genommen werden, immer da sein zu – das sind Vorschubleistungen. Allerdings kommt bei uns allen der Zeitpunkt, wo es einfach zu viel wird – und dann ist aber der Salat der Selbstverständlichkeit schon angemacht.

https://www.younion.at/themen/gehaltsverhandlungen
11/10/2025

https://www.younion.at/themen/gehaltsverhandlungen

Aktueller Stand der Gehaltsverhandlungen Erste Gehaltsverhandlungsrunde am 30. September 2025! Die erste Gehaltsverhandlungsrunde war ergebnisslos.Die Dienstgeberseite hat in dieser Runde ein ungenügendes Angebot gemacht. Sie wird ein alternatives Angebot vorlegen. Unsere Haltung bleibt klar: ❗ U...

Adresse

Langobardenstrasse 122
Wien
1220

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